Staatswanwalt schützt Intendant durch Journalistenverfolgung

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Mannis Fan

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Aus der Badischen Zeitung von heute: Gegen einen Journalisten der “Stuttgarter Nachrichten” und zwei der “Stuttgarter Zeitung” ermittelt die Staatsanwaltschaft Baden-Baden wegen Beihilfe zur Verletzung des Dienstgeheimnisses. Es geht um die Berichterstattung über das im November 2005 eingeleitete und nicht abgeschlossene Verfahren gegen SWR-Intendant Peter Voß. Er wird der Untreue und Vorteilsannahme beschuldigt im Zusammenhang mit seiner Geburtstagsfeier im Schlosshotel Bühlerhöhe 2001.

Hier der ganze Artikel http://www.badische-zeitung.de/nachrichten/badenwuerttemberg/61,51-10243444.html

Die Frage, die sich auftut: War der Staatsanwalt, der jetzt ermittelt, seinerzeit auch bei Herrn Voß unter den geladenen Gästen?
 
AW: Staatswanwalt schützt Intendant durch Journalistenverfolgung

Mannis Fan schrieb:
Die Frage, die sich auftut: War der Staatsanwalt, der jetzt ermittelt, seinerzeit auch bei Herrn Voß unter den geladenen Gästen?

Bereits solch eine Frage ist gefährlich, da Du damit die Unabhängigkeit bzw. Neutralität der Staatanwaltschaft in Zweifel ziehst. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass es sich um eine Eigeninitiative handelt, sondern vermutlich liegt eine Anzeige vom SWR vor und dann muss in der Sache ja ermittelt werden.
Es ist ja auch schlimm, wenn die eigene weiße Weste von den "bösen" Journalisten und vermutlich noch völlig unbegründet besudelt wird.
Da muss man sich doch wehren - ist doch eine Selbstverständlichkeit in unserem Rechtsstaat.

ISI
 
AW: Staatswanwalt schützt Intendant durch Journalistenverfolgung

Naja - ob der Staatsanwalt damit den Intendanten schützt, sei mal dahingestellt. Durch die abzusehende Veröffentlichung der Aktion - gerade jetzt nach dem BND-Untersuchungsausschuß - dürfte sich das ganze für den SWR als Eigentor erweisen, wenn es denn wirklich eine Anzeige von dort gab. Zumal da ja wiedermal zwei sog. Rechtsgüter gegeneinander stehen: Die Pressefreiheit (Grundrecht) vs. Firmeninteresse (Schaden durch Geheimnisverrat).

Aber lasset sie doch untersuchen, die Staatsanwälte - denn was immer sie finden, dürfte auch als Beweismittel im anderen Fall dienen. Das ist ja das schöne: Journalisten dürfen eben genau das, was Polizei und Staatsanwaltschaft eben nicht immer darf - NACHFRAGEN UNTER DEM SIEGEL DER VERSCHWIEGENHEIT!

Nebenbei - ist Beihilfe zum Betriebsgeheimnisverrat - solange es sich nicht um Staatsgeheimnisse handelt - eigentlich strafbar?????
 
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Der SWR macht doch aus Allem ein 'Staatsgeheimnis'! :eek: :D

ISI
 
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Wieso berichtet dann eigentlich SWR3 über das Thema und nimmt die Zeitung teilweise in Schutz? Das passt doch nicht zusammen.
 
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weil beim SWR nunmal objektiv berichtet wird - das ist der Programmauftrag
 
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Der SWR und objektiv. Wenn das Willibald Hilf hören könnte!
 
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Hat benjaminST das etwa geträumt, gibt es doch noch regionale (Stuttgarter?) Nachrichten oder war es ein Kommentar (hört sich ja irgendwie danach an) und wo ist derjenige jetzt beschäftigt, der dies zu verantworten hat? Wer kann mich bitte "aufklären"? :confused:
Ich frage mich nämlich, wer etwas davon hat, den Staub wieder aufzuwirbeln, der sich doch schon so gut gesetzt hatte?

ISI
 
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isiman schrieb:
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass es sich um eine Eigeninitiative handelt, sondern vermutlich liegt eine Anzeige vom SWR vor und dann muss in der Sache ja ermittelt werden.
Moment: Hier geht es um Dienstgeheimnisse der Staatsanwaltschaft und nicht des SWR.

Sollte sich die Rechtsauffassung durchsetzen, daß man sich als Journalist wegen „Beihilfe zum Verrat von Dienstgeheimnissen“ strafbar macht, wenn man aufgreift, was einem von Informanten in Behörden zugesteckt wird, dann gute Nacht, Pressefreiheit!
 
