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Da der Rundfunk föderal organisiert ist, kann man beispielsweise mal eben nicht hr4 und SWR4, oder rbb 88.8 und Antenne Brandenburg zusammenlegen.
Man kann höchstens übernehmen, was ja auch schon reichlich gemacht wird, ...
Das neue Programme auf UKW automatisch viel Geld abwerfen, gibt es fast gar nicht mehr. Die "beliebten Schlagerwellen" muß es zu dem fernen Zeitpunkt erst mal noch überhaupt noch geben. Viel Werbung läuft dort meist nicht. Das Durchschnittsalter und die Anzahl potenzieller Hörer bleibt vielleicht auch nicht immer wie heute. Außerdem hört dann überhaupt noch jemand über UKW?freiwerdenden Frequenzen ja privat bestückt werden, z.B. mit den beliebten Schlagerwellen,
Wohl leider richtig. Mit einer UKW-Radiowelle wird man vermutlich nur sehr langsam reich, alles ausser Dudelfunk verkommt da wahrscheinlich schnell zur Investitionsruine. Ich plädiere natürlich dafür, Kultur- und Klassikprogramme bei den Öffis zu erhalten. Genauso, wie anständige Infowellen und Programme für die Jugend. Aber Dudelsender mit völlig überflüssigem Moderationsquark sind nun leider langsam mal über. Genauso wie Symphonieorchester, die zwar für die Kulturszene etwas darstellen mögen, deren Anteil am laufenden Programm vom Preis-/Leistungsverhältnis her gesehen doch eher als leicht suboptimal zu bewerten ist.Die "beliebten Schlagerwellen" muß es zu dem fernen Zeitpunkt erst mal noch überhaupt noch geben. Viel Werbung läuft dort meist nicht. Außerdem hört dann überhaupt noch jemand über UKW?
Jedes Orchester gibt aber rund 100 Konzerte pro Jahr. Das wäre dann aber auch ein Kulturkahlschlag, wenn man die 10 Orchester bspw. halbiert. (Wobei das von der Ausrichtung auch nicht ganz so einfach ist.)Genauso wie Symphonieorchester, die zwar für die Kulturszene etwas darstellen mögen, deren Anteil am laufenden Programm vom Preis-/Leistungsverhältnis her gesehen doch eher als leicht suboptimal zu bewerten ist.
Wie schön mal erwähnt subventionieren die "Dudelwellen", die jenseits jeglichen "Bildungsauftrages" quasi "illegal" senden, durch die Werbeeinnahmen auch die Orchester (deren Dirigent i.d.R. ein sehr üppiges Gehalt bezieht) mit. Das schlimme bösartige Werbegeld fließt ja der Anstalt zu und nicht den "Verdummungsprogrammen" allein...Lieber ein Orchester als jeweils 3 Wellen, die die Mainstream-Plattenfirmen noch reicher machen.
Kleineres und eher realistischeres Kino:Aber genau diese Dudelsender sollen erhalten bleiben, im Gegensatz zu Beispielsweise ndrBlue und Maus. Großes Kino.
Das stimmt.Der Rundfunkbeitrag ist die primäre Finanzierungsquelle, während Werbung eine nachrangige Rolle spielt.
auswirken würde. Oder für die Kulturwellen. Oder die Gehälter der zugekauften Dirigenten.Orchester
Das steht aber im klaren Widerspruch zur Quoten- und Zielgruppenhörigkeit vor allem der Massenprograme.Das Verhältnis ist so gestaltet, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Aufgaben unabhängig von Werbeeinnahmen erfüllen kann und nicht von werblichen Interessen abhängig ist.
Äh über 50 bis 80 Mio € z. B.?Worüber reden wir also?
Und wer misst die Qualität in einem wie auch immer aussehenden Monitoring?Mein Wunsch wäre ja nach wie vor, für öffentlich-rechtliche Programme gar keine Einschaltquoten und Hörerzahlen mehr auszuweisen, sondern maximal die Qualität zu monitoren.
Ja, zum Beispiel. Bei einer dreistelligen Millionensumme Negativ-Eigenkapital einer einzelnen Anstalt würden die 5 bis 8 Millionen Euro Werbeeinkünfte im Hörfunk das Kraut nun auch nicht mehr fett machen.Äh über 50 bis 80 Mio € z. B.?
