• Diese Kategorie ist für Diskussionen rund um die Programminhalte der Sender gedacht. Über Frequenzen und Empfang kann sich unter "DX / Radioempfang" ausgetauscht werden.

Reformen und Einsparungen beim ARD-Hörfunk: das "Henne-Ei-Problem"

Hat zufällig schon jemand ausgerechnet, was das ganze also pro Sendeanstalt (ohne Kooperationsoption) bedeuten würde? Also in der Art „RBB: -1, WDR: +-0, SR: -2"? Oder ist das so schwammig, dass man das gar nicht sagen kann?
Aus der Kommentarspalte des Gesetzentwurfes...

Nach den Destatis-Zahlen (Stand: 10.06.23) würde
dies bedeuten:
NDR: 8; MDR: 7; WDR: 7; SWR: 6; RBB: 6; BR: 6; HR:
5; RB: 4; SR: 4 (Gesamt: 53)

Wie gesagt... Wenn eine Anstalt 2 Kooperationsprogramme verbreitet... Darf ein Programm mehr verbreitet werden...

Für den rbb würde das nach meiner Zählung im wesentlichen bedeuten, Aus radio3, inforadio oder fritz eine Kooperationswrlle zu machen um neben cosmo dann zwei zu haben...
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: STH
An diesem Werk haben die Rundfunkreferenten zwei Jahre gearbeitet.
Na dann Prost.

Im Ernst: das mit den "Zielgruppen" halte ich, wie schon mehrmals dargelegt, nicht für banal, da man über diesen Hook letztendlich jedes und alles begründen könnte.

Für mich ist das kein soziologischer Begriff wie z.B. Bevölkerungsgruppe, sondern kommt aus dem Marketing. Wenn ich es als Nichtjurtist richtig sehe, wurde "Zielgruppe" bisher direkt im Bezug zur "Jugend" verwendet. Weicht man das auf, wird es zu weiteren absurden Ausprägungen kommen. Mein Lieblingsbeispiel der letzten Zeit ist der Angelpodcast meines geliebten rbb, der mehrere Fischen in Norwegen-Specials produzierte.

Schon jetzt steht folgender Satz im Gesetz (https://www.ard-media.de/fileadmin/.../4._MAEStV_MP_Dok_2024_I_mit_Markierungen.pdf):

"Allen Bevölkerungsgruppen soll die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglicht werden."

Ja holla! Wir leben in einer Informationsgesellschaft. Teilhabe an dieser soll dann was bedeuten? Für jeden ein gratis Smartphone alle zwei Jahre?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier ist die aktuelle Liste:

UKWDAB
BR510
hr66
mdr710
NDR811
RB4+14+2
rbb6+16+1
SR45+1
SWR88
WDR69
DLR23


Der Entwurf sagt, pro Sender können vier bleiben und jeweils eines extra für Bundesländer oder viele Einwohner.

Aus der Kommentarspalte des Gesetzentwurfes...

Nach den Destatis-Zahlen (Stand: 10.06.23) würde
dies bedeuten:
NDR: 8; MDR: 7; WDR: 7; SWR: 6; RBB: 6; BR: 6; HR:
5; RB: 4; SR: 4 (Gesamt: 53)

Wie gesagt... Wenn eine Anstalt 2 Kooperationsprogramme verbreitet... Darf ein Programm mehr verbreitet werden...

Von Änderungen beim DLR ist im Gesetzentwurf keine Rede.

Und welche Sender dann in Zukunft bleiben, das legt jeder Landtag bzw. die Landtage fest. Das kann sich der Sender nicht aussuchen. Er kann die Politik bitten, bestimmte Sender nicht zu streichen, aber entscheiden tun die Landtage mit ihren Sendergesetzen oder Senderstaatsverträgen.


 
Zuletzt bearbeitet:
Nach den Destatis-Zahlen (Stand: 10.06.23) würde
dies bedeuten:
Rundfunkreform als reine Rechenaufgabe? Nie im Leben.

In den Nachrichten hiess es eindeutig: Welche Programme wegfallen, ist den Rundfunkanstalten überlasssen.

