In den Nachrichten hiess es eindeutig: Welche Programme wegfallen, ist den Rundfunkanstalten überlasssen.
Welche Nachrichten? Hat da ein Fachjournalist geschrieben?
Medienpolitik ist aktuell kompliziert. Da hören manchmal auch Journalisten nur, was sie hören mögen. Andererseits kann natürlich auch ein Fachjournalist Zugang zu den Ministerpräsidenten oder Rundfunkreferenten haben und daher mehr erfahren haben, als auf der Pressekonferenz gesagt wurde und im Entwurf geschrieben steht.
Aber bei Deinem Punkt ist die Gesetzeslage völlig klar:
Die Sendergesetze, in denen die Hörfunkwellen beauftragt werden, macht die Legislative. Also die Landtage beschließen! Nach Entwurf der jeweiligen Regierungen und wahrscheinlich unter Beratung der Sender.
In einigen Sendergesetzen sind die einzelnen beauftragten Wellen ganz genau beschrieben, in anderen Sendergesetzen steht nur eine Zahl oder eine allgemeine Beschreibung - da hat dann der Sender tatsächlich eine Wahl. Aber wenn (Landes-)Politik will, kann sie entscheiden, welche Sender wegfallen!
Bei den wegfallenden TV-Spartenkanälen hat allerdings die Politik ausdrücklich gesagt (und geschrieben), dass die Sender einen Vorschlag machen sollen, welche Kanäle wegfallen können (Körbemodell). Da wird nur allgemein beschrieben, dass z.B. "(2) Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das ZDF veranstalten gemeinsam [ein/zwei Angebot/e] mit den Schwerpunkten Information, Bildung und Dokumentation. " sollen.
Und in der Kommentierung steht:
"Mit tagesschau24, Phoenix, ARD-alpha und ZDFinfo haben heute vier lineare Spartenkanäle ihren Schwerpunkt in den Bereichen Information, Bildung bzw. Dokumentation. Die hierfür jeweils aufgewandten Ressourcen werden künftig in weniger Angeboten gebündelt. Es verbleiben diesem Bereich ein/zwei Angebot/e mit dem Schwerpunkt Information/Nachrichten/Ereignisberichterstattung, Bildung und Dokumentation."
Das heißt: Hier müssen sich ARD und ZDF zusammenraufen und klären, welche Sender (einer oder zwei?) erhalten bleiben. Diese sind dann automatisch beauftragt.