Cocorita
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Hannover (ddp). Die Strafanzeige der hessischen SPD gegen den
Radiosender ffn wegen eines Telefonscherzes mit der ehemaligen
hessischen Parteivorsitzenden Andrea Ypsilanti (SPD) ist abgewiesen
worden. Wie der Sender am Mittwoch mitteilte, hat die
Staatsanwaltschaft Hannover das Ermittlungsverfahren gegen
ffn-Comedyautor und -Stimmenimitator Jochen Krause eingestellt. Eine
Behördensprecherin bestätigte dies auf ddp-Anfrage.
Die hessische SPD hatte im vergangenen September Strafantrag gegen
den niedersächsischen Sender gestellt, nachdem der Mitschnitt eines
Scherzanrufes von Krause bei Ypsilanti auf der Internetplattform
YouTube aufgetaucht war. Der Sender hatte der SPD zuvor zugesichert,
dass das Gespräch nicht gesendet werde. Krause hatte sich als Franz
Müntefering (SPD) ausgegeben, damals noch designierter
SPD-Bundesvorsitzender.
Paragraf 201 des Strafgesetzbuches zufolge ist bereits die
unbefugte Aufnahme des «nichtöffentlich gesprochenen Wortes»
strafbar. Telefonscherze im Radio oder vergleichbare TV-Formate sind
demzufolge eigentlich verboten. Die Staatsanwaltschaft sah laut ffn
nach «umfangreichen Ermittlungen» aber offenbar keinen
Straftatbestand.
«Der Humor hat gesiegt», sagte ffn-Programmdirektorin Ina Tenz.
Seit über 40 Jahren machten Radiosender in Deutschland
«Spaßtelefonate». Noch nie habe es allein wegen der Aufzeichnung eine
Strafanzeige gegeben. Auch bei ffn werde es das Spaßtelefon weiter
geben, betonte Tenz und fügte hinzu: «Trotz Humorlosigkeit von Frau
Ypsilanti."
Radiosender ffn wegen eines Telefonscherzes mit der ehemaligen
hessischen Parteivorsitzenden Andrea Ypsilanti (SPD) ist abgewiesen
worden. Wie der Sender am Mittwoch mitteilte, hat die
Staatsanwaltschaft Hannover das Ermittlungsverfahren gegen
ffn-Comedyautor und -Stimmenimitator Jochen Krause eingestellt. Eine
Behördensprecherin bestätigte dies auf ddp-Anfrage.
Die hessische SPD hatte im vergangenen September Strafantrag gegen
den niedersächsischen Sender gestellt, nachdem der Mitschnitt eines
Scherzanrufes von Krause bei Ypsilanti auf der Internetplattform
YouTube aufgetaucht war. Der Sender hatte der SPD zuvor zugesichert,
dass das Gespräch nicht gesendet werde. Krause hatte sich als Franz
Müntefering (SPD) ausgegeben, damals noch designierter
SPD-Bundesvorsitzender.
Paragraf 201 des Strafgesetzbuches zufolge ist bereits die
unbefugte Aufnahme des «nichtöffentlich gesprochenen Wortes»
strafbar. Telefonscherze im Radio oder vergleichbare TV-Formate sind
demzufolge eigentlich verboten. Die Staatsanwaltschaft sah laut ffn
nach «umfangreichen Ermittlungen» aber offenbar keinen
Straftatbestand.
«Der Humor hat gesiegt», sagte ffn-Programmdirektorin Ina Tenz.
Seit über 40 Jahren machten Radiosender in Deutschland
«Spaßtelefonate». Noch nie habe es allein wegen der Aufzeichnung eine
Strafanzeige gegeben. Auch bei ffn werde es das Spaßtelefon weiter
geben, betonte Tenz und fügte hinzu: «Trotz Humorlosigkeit von Frau
Ypsilanti."