anndi
Benutzer
Man sollte trotz weniger Zuhörer dennoch von Recht und Unrecht unterscheiden.
Auch "bessere" Onlineradios müssen Ihre GEMA und GVL bezahlen. (Unter "bessere" gehe ich von mir aus, da ich ein Liebhaber von guter Information und geplantem Sendeablauf bin).
Das auch eine Bemusterung angemeldet sein muss, versteht sich auch von selbst.
Natürlich bringt eine Bemusterung sehr viel Schreibarbeit mit sich, die die Qnet Sender nicht bearbeiten können. Nun kommen Stimmen die sagen: "Lasst euch doch sponsoren".
Nun hat die GEMA aber eine Klausel die 10-12% der Sponsoreinnahmen erhebt. Weiter muss dazu das Radio einem Gewerbe unterstehen. Nun frage ich: Wie soll ein jugendlicher mit 14-15 Jahren, seinem Hobby nachgehen, nämlich Radiomachen, wenn man von der GEMA und GVL so "unterdrückt" wird. Natürlich geht es um Rechte, und natürlich möchte auch ich, dass für meine Beiträge gezahlt wird, das geht den Fernsehsendern nicht anders.
Die Allgemeinen Landesmedienzentralen bezuschussen Radiosender mit einem Jugendangebot. Und jetzt kommen wir zu dem Punkt der alles andere aufhebt.
Wo stehen die Onlineradios im Runfunksstaatsvertrag ?
Diese werden dort garnicht erfasst. Allerdings lassen Sie es offen, ob das Recht dort greift.
Wenn wir also schon jede Kleinigkeit bemängeln und fordern, dann sollten wir erst einmal bei uns suchen. Zum Beispie wissen die wenigsten, dass für eine Jingleproduktion EUR 2,56 (+7% MwSt) an die GEMA und die GVL zu zahlen sind.
Bevor wir Andere anschwärzen sollten wir daran denken, dass wir uns dadurch selber kaputt machen würden, wenn wir selbst ein onlineradio betreiben.
Erst wenn es um Geld geht und man versteht, dass ein Onlineradio mit 500 Zuhörern keinesfalls werberelevant ist, dann wird man merken, dass es sich nicht lohnt gegen Sie vorzugehen. Dennoch kann ich nur an die Frau Kietz (GEMA MÜnchen) appelieren, dass man mehr auf den Inhalt der Sender achten sollte. Persönlichkeitsrechtverletzung uvm. ! Dem sollte man nachgehen. Und damit rede ich nicht von netzantenne, intersurf, sondern eigentlich NUR von Qnet Sendern.
Auch "bessere" Onlineradios müssen Ihre GEMA und GVL bezahlen. (Unter "bessere" gehe ich von mir aus, da ich ein Liebhaber von guter Information und geplantem Sendeablauf bin).
Das auch eine Bemusterung angemeldet sein muss, versteht sich auch von selbst.
Natürlich bringt eine Bemusterung sehr viel Schreibarbeit mit sich, die die Qnet Sender nicht bearbeiten können. Nun kommen Stimmen die sagen: "Lasst euch doch sponsoren".
Nun hat die GEMA aber eine Klausel die 10-12% der Sponsoreinnahmen erhebt. Weiter muss dazu das Radio einem Gewerbe unterstehen. Nun frage ich: Wie soll ein jugendlicher mit 14-15 Jahren, seinem Hobby nachgehen, nämlich Radiomachen, wenn man von der GEMA und GVL so "unterdrückt" wird. Natürlich geht es um Rechte, und natürlich möchte auch ich, dass für meine Beiträge gezahlt wird, das geht den Fernsehsendern nicht anders.
Die Allgemeinen Landesmedienzentralen bezuschussen Radiosender mit einem Jugendangebot. Und jetzt kommen wir zu dem Punkt der alles andere aufhebt.
Wo stehen die Onlineradios im Runfunksstaatsvertrag ?
Diese werden dort garnicht erfasst. Allerdings lassen Sie es offen, ob das Recht dort greift.
Wenn wir also schon jede Kleinigkeit bemängeln und fordern, dann sollten wir erst einmal bei uns suchen. Zum Beispie wissen die wenigsten, dass für eine Jingleproduktion EUR 2,56 (+7% MwSt) an die GEMA und die GVL zu zahlen sind.
Bevor wir Andere anschwärzen sollten wir daran denken, dass wir uns dadurch selber kaputt machen würden, wenn wir selbst ein onlineradio betreiben.
Erst wenn es um Geld geht und man versteht, dass ein Onlineradio mit 500 Zuhörern keinesfalls werberelevant ist, dann wird man merken, dass es sich nicht lohnt gegen Sie vorzugehen. Dennoch kann ich nur an die Frau Kietz (GEMA MÜnchen) appelieren, dass man mehr auf den Inhalt der Sender achten sollte. Persönlichkeitsrechtverletzung uvm. ! Dem sollte man nachgehen. Und damit rede ich nicht von netzantenne, intersurf, sondern eigentlich NUR von Qnet Sendern.