Piratensender und RegTP. Eine sachliche Betrachtung

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Ich habe gar nichts anzubieten außer den einen oder anderen sinnvollen Ratschlag.
 
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Hallo,

um den Thread aufleben zu lassen, eine Frage von mir:

Wie sieht es eigentlich aus, wenn eine minderjährige Person einen UKW-Sender betreibt und die RegTP mal einen Besuch zu Hause macht?


mfg Gerrit ;)
 
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Also, nachdem was ich hier so raushöre , bzw. raulsese kann ich problemlos am Sonntag Nachmittag, zwischen 16.00-und18.00Uhr, auf einer "freien" UKW Frequenz, mit 35Watt und Oberwellenfilter (hier. ca. 10km mit dem Autoradio hörbar)senden, ohne dass gleich die Futzis von der RegTp vor der Tür stehen. Können die eigentlich auch noch ein paar Tage später kommen, mal vorausgesetzt ich schalte das Ding auch wirklich umd 18.00Uhr ab (und dreh nicht nur die Musik leiser*g*;), oder ist das unüblich? Gruß Chris
 
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Hallo,

einmal kann das mit den 35 Watt gutgehen, aber wenn die Sendungen öfter sind und der Sender bekannter wird, dann kommt sicher mal die RegTP vorbei. Aber vielleicht ja auch nicht.

Außerdem, mit 35 Watt kommt man sicherlich weiter als 10 km. Nun gut, es hängt auch von der verwendeten Sendeantenne ab.

Ob die RegTP dich "in flagranti" erwischen muss, das weiß ich nicht.

Aber vielleicht können auch andere in diesem Thread antworten.


mfg Gerrit ;)
 
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Die RegTP kontrolliert auch anderweitig, z.B. bei öffentlichen Veranstaltungen nach nicht angemeldeten Funkmikros. Das wird auch ohne Störung gemacht.
In dem Bereich kostet die OWi idR 100€ plus 600€ für den Einsatz.
 
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@chrisnecke
Die RegTP muß einen lückelosen Beweis über den Täter führen. Dies ist i. d. R. nur in Flagranti oder bestenfalls noch über das Programm (Ansage der "Studiohotline" etc.) möglich.

Mobile UKW-Bandscans ohne besondere Motivation macht die RegTP aus Personal- und Kostengründen so gut wie gar nicht mehr.

@Maroni
Aufgrund der unklaren Gesetzeslage blieben minderjährige Täter bis 1996 unbehelligt, soweit keine weiteren Straftaten in Tateinheit begangen wurden. Seit 1996 ist AFAIK kein weiterer Fall von minderjährigen Piraten in Deutschland dokumentiert. Die Kosten für einen eventuellen Einsatz dürften aber auf jeden Fall auf die Eltern zukommen.
 
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warum kommt man auf die Idee, einen Piratensender zu betreiben?
Ganz klar, man (oder Frau) will es besser machen als das was einem geboten wird.

Will man es offiziell machen, legen einem die Behörden soviele Steine in den Weg das man hinfällt (Kosten, Anträge etc.) Weitere Infos HIER!

und ich muß zugeben, dass ich auch schon auf die Idee gekommen bin "schwarz" zu senden, weil ich die Nase von diesen ewigen Rotationen voll habe.

Ich hatte mal ein altes Funkmikro umgebaut und konnte bis zu meiner Stammkneipe senden (in Mono natürlich) ;)
 
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Hallo,

@ Der Schwabe:
Seit 1996 ist AFAIK kein weiterer Fall von minderjährigen Piraten in Deutschland dokumentiert. Die Kosten für einen eventuellen Einsatz dürften aber auf jeden Fall auf die Eltern zukommen.
Ich habe mich mal weiter informiert und diese Frage auch in einem Juraforum gestellt. Es scheint so zu sein, dass die Geldbuße (es ist keine GeldSTRAFE) der finanziellen Situation des Betreibers angepasst wird. In den Niederlanden z.B. beträgt die übliche Geldbuße 1100 €, 16-jährige können mit ca. 110 € rechnen.

Dass die Kosten auf die Eltern zukommen, halte ich für unrealistisch, zumindest bei Personen die mindestens 16 Jahre alt sind, denn sie sind selbst für das "Piratenradiomachen" verantwortlich.

Aus OWiG § 98 geht folgendes hervor:
(1) Wird die gegen einen Jugendlichen festgesetzte Geldbuße auch nach Ablauf der in § 95 Abs. 1 bestimmten Frist nicht gezahlt, so kann der Jugendrichter auf Antrag der Vollstreckungsbehörde oder, wenn ihm selbst die Vollstreckung obliegt, von Amts wegen dem Jugendlichen auferlegen, an Stelle der Geldbuße

1. Arbeitsleistungen zu erbringen,
2. nach Kräften den durch die Handlung verursachten Schaden
wiedergutzumachen,
3. bei einer Verletzung von Verkehrsvorschriften an einem Verkehrsunterricht
teilzunehmen,
4. sonst eine bestimmte Leistung zu erbringen,

P.S. Seit 1996 ist sehr wohl zumindest ein Fall von "Etherpiraterij" in Deutschland dokumentiert. Näheres dazu auf http://www.radio-sierra-nevada.de.vu/


mfg Gerrit ;)
 
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Stimmt Gerrit, es sind mehrere Fälle dokumentiert, aber nicht mit minderjährigen Stationsbetreibern.

Das die Geldbuße den Einkommen angepasst wird stimmt auch. Was aber nicht einschätzbar ist, ist die Höhe. Die Altersgrenze dürfte bei 14 Jahren liegen.

Im Ausland wird das natürlich alles anderes gehandhabt.

NRW und Niedersachsen sind im übrigen restriktiver als die restliche Republik.
 
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Hallo,

doch, auch minderjährige Stationsbetreiber.

Schau doch mal weiter unten auf der Startseite von http://www.radio-sierra-nevada.de.vu/ .

Dort ist ein Übergabeprotokoll der RegTP mit dem Datum 05.12.2001 zu sehen. Geburtsdatum des Stationsbetreibers ist der 09.03.1987. Der Betreiber war also 14 Jahre alt, als das Übergabeprotokoll ausgestellt wurde.

Direkter Link zum Übergabeprotokol: http://www.beepworld.de/memberdateien/members28/radio-sierra-nevada/protokoll.jpg

Ach ja,

@ Der Schwabe:

Was meinst du im Kontext mit "restriktiv"?


mfg Gerrit ;)
 
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