Die Verordnung besagt das Neufahrzeuge, die von einem Hersteller oder Kfz-Importeur ab dem 21.12.2020 auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, ein Autoradio mit DAB+-Empfang aufweisen müssen. Das heißt aber nicht, dass Neufahrzeuge die dem Handel bereits vor diesem Stichtag geliefert wurden, nicht mehr verkauft werden dürfen. Und gerade bei eher seltenen Fahrzeugen können die auch schonmal über vier Jahre alt sein und trotzdem noch als Neuwagen gelten. Und davon unabhängig gibts durchaus auch Autos "ohne Soundsystem", was dann halt auch heißt das kein Radio drin ist bzw. selbiges nicht freigeschaltet ist.