Zwerg#8
Benutzer
Zu "meiner Zeit" wurde die Sendedoku noch mit drei zeitgesteuerten Videorekordern im Longplay auf drei 240 Minuten VHS-Kassetten pro Tag aufgezeichnet. Für 31 Tage brauchte man also 93 Kassetten. Wenn der Wechsel der Kassetten nicht "vergessen" wurde, ließen sich bei Bedarf (Landesmedienanstalt geht einer Beschwerde nach) Programmausschnitte der letzten vier Wochen problemlos heraussuchen. Nun, heute geht das streßfreier und automagisch mittels PC und Festplatte.
Die Frage lautet: Wie lange muss ein Sender seine Sendedoku aufheben? Wurde die Aufbewahrungsfrist verlängert (mehr als die mir bekannten vier Wochen)? Gibt es evt. Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern/ Medienanstalten?
Ich habe leider nix gefunden, sonst würde ich nicht fragen.
TIA
Die Frage lautet: Wie lange muss ein Sender seine Sendedoku aufheben? Wurde die Aufbewahrungsfrist verlängert (mehr als die mir bekannten vier Wochen)? Gibt es evt. Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern/ Medienanstalten?
Ich habe leider nix gefunden, sonst würde ich nicht fragen.
TIA