Einer hypothetischen Zusammenlegung von hr4 und SWR4 stünde weder der Medienstaatsvertrag noch das hr-Gesetz entgegen; und der SWR-Staatsvertrag in der neuen Fassung, die noch dieses Jahr in Kraft treten soll, auch nicht mehr. YouFM, Dasding und Unserding werden ja genau deswegen fusionieren, ebenso hr-info und SWR-Aktuell (und wahrscheinlich Antenne Saar).Da der Rundfunk föderal organisiert ist, kann man beispielsweise mal eben nicht hr4 und SWR4, oder rbb 88.8 und Antenne Brandenburg zusammenlegen.
Man kann höchstens übernehmen, was ja auch schon reichlich gemacht wird, aber die Sender müssen eigenständig bleiben, um im Sinne der jeweiligen Rundfunkstaatsverträge konform zu sein.
Und das bedingt dann vor allem in der Verwaltung Doppelstrukruren.
Indy (Bremen 2, NDR Blue, Radio Eins, MDR Kultur)
Als sachlich nicht richtig weist der Intendant die Behauptung Dritter zurück, dass die vom NDRangebotenen Loopstreams ausschließlich im Internet angebotene Hörfunkprogramme seien. DieNDR Loopstreams seien vielmehr Schleifen linear ausgestrahlter Radiosendungen, die demHörerInnen auf einem anderen Verbreitungsweg zur Verfügung gestellt würden. Daher würden dieNDR Loopstreams nicht der Pflicht zur Durchführung eines eigenständigen Dreistufentests gemäß Seite 10 von 49§ 11c Abs. 1 RStV unterliegen. Von daher sei auch nicht nachvollziehbar, dass in der Stellungnahmevon MACH 34behauptet werde, die NDR Loopstreams stellten den Versuch dar, „Bestandteile desProgramms anderweitig zusammenzustellen und als neu konfiguriertes Programm abermalsauszustrahlen“.
Zudem wurde die Beschreibung der Loopstreams (Sendungsschleifen) im Telemedienkonzept dahingehend geändert, dass die Loopstreams jeweils nur eine Sendung umfassen
Schließlich wird die Ansicht vertreten, bei den im Telemedienkonzept genannten Loopstreams handele es sich um ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme nach§ 11c Abs. 1 S. 2 RStV, für die ein eigenständiger Dreistufentest durchzuführen sei (VPRT).
Die 14 Loopstreams auf Fritz.de seien Audio-Webchannels und bedürften ebenfallseines gesonderten Dreistufentests, da sie Hörfunkprogramme seien und alsProgrammteile in einer Dauerschleife aneinandergereiht würden (VPRT, RCB/TOP).
Ein Rundfunkprogramm zeichne sich durch einen redaktionell zusammengestelltenSendeplan aus, der Inhalte zeitlich ordnet. Inhalte würden demnach für dasjeweilige Angebot eigenständig redaktionell generiert oder neu aufbereitet undzeitlich geordnet. Loopstreams erfüllten diese Vorgaben weder quantitativ nochqualitativ, da nur einzelne Sendungen des linearen Hörfunkprogramms „Eins zuEins“ adaptiert oder unwesentlich verändert in das Internet übernommen und infortlaufenden Schleifen gesendet würden. Die Übernahme einzelner Sendungen ausdem traditionellen Hörfunkprogramm zeige zudem, dass die Loopstreams nichtausschließlich im Internet verbreitet würden. Demzufolge handele es sich nicht umausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme im Sinne desRundfunkstaatsvertrages.
Wo genau hat da jemand einen Überschuss erwirtschaftet? In den drei von dir angeführten Links in Bezug auf mdr, SWR und NDR steht lediglich das der Verlust kleiner ausgefallen ist als prognostiziert. Von einem plus steht da nichts.Warum sollte der Beitrag steigen, wenn man mehr Überschuss erwirtschaftet hat
Ernsthaft? hr1 -4, info, you fm, hr-Fernsehen, Symphonieorchester und bigband. Für mich ist das auch deutlich zu wenig. Da ist doch sicher noch Potenzial für hr5-12, ein Tanzorchester sowie 5 Digitalkanäle und zusätzliche Fernsehsender. Sollte die Gebühr halt beizeiten mal wieder angemessen angepasst werden...Andererseits sehe ich beim hr auch nichts, was man da noch wegsparen könnte im Programm. An Einsparungen bei der Verwaltung traut sich ja keine Anstalt ran...