radiologe13
Benutzer
Hallo,
ich bin eher zufällig auf diese Anfrage und Antwort auf "Frag einen Anwalt" gestoßen. Sie ist aus dem Jahr 2005. Bin mir nicht sicher, ob das heute noch rechtlich so haltbar ist.
Wenn ich einen "Webradio-Stream" für meine 3 Enkel einrichten würde und per Passwortschutz nur diesen 3 Personen den Zugang ermögliche, wäre das ohne Gema- und GVL-Abgaben erlaubt? Ich verfüge über eine CD-Sammlung von über 1000 CD's, wobei eine ganze Menge den Musikgeschmack meiner Enkel abdecken könnte.
Gruß
Andreas
ich bin eher zufällig auf diese Anfrage und Antwort auf "Frag einen Anwalt" gestoßen. Sie ist aus dem Jahr 2005. Bin mir nicht sicher, ob das heute noch rechtlich so haltbar ist.
Wenn ich einen "Webradio-Stream" für meine 3 Enkel einrichten würde und per Passwortschutz nur diesen 3 Personen den Zugang ermögliche, wäre das ohne Gema- und GVL-Abgaben erlaubt? Ich verfüge über eine CD-Sammlung von über 1000 CD's, wobei eine ganze Menge den Musikgeschmack meiner Enkel abdecken könnte.
Gruß
Andreas