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Ach so! Hatte zwar "Insiderwissen" gelesen, aber den "Amtsträger" überlesen bzw. eher vermutet beim SWR hätte jemand gepetzt! Sorry - mein Fehler... :rolleyes:
Dann war die undichte Stelle also bei der Staatsanwaltschaft und damit ist wieder alles anders, als man es sich so schön ausgemalt hatte!!! :eek:

ISI
 
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K 6 scheint bisher der Einzige hier zu sein, der überhaupt kapiert, worum es hier geht (gut, isiman jetzt vielleicht auch:D ).

Eigentlich erschreckend, dass hier Threads, in denen es um vitale Rechtsgarantien für Jounralisten geht, bzw. wie diese mißachtet werden, regelmäßig nur auf äußerst laues Echo hier im Forum stoßen.

Dieser Fall ist ja eigentlich noch heißer, da sich die ursprünglichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Baden-Baden um den Verdacht drehen, die Feier zum 60. Geburtstag von Herrn Voß auf der noblen Bühlerhöhe könnte mit Gebührengeldern bezahlt worden sein.

Jetzt sind aber durch ein Leck in der Behörde, Einzelheiten zu diesen Ermittlungen an Journalisten geraten -- und nun wird munter gegen die Journalisten wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat ermittelt.

Ein Unding, weil Informantenschutz und Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten gesetzlich verbrieft sind. Wenn es ein Leck in der Behörde gibt, muß die Behörde bei sich suchen und nicht versuchen Journalisten einzuschüchtern -- das hat mit Pressefreiheit überhaupt nichts zu tun.

Es kommt aber noch besser. Während die FDP sich neuerdings und ganz aktuell den Schutz der Pressefreiheit auf die Fahnen geschrieben hat, und gerade solche Fälle (angeblich) künftig verhindern will, sagt Baden-Württembergs Justizminister Ullrich Goll (FDP!!) -- ich kann nichts machen, die Staatsanwaltschaft ist da unabhängig. Also ist das mit dem politischen Willen der FDP doch nicht so ernst gemeint.

Mehr noch: Goll drohte Journalisten indirekt: (Sinngemäß) "An diesem Fall können sie mal sehen, wie schnell man sich als Journalist dann doch strafbar macht!" Frechheit sondergleichen.

Aber solange es Euch allen hier im Forum offensichtlich herzlich wenig interessiert, werden solche Leute so weiter machen, bis wir in Deutschland in Sachen Pressefreiheit russische Verhältnisse haben.

Das musste jetzt mal raus -- so -- und jetzt könnt ihr Euch wieder darüber ereifern wer Paris Hilton spielt, oder nicht -- denn das ist Euch ja offensichtlich wichtiger!!:mad:
 
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Ich finde dieses regelmäßig laue Echo auch erschreckend, zumal sich dieses Desinteresse offensichtlich auch auf die Hüter des niveauvollen Hörfunks erstreckt. Denen geht es anscheinend aber auch nur um Musikteppiche, lediglich mit von AC abweichender Zusammensetzung :rolleyes:
 
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Ebenfalls entschuldigung - habe das mit der Staatsanwaltschaft ebenfalls überlesen.
Aber es ist - wie oben beschrieben - ein zweischneidiges Schwert, in einer Zeit, in der eher weniger niveauvolle Redaktionen erhebliche Geldsummen mitunter einsetzen, um an 'Informationen' zu kommen.
Und ein Staatsanwalt hat jeder Anzeige gründlich nachzugehen, das ist sein Job, da kann (UND DARF) ein politischer Beamter gar nicht eingreifen. Ist eigentlich auch gut so. Wobei ich das Konstrukt der 'Beihilfe' doch eher als abenteuerlich ansehe. Andererseits ist eben auch nicht alles erlaubt unter dem Deckmäntelchen der Pressefreiheit. Aber wie ich oben schon schrieb, wird die Anzeige ein Eigentor - so oder so.
Und - ich wiederhole meine Frage: Ist das Verraten von staatsanwaltlichen Ermittlungsergebnissen eigentlich strafrechtlich faßbar? Immerhin ist der Begriff 'Staatsgeheimnis' doch eigentlich sehr eng definiert ...
 
