LRG von 1988 (zwei Jahre vor Lokalfunk start)
</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Arial">
(4) Jede Veranstaltergemeinschaft muß in ihr tägliches Programm nach Maßgabe
des Programmschemas mit bis zu 15 vom Hundert der Sendezeit, höchstens
jedoch zwei Stunden täglich, Programmbeiträge von Gruppen, insbesondere
mit kultureller Zielsetzung, einbeziehen,
1. die nicht über die Befugnis nach § 26 Abs. 1 Satz 1 verfügen,
2. deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist,
3. die die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 und 2 erfüllen,
4. die nicht nach § 5 Abs. 2 von der Antragstellung ausgeschlossen sind; dies gilt nicht für Theater, Volkshochschulen und sonstige kulturelle Einrichtungen,
5. deren Mitglieder ihren Wohnsitz im Verbreitungsgebiet (~ 31) haben. Nicht in Anspruch genommene Sendezeiten kann die Veranstaltergemeinschaft selbst nutzen. Sie muß den Gruppen auf deren Verlangen Produktionshilfen zur Verfügung stellen. § 35 Abs. 7 Nr. 2 gilt entsprechend. Die Programmbeiträge dürfen keine Werbung enthalten. Weitere Einzelheiten werden durch Satzung der LfR in entsprechender Anwendung der Grundsätze nach § 35 Abs. 8 Nr. 2, 3 und 4 Satz 1 geregelt.
</font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Arial">Es wird hier schon wieder so getan, als hätte Euch jemand zu dem System gezwungen. Das stimmt nicht. Schon in dem LRG von 1988 waren die Bedingungen klar beschrieben. Wenn 1990 alle Verlage gemeinsam sich gegen das System ausgesprochen hätten, dann wäre der Lokalfunk nicht entstanden. Oder es hätte Holtzbrink gemacht. Wer ein Meinungsmonopol mit Presse, Rundfunk und Fernsehen in NRW akzeptiert, der muss auch einen kleinen Nachteil in Kauf nehmen.
Offene Hörfunk-Kanäle gab es bereits vor dem Start des Lokalfunks in NRW. Sie wurden alle eingestellt. Und es wird wohl kaum einen Schritt zurück geben.
Wenn ich nach 20.00 Uhr senden würde, dann hätte ich auch kein Interesse an der breiten Masse, denn diese sitzt dann vor dem Fernseher. Aber Radio NRW verhält sich nicht anders, denn der Soundcheck-Classic ist eine Spartensendung, und auch die Talktime richtet sich nicht an die Masse. Wenn man sich das Programm der einzelnen Stationen anschaut, dann wird man fast überall eine Sendung finden, die eine typische Spartensendung ist.
Ich würde die Lokalradios nichts als privaten Rundfunk bezeichnen. An Radio NRW ist immer noch der WDR beteiligt und die OWL-Radios gehören immer noch der SPD. Somit ist die SPD auch an Pressefunk NRW // Radio NRW beteiligt. Somit höre ich täglich 21 Stunden ein öffentlich-rechtlich – parteifinanziertes Lokalradio und nur drei Stunden lang ein Privatradio. (Ausser in OWL, dort höre ich 24h/Tag ein öffentlich-rechtlich – parteifinanziertes Lokalradio.)
Jetzt könnte ich noch die drei Stunden aufteilen. Dann von den 180 Minuten muss ich 33 Minuten für die Zeit zwischen XX.53 und XX.04 abziehen. Bleiben also 147 Minuten. Aber auch diese Zeit kann mein Local Hero nicht selbst beeinflussen, denn die Musik bestimmt Radio NRW. Also bleiben nur noch: Intro + Anmod + 2 Teaser + 2 News + Veranstaltungshinweise oder Kirchenprogramm. Mehr als 10 Minuten Wortbeitrag pro Stunde ist das nicht. Mein Lokalradio hat Einfluss auf maximal 40 Minuten Programm pro Tag. Das sind 10 Minuten weniger, als der Bürgerfunk bei uns im Verbreitungsgebiet gestallten kann. Kein Wunder, dass ihr so frustriert seid.
<small>[ 18-01-2003, 17:38: Beitrag editiert von M. Schirmer ]</small>