Wanderdüne
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In seinem Antrag hat Thomas Münten geschrieben, dass er eine Zulassung beantragen werde, wenn eine Zuweisung erfolgt ist: „Es macht gar keinen Sinn einen Antrag auf ein Programm zu stellen, dass man nicht ausstrahlen kann.“
und
Mehr Hintergründe zur Ablehnung der beiden Bewerber durch die LfM hier
Ist an Absurdität und Naivität einfach nicht zu überbieten. Wer Ausschreibungen und Gesetze lesen kann, ist ungemein im Vorteil. Ich kann eine Zuweisung nicht mit "nix" oder "Versprechungen" beantragen, sondern nur mit mit einem zugelassenen Programm oder wenn ich die Zulassung zeitgleich beantragen. 50.000 Euro hat eine LMA im Hörfunk übrigens noch nie genommen worden (ist eher dann der Fall, wenn sehr komplexe Sachverhalte, z.B. bei Plattformzulassungen im TV-Bereich vorliegen, bei denen auch schon mal externe Kanzleien herangezogen werden müssen - nicht bei banalen Hörfunk) , da bewegt man sich zwischen 500 und 2500 Euro. Die LMAs geben vorab gern bereitwillig Auskunft hierüber. Das dürfte in der NRW-LMA nicht anders sein.
Wer bei diesen Beiträgen schon zurückschreckt, der sollte sich gleich eine andere Spielwiese suchen. Wenn ich das "Konzept" mir anschaue (60 Mitarbeiter und selbst auferlegten Werbebeschränkungen), dann wäre das mit dem Geldverdienen ohnehin nix geworden. Ok, verbuchen wir es darunter, dass Herr Münten seinen Auftritt hatte und gut ist.