Verstoß gegen die Hausordnung

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Jason David

Gesperrter Benutzer
Hallo,

kaum hier, muss ich mich selbst an den Pranger stellen. Ich verfolge dieses Forum bereits seit einem Jahr sehr aufmerksam und hatte mich entschlossen, mich heute hier anzumelden. Mein erster Versuch scheiterte wegen meines Alters. Die Volljährigkeit erreiche ich leider erst in 17 Monaten. Da ich nicht gleich als Einstand die Hausordnung hier mit Füßen treten wollte, habe ich versucht mich an den Seitenbetreiber über das Kontaktfomular zu wenden. Mein Versuch die Nachricht abzusenden scheiterte aber an dem Umstand, dass dieses Captcha nicht angezeigt und somit nicht verifiziert werden konnte. Darum war ich die letzten 2 Stunden damit beschäftigt, mit einer Wünschelrute durch unseren Garten zu streifen, um Momos Zeitfaden oder das Gegenstück zu einem Jungbrunnen zu finden. Leider vergeblich. Zuletzt kam mir aber die rettende Idee. Armdrücken mit meinem Vater. Ich sah da so alt aus, dass ich hinterher problemlos bei der Anmeldung hier meinen Jahrgang um 2 Jahre heruntersetzen konnte.
Für mich ist das Forum eine echte Bereicherung, da ich hier sehr viele Blickwinkel kennen lerne, die ich als Anfänger so vielleicht nie gesehen hätte.
Ich arbeite neben der Schule bei einem regional Radiosender mit ca. 50.000 Hörern die Stunde in der Redaktion und werde dort auch mein Volo machen. Im Sommer (ich hoffe auf Juni) habe ich dann meine erste Dummysendung und dann geht es hoffentlich ON Air.

Ich hoffe ich werden jetzt nicht vor die Türe gesetzt.

LG Jason
 
@Jason David

Jetzt versuche es noch einmal mit dem Namen David Jason oder Dason Javid oder sonst einer gut getarnten Neuvariante - verrate nicht gleich alle - und wir lauern mal, ob Dir der unglaublich scharfsinnige Thomas Wollert erneut auf die Schliche kommt.:D
 
Oder frag deinen Papi ob er sich an deiner statt anmeldet und dich autorisiert, in seinem Namen (jasonsdad oder so) an der Diskussion teilzunehmen. Das war keine verbindliche Rechtsauskunft, im Zweifel bitte beim Anwalt deines Vertrauens nachfragen.
 
Radioforen.de bezeichnet sich selbst als die Diskussionsplattform der Radioszene, Radioszene.de das Insidermagazin für Radiomacher. Es handelt sich dabei um die führende Internetplattform. Aus diesem Grund greift für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dort ist folgendes definiert:

§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

§ 2 Anwendungsbereich
(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:

3.
den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung einschließlich der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung sowie der praktischen Berufserfahrung.

Juristisch ist der Fall also recht eindeutig.
 
[...]
Juristisch ist der Fall also recht eindeutig.
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist hier nicht anzuwenden.
Weder erfüllt der Forenbetreiber die Eigenschaften eines Arbeitgebers (§6 (2)) noch ist Jason David ein Beschäftigter (§6 (1)). Also kann weder Jason David noch "sein Anwalt" auf Grundlage des AGG Zugang zum Forum "erstreiten".

Auf einen flüchtigen Blick hin könnte man meinen, AGG §19 würde helfen, weil es da um den Zivilrechtsverkehr geht. Aber auch der Verweis darauf, dass die Mitgliedschaft hier im Forum ein "zivilrechtliche Schuldverhältnis" wäre, das "typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande komm[t]" hilft nicht: Mal abgesehen davon, dass der Zugang zum Forum wohl kaum ein zivilrechtliches Schuldverhältnis darstellt - Die "vergleichbaren Bedingungen" sind die Nutzungsbedingungen, die Hr. Wollert aufgestellt hat.
Hr. Wollert bezieht sich darin auf die in BGB §2 geregelte Volljährigkeit in Verbindung mit der Geschäftsfähigkeit.
 
Juristisch ist der Fall also recht eindeutig.
Keinesfalls. Eindeutiger ist da schon eher dieser Passus der Nutzungsbedingungen: "Ein Rechtsanspruch auf fortwährende Nutzung des Forums besteht nicht." Im übrigen regelt das AGG keinesfalls das Verhältnis zwischen Forenbetreiber und Nutzer (vgl. StageManager75 wg. zeitlicher Überschneidung der Postings). Es ist wirklich köstlich bis peinlich, wenn sich Eltern ohne juristische Ausbildung zu Anwälten aufschwingen, ohne den nötigen Durchblick zu haben. Schade, dass Jason nicht Jennifer heißt, sonst hätte der weichgekochte Papa bestimmt auch noch eine Benachteiligung des weiblichen Geschlechts ins Feld geführt, was ja in der heutigen Zeit gut zur zwangsneurotischen, politisch hyperkorrekten Art vieler unreflektierter Ja-Sager gepasst hätte.
 
Das macht ihm sicher nichts aus, schließlich hat er 50.000 Hörer. Ich wusste gar nicht, dass in Deutschland so viele Kinderheime mit Lagerfunk versorgt werden.
 
Ich weiß nicht, was soll es bedeuten,
dass ich so nachdenklich bin,
ein altes Märchen aus HeLinau
geht mir nicht

...

aus'm Kopp.
 
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