Alles, aber auch wirklich alles in Beitrag 58 ist inhaltlich komplett falsch!
Weder kann bei YT "jeder irgendwelche" Dinge hochladen (die werden noch während dem Upload überprüft und sofort angemarkert=gelb=nicht moneatrisierbar oder notfalls sogar gesperrt=rot=weltweit nicht ansehbar), noch toleriert YT Urheberrechtsverstöße.
Wiederholter Upload von urheberrechtlich geschütztem Material kann von zeitweise eingeschränkten Funktionen (dann musst du einen Widerspruch ausfüllen - "file a complaint" ) bis hin zur Kontosperrung auf YT führen.
(
https://support.google.com/youtube/answer/7000961?hl=de)
Du hast die Möglichkeit, bei "gelb" dass das Video zwar abspielbar ist, aber es u.U. Einblendungen (Werbung) gibt, kannst es aber selbst nicht monetarisieren - bei "rot" kannst du den rechtlich kritischen Abschnitt stummschalten, durch gema-freie Musik ersetzen oder herausschneiden lassen. Oder das Video löschen, da es bei "rot" keiner sehen kann außer dir selbst. Bei "grün" passiert, trotz u.U. Content ID-Treffer, nichts.
Und natürlich unterliegen Radiojingles als Kompositionen dem Urheberrecht des/der Produzenten, dürfen also nur mit Zustimmung verbreitet, veröffentlicht etc. und auf keinen Fall "einfach so" gesendet werden. Ebenso falsch ist, dass Jingles "keine offizielle Musik" sind, es sind Kompositionen. Und die Gema ist für alles was "klingt" und gesendet wird und nicht nur aus Wort besteht, zuständig. Bzw. im Ausland die jeweilige Landesorganisation.
Das Urheberrecht am Werk erlischt auch nicht, wenn der Sender seinen Betrieb einstellt, durch ein Nachfolgeprogramm ersetzt wird oder seine Jingles austauscht. Nur weil die Jingles nicht mehr verwendet werden, sind sie nicht automatisch "frei".
Natürlich kannst du auch Jingles aus Gema-freiem Material zusammenbasteln, aber ob das so gut klingt?