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RadioMatchbox ab 29.10.2023

...na, ob da auch jeweils daran gedacht wird/wurde, dass man für derartige Specials, also Sendungen, in denen ausnahmslos Musik vom selben Interpreten gespielt wird, eine gesonderte Genehmigung benötigt?
 
...na, ob da auch jeweils daran gedacht wird/wurde, dass man für derartige Specials, also Sendungen, in denen ausnahmslos Musik vom selben Interpreten gespielt wird, eine gesonderte Genehmigung benötigt?
Du weißt schon, dass Radio Matchbox vom großen Pit Weyrich & Stefan Fuchs betrieben wird? Mehr Profi geht nicht! Lektüre vom Sendestart gefällig?!:cool:
 
Programmtipp: Am 25.10.2024 um 21h heisst es...

ChatTime mit Musik
Einmal im Monat darf im Chat live >gemeckert< werden...und ich werde alles beantworten!" moderiert von Pit Weyrich.

wo gibt es das noch, in unserer tollen Radiolandschaft, es darf "offen" Kritik geäussert werden !?:thumbsup:
 
...na, ob da auch jeweils daran gedacht wird/wurde, dass man für derartige Specials, also Sendungen, in denen ausnahmslos Musik vom selben Interpreten gespielt wird, eine gesonderte Genehmigung benötigt?
Lese ich erst jetzt.
Ja, "für derartige Specials, also Sendungen, in denen ausnahmslos Musik vom selben Interpreten gespielt wird", sind besondere Genehmigungen erforderlich. Nicht verwechseln: Da Kris Kristofferson meist komponiert hat und verschiedene Interpreten gesungen haben, ist ein Special über diesen Singer/Songwriter nicht genehmigungspflichtig und überhaupt kein Problem, sofern sie den Richtlinien der GVL folgt.

Für Lennon/McCartney würde ich locker eine GVL-gemäße Vier-oder mehr-Stunden-Sendung machen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
höre gerade die Wunschbox in der Wiederholung vom 20.10.2024. da wünscht sich glatt eine 97jährige Lilo aus Hamburg: singing in the rain...besser geht's nicht:);)

Lese ich erst jetzt.
Ja, "für derartige Specials, also Sendungen, in denen ausnahmslos Musik vom selben Interpreten gespielt wird", sind besondere Genehmigungen erforderlich. Nicht verwechseln: Da Kris Kristofferson meist komponiert hat und verschiedene Interpreten gesungen haben, ist ein Special über diesen Singer/Songwriter nicht genehmigungspflichtig und überhaupt kein Problem, sofern sie den Richtlinien der GVL folgt.

Für Lennon/McCartney würde ich locker eine GVL-gemäße Vier-oder mehr-Stunden-Sendung machen können.
Count down, mal ne Frage an dich; wird die GeMA/GVL pauschal abgerechnet oder müssen die Sender Playlisten für einzelnen Sendungen der Gema/GVL vorlegen ?
 
Lieber junger Freund,

ich bin sicher dass die Gebühren-Tarife für GEMA und GVL schon mehrfach auch in diesem Forum besprochen worden sind.

