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Aus "Der Standard":
Privatradiogesetz soll Erleichterungen für Senderketten bringen
Ab 70 Prozent Reichweite keine Auflagen mehr
An der Novellierung des Privatradiogesetzes wird bereits intensiv gearbeitet. Im Mittelpunkt sollen dabei APA-Informationen aus Koalitionskreisen zufolge Erleichterungen für Radioketten stehen. Senderverbünde, die eine technische Reichweite von mehr als 70 Prozent haben, sollen künftig wie ein bundesweites Privatradio agieren können - also etwa ohne Auflagen bezüglich gemeinsamer Mantelprogramme. Eine Evaluierung des dualen Rundfunkmarkts in Österreich wird indes derzeit von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) durchgeführt.
Oft gehörte Klagen der Privatradiobetreiber: Die Rahmenbedingungen ermöglichten derzeit nicht immer wirtschaftliches Arbeiten. Die Verbreitungsgebiete seien oft zu klein, und für bundesweites Privatradio gibt es keine eigene Frequenz, da die Ressourcen im Gebirgsland Österreich zu knapp sind. Über Erleichterungen für Verbünde könnte es zumindest indirekt ermöglicht werden.
Formatwechsel vereinfachen
Hier soll dem Vernehmen nach die Novelle ansetzen. Denn auch bei den Beschränkungen von Mantelprogramm soll es Lockerungen geben. Derzeit darf Programm von anderen Sendern in einem Ausmaß von höchstens 60 Prozent der täglichen Sendezeit übernommen werden. Weiteres Problem für Sender: Das Radioformat ist im Lizenzbescheid festgelegt; wird es deutlich verändert, droht der Lizenzentzug. So mancher Sender, der vor fünf Jahren antrat, um als Ö3-Kopie dem öffentlich-rechtlichen Platzhirsch das Wasser abzugraben, würde nun - angesichts der Erfolglosigkeit dieses Unterfangens - vielleicht gerne ein anderes Format ausprobieren. Dies soll in Zukunft erleichtert werden.
Gutachten
Bei der kommenden Novelle des Privatradiogesetzes sieht sich RTR-Geschäftsführer Alfred Grinschgl vor allem in der Rolle des Kommunikators von Branchenanliegen, darüber hinaus will die RTR auch ihre Aufgabe als "Kompetenzzentrum" wahrnehmen. Bei einer Fachkonferenz am 29. Oktober sollen zwei aktuelle Gutachten präsentiert werden, sagte Grinschgl. Seit über fünf Jahren sind in Österreich Privatradios on air, doch bei der "Jubiläumsveranstaltung" zum fünften Geburtstag im Mai habe sich bestätigt, dass die Rundfunkveranstalter selbst nicht wirklich mit ihrer Situation zufrieden sind.
Die Weiterentwicklung des dualen Rundfunks in Österreich sieht die RTR daher als Arbeitsschwerpunkt im Herbst 2003. Gemeinsam mit dem Institut für Europäisches Medienrecht (Saarbrücken) hat man sich daran gemacht, den Status quo zu evaluieren. Dabei wurden auch Vergleiche mit Ländern wie Dänemark, der Schweiz, Irland oder Belgien angestellt. Die entsprechenden Gutachten werden auf der Konferenz Ende Oktober präsentiert. Für Grinschgl nach wie vor "unverzichtbare Bausteine" sind bei aller Notwendigkeit für größere wirtschaftliche Einheiten nichtkommerzielle und lokale Radios, die einen wesentlichen Beitrag zur Meinungsvielfalt leisten.
Frage: Würde Krone Hit unter diese neue Regelung fallen, oder erreichen die Kronesender weniger als 70 % der Österreicher (rein technisch natürlich)
Privatradiogesetz soll Erleichterungen für Senderketten bringen
Ab 70 Prozent Reichweite keine Auflagen mehr
An der Novellierung des Privatradiogesetzes wird bereits intensiv gearbeitet. Im Mittelpunkt sollen dabei APA-Informationen aus Koalitionskreisen zufolge Erleichterungen für Radioketten stehen. Senderverbünde, die eine technische Reichweite von mehr als 70 Prozent haben, sollen künftig wie ein bundesweites Privatradio agieren können - also etwa ohne Auflagen bezüglich gemeinsamer Mantelprogramme. Eine Evaluierung des dualen Rundfunkmarkts in Österreich wird indes derzeit von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) durchgeführt.
Oft gehörte Klagen der Privatradiobetreiber: Die Rahmenbedingungen ermöglichten derzeit nicht immer wirtschaftliches Arbeiten. Die Verbreitungsgebiete seien oft zu klein, und für bundesweites Privatradio gibt es keine eigene Frequenz, da die Ressourcen im Gebirgsland Österreich zu knapp sind. Über Erleichterungen für Verbünde könnte es zumindest indirekt ermöglicht werden.
Formatwechsel vereinfachen
Hier soll dem Vernehmen nach die Novelle ansetzen. Denn auch bei den Beschränkungen von Mantelprogramm soll es Lockerungen geben. Derzeit darf Programm von anderen Sendern in einem Ausmaß von höchstens 60 Prozent der täglichen Sendezeit übernommen werden. Weiteres Problem für Sender: Das Radioformat ist im Lizenzbescheid festgelegt; wird es deutlich verändert, droht der Lizenzentzug. So mancher Sender, der vor fünf Jahren antrat, um als Ö3-Kopie dem öffentlich-rechtlichen Platzhirsch das Wasser abzugraben, würde nun - angesichts der Erfolglosigkeit dieses Unterfangens - vielleicht gerne ein anderes Format ausprobieren. Dies soll in Zukunft erleichtert werden.
Gutachten
Bei der kommenden Novelle des Privatradiogesetzes sieht sich RTR-Geschäftsführer Alfred Grinschgl vor allem in der Rolle des Kommunikators von Branchenanliegen, darüber hinaus will die RTR auch ihre Aufgabe als "Kompetenzzentrum" wahrnehmen. Bei einer Fachkonferenz am 29. Oktober sollen zwei aktuelle Gutachten präsentiert werden, sagte Grinschgl. Seit über fünf Jahren sind in Österreich Privatradios on air, doch bei der "Jubiläumsveranstaltung" zum fünften Geburtstag im Mai habe sich bestätigt, dass die Rundfunkveranstalter selbst nicht wirklich mit ihrer Situation zufrieden sind.
Die Weiterentwicklung des dualen Rundfunks in Österreich sieht die RTR daher als Arbeitsschwerpunkt im Herbst 2003. Gemeinsam mit dem Institut für Europäisches Medienrecht (Saarbrücken) hat man sich daran gemacht, den Status quo zu evaluieren. Dabei wurden auch Vergleiche mit Ländern wie Dänemark, der Schweiz, Irland oder Belgien angestellt. Die entsprechenden Gutachten werden auf der Konferenz Ende Oktober präsentiert. Für Grinschgl nach wie vor "unverzichtbare Bausteine" sind bei aller Notwendigkeit für größere wirtschaftliche Einheiten nichtkommerzielle und lokale Radios, die einen wesentlichen Beitrag zur Meinungsvielfalt leisten.
Frage: Würde Krone Hit unter diese neue Regelung fallen, oder erreichen die Kronesender weniger als 70 % der Österreicher (rein technisch natürlich)