radioenjoyer
Benutzer
soweit ich weiss, nein
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Du weißt schon, dass Radio Matchbox vom großen Pit Weyrich & Stefan Fuchs betrieben wird? Mehr Profi geht nicht! Lektüre vom Sendestart gefällig?!...na, ob da auch jeweils daran gedacht wird/wurde, dass man für derartige Specials, also Sendungen, in denen ausnahmslos Musik vom selben Interpreten gespielt wird, eine gesonderte Genehmigung benötigt?
Lese ich erst jetzt....na, ob da auch jeweils daran gedacht wird/wurde, dass man für derartige Specials, also Sendungen, in denen ausnahmslos Musik vom selben Interpreten gespielt wird, eine gesonderte Genehmigung benötigt?
Count down, mal ne Frage an dich; wird die GeMA/GVL pauschal abgerechnet oder müssen die Sender Playlisten für einzelnen Sendungen der Gema/GVL vorlegen ?Lese ich erst jetzt.
Ja, "für derartige Specials, also Sendungen, in denen ausnahmslos Musik vom selben Interpreten gespielt wird", sind besondere Genehmigungen erforderlich. Nicht verwechseln: Da Kris Kristofferson meist komponiert hat und verschiedene Interpreten gesungen haben, ist ein Special über diesen Singer/Songwriter nicht genehmigungspflichtig und überhaupt kein Problem, sofern sie den Richtlinien der GVL folgt.
Für Lennon/McCartney würde ich locker eine GVL-gemäße Vier-oder mehr-Stunden-Sendung machen können.
Darf ich da bitte nochmal nachfragen, da mir diese Info völlig überraschend und kurios daherkommt. Man muss sich vorab eine Genehmigung einholen dafür, in einer Radiosendung nur Songs eines Interpreten zu spielen? Habt ihr da einen Link zu diesen "Richtlinien"? Wie definiert sich denn "ausnahmslos"? Ein anderer zwischendurch hebt die Regel auf?Ja, "für derartige Specials, also Sendungen, in denen ausnahmslos Musik vom selben Interpreten gespielt wird", sind besondere Genehmigungen erforderlich. Nicht verwechseln: Da Kris Kristofferson meist komponiert hat und verschiedene Interpreten gesungen haben, ist ein Special über diesen Singer/Songwriter nicht genehmigungspflichtig und überhaupt kein Problem, sofern sie den Richtlinien der GVL folgt.
Für Lennon/McCartney würde ich locker eine GVL-gemäße Vier-oder mehr-Stunden-Sendung machen können.
Wenn ich an der Stelle aushelfen darf:Man muss sich vorab eine Genehmigung einholen dafür, in einer Radiosendung nur Songs eines Interpreten zu spielen? Habt ihr da einen Link zu diesen "Richtlinien"?
Quelle: https://gvl.de/rechtenutzerinnen/li...ebradio-und-ladenfunk#betriebsvoraussetzungen2. Musikprogramm
Der Webcaster darf innerhalb von drei Stunden seines Programms nicht übertragen:
(a) mehr als drei verschiedene Titel von einem bestimmten Album, davon nicht mehr als zwei Titel aufeinanderfolgend; oder
(b) mehr als vier verschiedene Titel eines bestimmten Künstlers oder einer Compilation von Musiktiteln, davon nicht mehr als drei aufeinanderfolgend.
... ausschüttet, können auch nur die Rechteinhaber, die von der GVL vertreten werden, Ausnahmen erteilen. Wobei ich kaum glaube, dass ein Künstler Genehmigungen gegen die Interessen seines Labels erteilen darf.Produzenten, Interpreten, beteiligte Musiker, Labels, also Tonträgerhersteller
... wird mit der argumentativen Totschlag-Keule begegnet:...na, ob da auch jeweils daran gedacht wird/wurde, dass man für derartige Specials, also Sendungen, in denen ausnahmslos Musik vom selben Interpreten gespielt wird, eine gesonderte Genehmigung benötigt?
Du weißt schon, dass Radio Matchbox vom großen Pit Weyrich & Stefan Fuchs betrieben wird? Mehr Profi geht nicht!
Danke für den Link.Lektüre vom Sendestart gefällig?!
Quelle: https://smago.de/ws2/pop/stefan-fuchs-pit-weyrich-u-a-sie-bringen-radiomatchbox-an-den-start/ (vielen Dank für den Hinweis auf den Link)Das ist reines Hobby !!! Das sollten alle Interessenten wissen …”.
Puh, Glatteisgefahr.Das gilt nur für "Webcaster"?
Quelle: https://gvl.de/sites/default/files/...chtkommerziell Anmeldeunterlagen_v.2.1_de.pdf (Seite 21)Anlage 3
Stand: Januar 2021
(Artikel 6)
Die GVL dispensiert den Vertragspartner bis auf Weiteres von der Übermittlung einer elektronischen Programmmeldung. Die GVL kann die Dispensierung jederzeit aufheben und von dem Vertragspartner die Übermittlung einer elektronischen Programmmeldung in der vertraglich vereinbarten Form verlangen. Dies wird jedoch von der GVL mindestens 3 Monate im Voraus angekündigt.
Hast du da bitte mal eine Quelle für die Hörerzahl, damit wir das hier mitprotokollieren können? Mich würden die Schwankungen zwischen den Sendungen schon mal interessieren.(... ) bei einer Hörerzahl von, im Schnitt, 80 !!!