[Tz. 156] Die Gehälter sollten sich grundsätzlich am Gehaltsgefüge des öffentlichen Sektors einschließlich vergleichbarer öffentlicher Unternehmen orientieren. Dies ergibt sich nach Auffassung der Kommission daraus, dass die Anstalten sich fast ausschließlich aus dem Beitragsaufkommen, also aus öffentlichen Mitteln, finanzieren.
Die Erfolgs-, Haftungs- und Risikolage der Geschäftsleitungsebene der Rundfunkanstalten unterscheidet sich insofern recht deutlich von Unternehmen der privaten Wirtschaft und zum Teil auch von anderen öffentlichen Unternehmen, die ihre Erträge weit überwiegend im Markt unter Wettbewerbsbedingungen erwirtschaften müssen.