Ich fasse mal das Wichtigste ohne Anspruch auf Vollständigkeit kurz zusammen:
  • GEMA
  • Terrestrische Sender mit geringer Reichweite und geringen Werbeeinkommen zahlen ihren Jahresbeitrag an die GEMA.
  • Eine Abgabe der Titellisten ist nicht nötig, da die GEMA-Verarbeitungs- und Auszahlungskosten höher wären als die Gebühren, die sie von diesem Sender einnimmt.
  • Terrestrische Sender mit hoher Reichweite und hohem Werbeeinkommen zahlen ihren dadurch errechneten Jahresbeitrag an GEMA
  • ARD: Titellisten werden nicht mehr von den ARD-Sendern selbst an GEMA übermittelt, die Firma SoundAware trackt alle ARD-Programm und meldet deren Playlisten an GEMA
  • Privat-Radios: Auch hier - sofern vereinbart - trackt SoundAware die Programme und meldet an GEMA
  • Webradios: Bei Webradios werden keine Titellisten übermittelt. Die GEMA-Gebühren landen im Topf.
  • Alle Einkünfte der Sender kommen in den GEMA-Topf und GEMA (nicht die Sender!) werden je nach Wert der für das Programm errechneten Musik-Minute, Kulturfaktor u.a.m. anhand der übermittelten Playlistangaben an die Berechtigten ausgeschüttet. Die GEMA-Einkünfte der Sender, die keine Titellisten abgeben, kommen in den Topf. Ein Powerplay eines Titel bei einem solchen Sender, würde also nicht entsprechend an die Urheber ausgeschüttet.
  • GEMA schüttet an Urheber aus: Komponisten, Textdichter, Musikverleger.
  • GVL
  • Terrestrische Sender mit geringer Reichweite und geringen Werbeeinkommen zahlen ihren Jahresbeitrag an die GVL.
  • Eine Abgabe der Titellisten ist nicht nötig, da die GVL-Verarbeitungs- und Auszahlungskosten höher wären als die Gebühren, die sie von diesem Sender einnimmt.
  • Ein Powerplay eines Titel bei einem solchen Sender, würde also nicht entsprechend an die Leistungsschutz-Berechtigen ausgeschüttet.
  • Terrestrische Sender mit hoher Reichweite und hohem Werbeeinkommen zahlen ihren dadurch errechneten Jahresbeitrag an GVL
  • ARD: Titellisten werden nicht mehr von den ARD-Sendern selbst an GVL übermittelt, die Firma SoundAware trackt alle ARD-Programm und meldet deren Playlisten an GVL
  • Privat-Radios: Auch hier - sofern vereinbart - trackt SoundAware die Programme und meldet an GVL
  • Webradios: Bei Webradios werden keine Titellisten übermittelt. Die GVL-Gebühren landen im Topf.
    Für Werbradios gelten allerdings u.a. diverse Interpreten-Wiederholungsbedingunen.
  • Alle Einkünfte der Sender kommen in den GVL-Topf und GVL (nicht die Sender!) werden je nach Wert der für das Programm errechneten Musik-Minute, Kulturfaktor u.a.m. anhand der übermittelten Playlistangaben an die Berechtigten ausgeschüttet. Die GVL-Einkünfte der Sender, die keine Titellisten abgeben, kommen in den Topf. Ein Powerplay eines Titel bei einem solchen Sender, würde also nicht entsprechend an die Berechtigen ausgeschüttet.
  • GVL schüttet an berechtigte Leistungsschutz aus: Produzenten, Interpreten, beteiligte Musiker, Labels, also Tonträgerhersteller.
Sorry, kürzer ging nicht. Bei unrichtigen Angaben bitte ich um Hinweis und wünsche viel Erfolg beim Vermehren der Erkenntnisse.
 
Ja, "für derartige Specials, also Sendungen, in denen ausnahmslos Musik vom selben Interpreten gespielt wird", sind besondere Genehmigungen erforderlich. Nicht verwechseln: Da Kris Kristofferson meist komponiert hat und verschiedene Interpreten gesungen haben, ist ein Special über diesen Singer/Songwriter nicht genehmigungspflichtig und überhaupt kein Problem, sofern sie den Richtlinien der GVL folgt.

Für Lennon/McCartney würde ich locker eine GVL-gemäße Vier-oder mehr-Stunden-Sendung machen können.
Darf ich da bitte nochmal nachfragen, da mir diese Info völlig überraschend und kurios daherkommt. Man muss sich vorab eine Genehmigung einholen dafür, in einer Radiosendung nur Songs eines Interpreten zu spielen? Habt ihr da einen Link zu diesen "Richtlinien"? Wie definiert sich denn "ausnahmslos"? Ein anderer zwischendurch hebt die Regel auf?
 
Man muss sich vorab eine Genehmigung einholen dafür, in einer Radiosendung nur Songs eines Interpreten zu spielen? Habt ihr da einen Link zu diesen "Richtlinien"?
Wenn ich an der Stelle aushelfen darf:

2. Musikprogramm​

Der Webcaster darf innerhalb von drei Stunden seines Programms nicht übertragen:
(a) mehr als drei verschiedene Titel von einem bestimmten Album, davon nicht mehr als zwei Titel aufeinanderfolgend; oder
(b) mehr als vier verschiedene Titel eines bestimmten Künstlers oder einer Compilation von Musiktiteln, davon nicht mehr als drei aufeinanderfolgend.
Quelle: https://gvl.de/rechtenutzerinnen/li...ebradio-und-ladenfunk#betriebsvoraussetzungen

Da die GVL, wie @count down vorab bereits ausgeführt hat, an...
Produzenten, Interpreten, beteiligte Musiker, Labels, also Tonträgerhersteller
... ausschüttet, können auch nur die Rechteinhaber, die von der GVL vertreten werden, Ausnahmen erteilen. Wobei ich kaum glaube, dass ein Künstler Genehmigungen gegen die Interessen seines Labels erteilen darf.
Die Kernfrage ist daher: Wer ist der Rechteinhaber, der die GVL-Beschränkungen für Webcaster temporär aufheben darf?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nachdem ich mich jetzt drei Seiten lang durch einen Glorifizierungs- und Verkündigungs-Faden gelesen habe, wäre ein gewisses Maß an Erdung durchaus angemessen.