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Meinen 50ten oder auch 60ten Geburtstag werde ich, sofern ich ihn mit Gästen feiern will, selbst finanzieren müssen und da sehe ich es als Gebührenzahler, der diese dann evtl. später noch mit knapper Rente finanzieren muss, nicht ein, dass ein "Besserverdienender" dies ggf. von unseren "Spenden" abzwackt, zumal man noch nicht einmal zu solchen exklusiven Veranstaltungen eingeladen wird.
Da eine Berichterstattung über solche (vermutlichen) Veruntreuungen von Gebühren im öffentlichen Interesse liegen, sollte zwar nicht jedes Mittel recht sein, um an Informationen heranzukommen (Geld wäre bei einem Justizbeamten sicherlich als Bestechung anzusehen), aber in solch einem Fall wiegt das Recht auf Pressefreiheit höher, als irgendeine (hypothetische)Beihilfe zum Verrat eines Dienstgeheimnisses.

ISI
 
AW: Staatswanwalt schützt Intendant durch Journalistenverfolgung

Der ganze Fall entwickelt sich sowieso immer mehr zum Lehrstück. Intendant Voß, der nach Recherchen der Stuttgarter Zeitung vorab von den staatsanwaltlichen Ermittlungen seiner Person Kenntnis hatte und bei der Durchsuchung seiner Diensträume die Beamten mit "Ich habe euch schon erwartet" begrüßte, schreit jetzt "Haltet den Dieb". Obwohl selbst von den Ermittlungen betroffen, erklärte er treuherzig (oder ließ seine Pressestelle erklären), die Staatsanwaltschaft dürfe sich nicht in die Pressefreiheit einmischen und missliebige Journalisten verfolgen.
Im eigenen Haus geht es hingegen Journalisten an den Kragen, die zum Beispiel im Fall Minister Renner-contra kath. Bischof etwas zuviel journalistische Verve an den Tag gelegt haben.
Nun hat Intendant Voß sein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Amt angekündigt, um sich "auf freier Wildbahn" als Buchautor zu tummeln, wie er ankündigte. Wenn nicht der SWR mit Gebührengeldern die Hälfte der Auflage zum Weiterverschenken aufkauft, wird es vermutlich aber nichts mit der Karriere als Bestsellerautor. Man lese nur mal seine lyrischen Ergüsse. Hier ein Beispiel:

Höhenflug
für Vanessa Pleitgen

Endlich, der Flieger schwebt
und hebt sich über alles,
hebt mich wie einen Sieger
hoch hinaus, als käme
es nie zum Fall des Falles.

Mir ist so leicht, als lähme
mich nicht die Erdenschwere,
die alles runterdrückt,
und nicht die Weltraumleere,
die schluckt, was lebt und glückt.

Mir ist so leicht, als wäre,
was ich zu sein begehre,
aus blauem Dunst gewebt
 
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Mit (der) Lyrik wird er nicht zum Bestseller, aber vielleicht schreibt er ja über Bruno den Problem-Bären, Elche aus dem schwarzen Wald und andere Böcke, die man "auf freier Wildbahn" des öffentlichen deutschen Radios schießen kann, wenn man sich um das Rechtliche nicht wirklich viel schert.

ISI
 
AW: Staatswanwalt schützt Intendant durch Journalistenverfolgung

Neuester Stand der Dinge:

Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat ihre Ermittlungen gegen SWR-Intendant Peter Voß im Zusammenhang mit der Finanzierung einer Party zu dessen 60. Geburtstag eingestellt. In dem seit Oktober 2005 geführten Verfahren habe sich der Anfangsverdacht der Untreue und Vorteilsannahme "nicht erhärtet", teilte die Behörde heute mit. Es gebe keinen für eine Anklageerhebung hinreichenden Tatverdacht gegen Voß. Dieser betonte, die Einstellung des Verfahrens habe ihn "nicht überrascht".

Den vollständigen Artikel gibts unter http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,425232,00.html
 
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Diese späteren Zahlungen in Höhe von über 23.000 Euro stellen aus Sicht der Staatsanwaltschaft "eine verdeckte Kompensation für die Kosten der Geburtstagsfeier dar" und seien als Untreue strafbar. Im Falle von Voß gebe es aber "keine durchgreifenden Hinweise, dass er von dem 'Kompensationsgeschäft' wusste". (Zitat "Spiegel")


Das macht die ganze Sache nicht besser, im Gegenteil: Der Mann der einen Riesenhaufen Geld dafür bekommt, dass er die Verantwortung für die Dinge übernimmt, die in seinem Sender passieren, weiß offensichtlich nicht, was in seinem Sender alles passiert, sogar Straftaten. Also muß er jetzt auch die Verantwortung übernehmen und zurücktreten.
 
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