Man wird sehen, welche Zusammenlegungen und Kooperationen folgen und das ganze Spielchen vewässern.

Und nochmal: Der DLF könnte ein Programm streichen, bedeutet was? Ausgeschlossen, weil es nicht in einem Positionspapier stand? Zusätzlich zu den anderen Reformschritten, als freiwillige Leistung? Garantiert nicht.

p.s. Ich wusste gar nicht, dass z.B. der SR vier Programme hat (Antenne Saar sendet ausschliesslich Übernahmen - ist das jetzt ein eigenes Programm)?
 
Zuletzt bearbeitet:
Rundfunkreform als reine Rechenaufgabe? Nie im Leben.
:thumbsup: Wobei die Zahl der Radiosender längst nicht mehr entscheidend ist. Das sind nur Symbol-Debatten für Intendanten, Forenbetreiber, Medienjournalisten, Meinungsyoutuber und Klein-Lieschen.

Entscheidend für die Kostenseite ist, was an Minuten Audio pro Jahr neu produziert bzw. eingekauft wird. Plus die Kosten, um dies zu distributieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
In den Nachrichten hiess es eindeutig: Welche Programme wegfallen, ist den Rundfunkanstalten überlasssen.

Welche Nachrichten? Hat da ein Fachjournalist geschrieben?
Medienpolitik ist aktuell kompliziert. Da hören manchmal auch Journalisten nur, was sie hören mögen. Andererseits kann natürlich auch ein Fachjournalist Zugang zu den Ministerpräsidenten oder Rundfunkreferenten haben und daher mehr erfahren haben, als auf der Pressekonferenz gesagt wurde und im Entwurf geschrieben steht.

Aber bei Deinem Punkt ist die Gesetzeslage völlig klar:
Die Sendergesetze, in denen die Hörfunkwellen beauftragt werden, macht die Legislative. Also die Landtage beschließen! Nach Entwurf der jeweiligen Regierungen und wahrscheinlich unter Beratung der Sender.
In einigen Sendergesetzen sind die einzelnen beauftragten Wellen ganz genau beschrieben, in anderen Sendergesetzen steht nur eine Zahl oder eine allgemeine Beschreibung - da hat dann der Sender tatsächlich eine Wahl. Aber wenn (Landes-)Politik will, kann sie entscheiden, welche Sender wegfallen!

Bei den wegfallenden TV-Spartenkanälen hat allerdings die Politik ausdrücklich gesagt (und geschrieben), dass die Sender einen Vorschlag machen sollen, welche Kanäle wegfallen können (Körbemodell). Da wird nur allgemein beschrieben, dass z.B. "(2) Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das ZDF veranstalten gemeinsam [ein/zwei Angebot/e] mit den Schwerpunkten Information, Bildung und Dokumentation. " sollen.
Und in der Kommentierung steht:
"Mit tagesschau24, Phoenix, ARD-alpha und ZDFinfo haben heute vier lineare Spartenkanäle ihren Schwerpunkt in den Bereichen Information, Bildung bzw. Dokumentation. Die hierfür jeweils aufgewandten Ressourcen werden künftig in weniger Angeboten gebündelt. Es verbleiben diesem Bereich ein/zwei Angebot/e mit dem Schwerpunkt Information/Nachrichten/Ereignisberichterstattung, Bildung und Dokumentation."
Das heißt: Hier müssen sich ARD und ZDF zusammenraufen und klären, welche Sender (einer oder zwei?) erhalten bleiben. Diese sind dann automatisch beauftragt.
 
Zuletzt bearbeitet:
In einigen Sendergesetzen sind die einzelnen beauftragten Wellen ganz genau beschrieben, in anderen Sendergesetzen steht nur eine Zahl oder eine allgemeine Beschreibung - da hat dann der Sender tatsächlich eine Wahl. Aber wenn (Landes-)Politik will, kann sie entscheiden, welche Sender wegfallen!