Der (durchaus nicht unberechtigten) Frage:
...na, ob da auch jeweils daran gedacht wird/wurde, dass man für derartige Specials, also Sendungen, in denen ausnahmslos Musik vom selben Interpreten gespielt wird, eine gesonderte Genehmigung benötigt?
... wird mit der argumentativen Totschlag-Keule begegnet:
Du weißt schon, dass Radio Matchbox vom großen Pit Weyrich & Stefan Fuchs betrieben wird? Mehr Profi geht nicht!

Wertgeschätztes @indigo7, ich lasse dir ja deine Begeisterung für die Station, aber dein Verhalten ähnelt doch sehr dem eines Hardcore-Stammhörers, wie ich sie in der Webradioszene immer wieder mal antreffe.
- Im Fußball würde man sie wohl "Ultras" nennen. -
Das darfst du weiterhin gerne sein, aber möglicherweise verlierst du damit einen anderen Blickwinkel, den man auch in Betracht ziehen sollte.

Allein die Tatsache, dass Pit Weyrich & Stefan Fuchs nach deiner Aussage "Mehr Profi geht nicht!" sind (in was eigentlich? Radio allgemein oder auch hinsichtlich der Fallen des Webcastings?), heißt ja nun noch nicht, dass sie dieses Profitum auch auf dem anderen Verbreitungsweg gleichermaßen ausüben.
Unbestritten, sie beherrschen das Handwerk (!) - aber Betreiber zu sein, ist noch mal eine ganz andere Hausnummer (weshalb ich in den vergangenen 18 Jahren auch nie einer war, wenngleich es mir immer wieder vorhergesagt wurde).

Um fair zu bleiben: Ich weiß es schlicht und ergreifend nicht. Aber Profis im professionellen Radiogeschäft können als Betreiber eines Webradios möglicherweise gewisse Fallstricke übersehen, die vorher entweder nicht existent waren oder früher von Dienstleistern aus dem Weg geräumt wurden.

Jetzt aber bist du alleine verantwortlich oder als GbR unterwegs und hast einen Verwaltungs- und Juristereikram am Hals, der zusätzlich neben "Mal einfach Radio machen" eine ziemliche Verantwortung mit sich bringt.

Das geht jedem (neuen) Webcaster so. Da nehme ich ehemalige Profis nicht aus.

Lektüre vom Sendestart gefällig?!
Danke für den Link.
Als es noch die Webradio-Vorstellungen hier gab, wäre ein Sender mit einer solchen Aussage:

Das ist reines Hobby !!! Das sollten alle Interessenten wissen …”.
Quelle: https://smago.de/ws2/pop/stefan-fuchs-pit-weyrich-u-a-sie-bringen-radiomatchbox-an-den-start/ (vielen Dank für den Hinweis auf den Link)

... nicht nur wegen der Aussage an und Pfirsich, sondern auch wegen des Deppenleerzeichens und den Ausrufezeichen als Rudeltiere noch vor dem ersten Einschalten geschlachtet worden.
Ich mein' ja nur...

Um es mit den Worten eines ehemaligen radioforen-Schreibers zu kommentieren:
"Geht's nicht auch ein paar Dezibel leiser?"

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich bin für gut gemachtes Radio und freue mich über einschaltwürdige Webradios. Aber mit der bisherigen Jubel-Arie wurde dann doch eher mein Misstrauen geweckt und ich frage mich schon, warum wir das anderen Webradios in diesem Forum verwehren (Lehre aus der Vergangenheit: Mit Recht!), nur eben diesem nicht.

Irritierte Grüße aus dem Rebstock.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das gilt nur für "Webcaster"?
Puh, Glatteisgefahr.

Also: Für "reine" Webradios (mir gefällt der Begriff des Webcasters ausgesprochen gut) auf jeden Fall, ja.

