AW: RotationsSoftware
hi liebe nichtraucheren,
das ganze was ich mache ist eine grauzone. womit sich die behörden noch nich ganz zurcht finden.
denn von der AKM/AustroMechana (=GEMA) habe ich einen vertrag bekommen, nach dem sie sich das ganze angesehen haben.
denn es ist kein klassisches 'Audio On Demand', da jeder das gleiche hört, und nicht für jeden ein eigener stream läuft. ich sehe das auch eben als wunschsendung. (welchem später ja auch ein programm folgt), und die AKM sieht das genau so. nur das nicht ein mensch im radio die titel die gewünscht werden erst aussucht, sondern das man gleich nur titel wünschen kann, die auch vorhanden sind.
und die LSG (=GLV) kann mir keinen vertrag / vereinbahrung geben, da sie nicht wissen wie si mich klassifizieren sollen, da ich eben nicht in die 2 klassischen bereiche rein passe. somit meinten die nur, sie werden gegen mich sicher keine rechtliche schritte unternehmen, dies sei aufgabe der einzelnen plattenfirmen.
denn trotz 'dauerwunschsendung' halte ich mich an die sog. "DMCA Operating Conditions" der IFPI. also wie sich das programm zusammen stellt, und das es nicht möglich ist ganze alben zu wünschen, usw.
ich habe im vorfeld sehr viel energie investiert um zu versuchen das alles 100% legal ist. was aber nicht möglich scheint.
und wie mein projekt genau bei der GEMA/GLV behandelt werden würde kann ich nicht sagen, da ich ja den österr. institionen zugeteilt bin.
lg
michael