Beispiel SWR:

(2) Der SWR veranstaltet folgende Angebote:
1. jeweils zwei Landeshörfunkprogramme für die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz; davon jeweils ein Programm mit eineminformationsbetonten Angebot und jeweils ein Programm, das der Darstellung der Regionen dient und nach landsmannschaftlichen Gesichtspunkten sowie nach gewachsenen Wirtschafts- und Erlebnisräumen zugeschnitten ist;
2. zwei gemeinsame Hörfunkprogramme für die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz; davon ein Programm mit kulturellem Schwerpunkt und ein Musik-Programm vorwiegend für jüngere Menschen; beide Programme sollen auch landes- und regionalbezogene Inhalte haben;
3. ein digitales Hörfunkangebot vorwiegend für Jugendliche und junge Erwachsene, zu dessen Unterstützung die drahtlose terrestrische Verbreitung in analoger Technik unter Verwendung von Frequenzen des SWR in Teilbereichen seines Sendegebiets und die leitungsgebundene Verbreitung in analoger Technik zulässig ist;


(...)

Der SWR kann ergänzend folgende Angebote veranstalten:
1. ein digitales Hörfunkangebot mit dem Schwerpunkt Information, zu dessen Unterstützung die drahtlose terrestrische Verbreitung in analoger Technikunter Verwendung von Frequenzen des SWR in Teilbereichen seines Sendegebiets und die leitungsgebundene Verbreitung in analoger Technikzulässig ist, und
2. bis zu drei ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme nach Maßgabe eines nach § 11f des Rundfunkstaatsvertrags durchgeführten Verfahrens.


Wenn der SWR in Zukunft nur noch sechs Programme verbreiten darf, sind das weniger als aktuell in der Beauftragungs-Liste stehen (das sind sieben). Also muss der Gesetzgeber (die Landtage) entscheiden, welche in Zukunft beauftragt bleiben und welches wegfallen soll. Die Kann-Programme müssen alle wegfallen oder in die Pflichtliste aufgenommen werden, wenn dafür andere Pflichtprogramme wegfallen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Von Änderungen beim DLR ist im Gesetzentwurf keine Rede.

Du bist so schlau. Hab mich trotzdem nicht zum Thema DLR geäußert.

Und das die Rundfunkanstalten selbst festlegen, wie es beim Hörfunk weitergeht, ist auch oft erklärtes Ziel. Aber natürlich wird die Politik das allein festlegen, wenn die Intendanten auch das nicht hinbekommen. Genauso wird es auch bei den Spartensendern sein. Wenn die Intendanten auch das nicht hinbekommen, legt die Politik das selber fest....
 
@mino ???

Ich habe Deinen Beitrag als zusätzliche Information verwendet, um auf den Beitrag von @gasthörer ("Und nochmal: Der DLF könnte ein Programm streichen, bedeutet was?") zu reagieren.
Ich fand Deine Information hilfreich. Was hast Du jetzt für ein Problem?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach den Destatis-Zahlen (Stand: 10.06.23) würde
dies bedeuten:
NDR: 8; MDR: 7; WDR: 7; SWR: 6; RBB: 6; BR: 6; HR:
5; RB: 4; SR: 4 (Gesamt: 53)

Wenn zwei Koop-Programme als ein Programm zählen und SWR & hr schlau sind, dann erklären sie SWR-A Aktuell/hr-Info einerseits und YouFM /DASDING zu Koop-Programmen.
Dann könnte der SWR Folgendens (5 + 1/2 + 1/2) anbieten

SWR 1 BW
SWR 1 RP
SWR Kultur
SWR 3
SWR 4 (Mantel mit Auseinanderschaltungen)
Koop SWR AKTUELL/hrINFO (gezählt als halbes Programm)
Koop DASDING/YouFM (gezählt als halbes Programm)
 
Könnt ihr mir bitte mal beim Denken helfen?

