AW: Wer hätte gerne eine LED-Studio-Uhr?
Der Kranz muß bis auf die LED unter der zwölf beim Sprung von Sekunde 59 auf Sekunde 60 (oder 00, das ist egal) verlöschen. Genau dann. Warum? Weil es ein eindeutiges optisches Signal für die volle Minute ist (auch ohne genau hinzusehen) und es auf keinen Fall bei einer Uhr so und bei der anderen anders sein sollte.
Genau so und nix anderes. Das ist
1.) Zweckmäßig
2.) Gewohnt
Wer baut schon eine Fußgängerampel nach, bei der das grüne Licht oben ist?
Die Prototypen sehen jedenfalls sehr ordentlich aus. Thema waere jetzt, wie man die alternativen Uhren (mit 59->00-Sekundensprung wie Gorgy) nun einem breiten Anwenderkreis zugänglich machen kann.
Auch ein Bausatz wäre nicht schlecht, am besten mit bereits programmiertem Controller. Dabei müsste natürlich die Entwicklerleistung entsprechend mit eingerechnet werden. Die zeitintensive Löterei könnte man ggfs. selber erledigen (dazu wäre es hilfreich, wenn keine SMDs vorgesehen wären). Um die Sache zu vereinfachen würden schon ausreichen:
1.) Platine
2.) Bestückungsplan + Teileliste
3.) Fertig programmierter Controller
4.) Schaltplan
Ich würde ja mal ein Foto zeigen von meiner Uhr aber dann gibt es bestimmt wieder eine PM von den Mods, weil die Uhr genauso aussieht wie die Ledi 6/60. Wenn das nicht so seien sollte dann kann mir ja bitte der Mod für dieses Abteil eine PM schicken das ich das darf.
Vielleicht hat auch die Zeit für uns gearbeitet, rechtlich gesehen:
Das Gorgy-Design stammt von 1974.
Jetzt haben wir ca. 24 Jahre später.
Ab wann darf man ein ähnliches Design vermarkten?
Erläuterungen hierzu unter
http://www.dpma.de/docs/service/veroeffentlichungen/broschueren/schutzrechteimueberblick.pdf
http://www.pva-patente.de/info_1.html
http://www.essen.ihk24.de/produktmarken/innovation/beratung/Patente,_Gebrauchsmuster_&_Co..jsp
http://www.br-law.com/de/Menu/%C3%9Cber+d%C3%
A4nisches+Recht/Unternehmen/Gewerblicher+Rechtsschutz+in+D%C3%A4nemark
Demzufolge wäre die Gültigkeitsdauer
1.) Patent 20 Jahre maximal, in Sonderfällen (z.B. Arznei) bis zu 25 Jahren,
Das Patent kann über diese Zeit hinaus nicht verlängert werden.
2.) Gebrauchsmuster 10 Jahre maximal,
3.) Geschmacksmuster 25 Jahre maximal,
4.) Design 3 Jahre maximal europaweit, 25 Jahre max. in Dänemark.
Das wäre noch genauer zu untersuchen, auch AB WANN die Jahre gezählt werden.
So erscheint insgesamt die Hoffnung begründet, bald eine Uhr anbieten zu können für Anwendungsbereiche, wo für eine Gorgy das Budget nicht ausreicht.