Webradio-Stream für Familie

radiologe13

Benutzer
Hallo,

ich bin eher zufällig auf diese Anfrage und Antwort auf "Frag einen Anwalt" gestoßen. Sie ist aus dem Jahr 2005. Bin mir nicht sicher, ob das heute noch rechtlich so haltbar ist.
Wenn ich einen "Webradio-Stream" für meine 3 Enkel einrichten würde und per Passwortschutz nur diesen 3 Personen den Zugang ermögliche, wäre das ohne Gema- und GVL-Abgaben erlaubt? Ich verfüge über eine CD-Sammlung von über 1000 CD's, wobei eine ganze Menge den Musikgeschmack meiner Enkel abdecken könnte.

Gruß
Andreas
 
ich bin eher zufällig auf diese Anfrage und Antwort auf "Frag einen Anwalt" gestoßen. Sie ist aus dem Jahr 2005. Bin mir nicht sicher, ob das heute noch rechtlich so haltbar ist.
Ich würde sagen, daß sich an der Einschätzung nichts geändert hat. Die GEMA bzw. die GVL sind an *öffentlichen* Wiedergaben interessiert. Ein Stream, auf den ausschließlich drei dem Streamer bekannten Leute zugreifen können, ist nicht öffentlich. Das ist vergleichbar mit einer Party. Die Party ist so lange privat, bis der erste Mensch den Raum betritt, mit dem der Veranstalter nix anfangen kann, da nicht eingeladen und nicht mit ihm in Zusammenhang stehend.
Meint: wenn die Gefahr besteht, daß wenigstens einer der Streamer seine Zugangsdaten weitergibt, oder daß sich irgendwer diesen Stream auf anderem Wege abgreift, wär' ich halt vorsichtig.

Wenn ich einen "Webradio-Stream" für meine 3 Enkel einrichten würde und per Passwortschutz nur diesen 3 Personen den Zugang ermögliche, wäre das ohne Gema- und GVL-Abgaben erlaubt?
Demzufolge ja, wobei natürlich klar ist, daß das ohnehin erlaubt ist, wenn die Urheber- und Leistungsschutzrechte nicht oder nicht mehr greifen ... nur ein überflüssiger Kommentar von der Seitenlinie.

Ich verfüge über eine CD-Sammlung von über 1000 CD's,
Nun ja, jeder hat mal klein angefangen ...

wobei eine ganze Menge den Musikgeschmack meiner Enkel abdecken könnte.
Wenn's funktioniert ... toi toi toi.

Gruß
Skywise
 
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