Laut https://de.statista.com/themen/591/radio/#topicOverview

erreicht Radio (also inklusive der Privaten) täglich 32 Millionen Menschen in Deutschland. Bedeutet das, dass das deutsche Radio über 47 Millionen Menschen nicht erreicht? Falls ja, heißt das ja, dass die Öffis (genauso wie die Privaten) mit ihren sogenannten Mainstreamprogrammen zwar eine Menge Leute, aber eben trotzdem nur eine Minderheit erreicht, zumindest aber ganz bestimmt nicht "alle Bevölkerungsschichten". Wenn das aber die Aufgabe des ÖRR ist, sollte er dann nicht viel mehr Programme anbieten, die eben nicht ausschließlich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner setzen? Der wird nämlich immer kleiner. Muss er nicht viel mehr die 47 Millionen (ja, auch die Babys) im Auge haben, die offenbar was anderes wollen, als das, was aktuell geboten wird, eben alle Bevölkerungsschichten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Kapier es auch immer noch nicht.

Das Prinzip heisst Staatsferne. Die Politik darf nur grobe Vorgaben machen, alles Detaillierte würde ins Programm eingreifen und eben das Prinzip der Staatsferne verletzten.

Das dürfte den Politikern auch recht sein, denn so können sie den schwarzen Peter elegant an die Rundfunkanstalten abstreifen, wenns darum geht, ob nun eine Jugend-, Heimat- Klassik- oder Schlagerwelle eingestellt werden muss (Beispiel BR).
 
Kapier es auch immer noch nicht.
Es ist gar nicht so schwer ;)

Angenommen, die Ministerpräsidenten finden den neuen Reformstaatsvertrag gut so, wie er jetzt ist, und unterschreiben ihn.
Dann müsste er ja noch von den Parlamenten in den einzelnen Bundesländern bestätigt werden.

Damit die Regelung zu den Hörfunkprogrammen aus dem Medienstaatsvertrag umgesetzt werden kann, müssten dann auch die einzelnen Sendergesetze /-Staatsverträge geändert werden. Dazu werden die Landesregierung den Parlamenten einen Vorschlag machen.

So kann zum Beispiel die Landesregierung von Baden-Württemberg zusammen mit der Landesregierung von Rheinland-Pfalz den beiden Parlamenten genau den Vorschlag machen, der von @Radio 3 Südfunk Stuttgart aufgelistet worden ist.
Vorher müssten natürlich die entsprechenden Veränderungen zwischen den Landesregierungen und den Landesmedienpolitikern abgestimmt werden. Sollten Kooperationsprogramme gewollt sein, müsste der Vorschlag dann auch noch mit der hessischen Landesregierung und den hessischen Landespolitikern abgesprochen werden.

Während all dieser Absprachen gibt es bestimmt auch mal eine Rückfrage beim SWR (und evtl. HR), was dort gewünscht wird und/oder ob man mit den Ideen der Politiker leben kann. Vielleicht fragt man sogar vor dem Entwurf eines neuen SWR-Staatsvertrags die Sender - aber müssen muss man nicht.

Und wenn alle diese Absprachen und Rückfragen gut gelaufen sind, dann legen die Landesregierungen den Parlamenten im Paket mit dem Medienstaatsvertrag zugleich einen neuen SWR Staatsvertrag vor, in dem dann eben nur noch sechs Sender beauftragt werden. Beziehungsweise sieben, wenn es zwei Kooperationsprojekte gibt. Und die Parlamente müssten dann zustimmen, damit das so umgesetzt werden kann.
 
Gerne. Diese Menschen erreichen alle deutschen Radioangebote zusammen täglich. Der weiteste Hörerkreis laut letzter MA sind gut 70 Millionen. Das sind also die Menschen, die irgendein Angebot erreicht, wobei nicht alle jeden Tag eines nutzen.
Danke. Verstanden. Der weiteste Hörerkreis beinhaltet also alle Menschen, die angeben, innerhalb der letzten 14 Tage eingeschaltet zu haben, auch die, die danach das "Weite" gesucht haben. 😜
 
Ich glaube ja auch, dass es zumindest auf der Ebene derer, die die Entscheidung vorbereitet haben, schon zumindest Ideen gibt, wie die Senderstruktur im jeweils eigenen Bundesland aussehen könnte.
 
Zurück
Oben