In der Hobbyisten-Szene gerne auch verwechselt mit den "GEMA-Regeln"; es wabern unglaublich viel Halbwissen und Falsch-Informationen aus der "Habe ich so gehört oder gelesen"-Gerüchteküche.

Leider sind auch viele Moderatoren und Betreiber mit einer "Mir doch egal, wer kann es mir beweisen und mit welchen Konsequenzen hätte ich zu rechnen, wenn überhaupt?"-Mentalität unterwegs und wenn man von einer Sendungsvorbereitung berichtet und dabei auch noch auf die Einhaltung der GVL-Regeln achtet, wird man von einem Großteil der Hobby-Szene kopfschüttelnd ausgelacht.
Es ist ein Trauerspiel.

Ich kann nur hoffen, dass Pit Weyrich und Stefan Fuchs sowie ihre professionellen Zulieferer nicht auch so denken. Immerhin sind die von ihnen im weiter oben angeführten Zitat umworbenen "ehemaligen Radio-Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" mit solchen Beschränkungen in den Sendeanstalten vermutlich nie konfrontiert worden.
"A whole new world".

Ohne auf ein Dokument verweisen zu können, nehme ich an, dass für Vertragspartner mit anderen Abrechnungsmodi und dem Webcast als "Abfallprodukt" diese Regeln in dieser Schärfe nicht gelten. Allerdings hatte ich dazu keinen Einblick in entsprechende Vertragsunterlagen oder vergleichbares.
Ein anderer Abrechnungsmodus könnte hier zu anderen Vertragsbedingungen führen.

Ach, apropos Vertrag, vielleicht auch interessant für @count down:

Anlage 3

Stand: Januar 2021

(Artikel 6)


Die GVL dispensiert den Vertragspartner bis auf Weiteres von der Übermittlung einer elektronischen Programmmeldung. Die GVL kann die Dispensierung jederzeit aufheben und von dem Vertragspartner die Übermittlung einer elektronischen Programmmeldung in der vertraglich vereinbarten Form verlangen. Dies wird jedoch von der GVL mindestens 3 Monate im Voraus angekündigt.
Quelle: https://gvl.de/sites/default/files/...chtkommerziell Anmeldeunterlagen_v.2.1_de.pdf (Seite 21)

Nun aber wieder zurück zu Radio Matchbox, sofern es von der Forenleitung weiterhin toleriert wird.
 
Hintergrund:

Nach Weltkrieg II wurde zwischen den Tonträgerherstellern und der GVL vereinbart, dass dem "Rundfunk" mit dem legalen Erwerb von in Deutschland veröffentlichten Tonträgern gleichzeitig die Sendegenehmigung uneingeschränkt erteilt wird. Das ist bis heute beim terrestrischen Radio so. Mit dem Aufkommen von webcasters wurde neben der generellen Sendegenehmigung selbige auch erstmalig eingeschränkt, um auch gegen Ausstrahlungen eine Handhabe für den Rechteinhaber zu schaffen. Festgehalten in den GVL-Richtlinien.

Klar sind Künstler bei Anfrage geneigt, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Da GVL aber mit den Tonträgerherstellern vertraglich vereinbart hat, können nur diese eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Bei kleineren Labels geschieht das auch zuweilen. Die Majors gestatten es nicht.

p.s.: wie war eigentlich das Kris-Kristofferson-Special?
 
hab mir mal die Mühe gemacht und mir, über das Jahr, die Hörer notiert, die samstags etwas in der Wunschbox gewünscht haben. Es waren rund 115...schon erstaunlich, bei einer Hörerzahl von, im Schnitt,
80 !!! ...hut ab...Radio Matchbox :thumbsup:
 
(... ) bei einer Hörerzahl von, im Schnitt, 80 !!!
Hast du da bitte mal eine Quelle für die Hörerzahl, damit wir das hier mitprotokollieren können? Mich würden die Schwankungen zwischen den Sendungen schon mal interessieren.

Bei den wünschenden Hörern kannst du um einen erhöhen: Ich habe einen Wunsch platziert, der das Soundprocessing herausfordern sollte. Ich bin nämlich mit dem Klang bei dynamischen Titeln als auch mit dem (meiner Meinung nach) viel zu hohen Pegel ganz und gar nicht glücklich.

In diesem Zusammenhang freue ich mich schon auf die kommenden Eifeler Radiotage, wo die Profis was von Pegel und guter Aussteuerung verstehen.
 
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