Zitatrecht bei Musikstücken / Sendung vs. Podcast

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Viele öffentlich-rechtliche Radioprogramm in Deutschland bieten inzwischen die Möglichkeit an, Sendungen, vor allem Dokumentationen/Features als Podcast herunterzuladen und nachzuhören. Dies ist auch der Fall bei einem Feature zum einem bestimmten Unteraspekt des Rechtsextremismus, das kürzlich bei einem ARD-Radio zu hören war. Das Feature ist, wie alle Features, die in dieser Reihe laufen, auf der Sender-Website herunterladbar.

Zufällig ist mit beim Nachhören aufgefallen, dass in der Podcast-Variante etwas fehlte. Und tatsächlich: Das Feature ist in der Podcast-Variante etwa eine Minute kürzer als die Variante, die im Radio gelaufen war. Konkret waren in der gesendeten Variante ein paar Takte rechtsextremer Musik gelaufen, die in der Podcast-Variante komplett gelöscht wurden. Mich würde interessieren, warum. Ich fand, dass sie gut passten, um in das Thema, um das es ging, einzuführen.

1. Wurden die Takte im Rahmen des Zitatrechts übernommen? Dann wäre dies aber kein Grund, sie in der Podcast-Variante herauszulöschen.

2. Oder wurden sie aufgrund des Jugendschutzes gelöscht? Dann hätten sie aber auch nicht im Radio laufen dürfen.

3. Oder hat der Sender etwa die Aufführungs-Rechte gekauft, sozusagen, von einer Neonazi-Gema? Das würde erklären, warum die Musik nicht im Download wäre, aber würde die Frage aufwerfen, ob es zu vertreten ist, wenn eine ARD-Anstalt zu Reportage-Zwecken einem rechtsextremistischen Verlag auch noch Geld zahlt.

4. Oder ist es gar üblich, dass Features nach dem Sende nachträglich noch einmal redaktionell überprüft werden, bevor sie online gestellt werden? Testweise habe ich einmal alle Sendungen der letzten zwei Monate heruntergeladen. Etwa 80-90% der Dateien hatten ungefähr die gleiche Sendelänge. Mehrere waren jedoch deutlich kürzer, bis zu drei Minuten. Da die Features zu einem bestimmten Programmplatz gehören, gehe ich aber davon aus, dass die gesendeten Versionen alle ungefähr gleich lang gewesen waren. Explizit weiß ich es aber nur von dem von mir angesprochenen Feature.
 
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Ganz einfach:

5. Der Sender hat zwar die Senderechte für Musik, nicht jedoch die, sie zum Download zur Verfügung zu stellen. Ergo wird aus Podcastangeboten jede Musik, die länger als dreißig Sekunden läuft, entfernt.


Gruß TSD
 
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@TSD: Soweit ich weiß, gibt es keine "30 Sekunden GEMA-Regel". Das ist ein Irrtum, Trugschluß, Urban Legend...

Grüßle Zwerg#8
 
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TSD hat es richtig beschrieben. GEMA-geschützte Musik (und nur solche) darf nicht kostenfrei zum Download zur Verfügung gestellt werden - übrigens auch nicht via Mitschnittservice, den einige Sender anbieten. Wurde hier im Forum schon mal diskutiert.

Ob es eine 30-Sekunden-GEMA-Regel gibt oder nicht, berührt ja diesen Fall nicht, keinesfalls hätte volle Spiellänge angeboten werden dürfen. Die Titel ganz zu entfernen oder sie auf 30 Sekunden zu kürzen, ist in diesem Zusammenhang ziemlich egal.

30-Sekunden-Ausschnitte bei musicload, amazon, jpc, aol etc, etc... dürften inzwischen - Regel hin oder her - bei GEMA längst geduldet sein.
 
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Es gibt sie die 30-Sekunden-Regel, allerdings nicht in der Musik. Die Regel betrifft einzig und allein das Abfilmen und Wiederveröffentlichen von Sequenzen eines x-beliebigen Fernsehprogrammes innerhalb eines anderen TV-Programms. Legal ist es, wenn per Kamera das Bild eines TV-Gerätes abgefilmt wird. Max. 30 sec. am Stück können dann verwendet werden. Man kann damit in gewisser Weise das Urheberrecht umgehen, falls man vom Sender keine Genehmigung zur Zweitsendung bekommt. Schön zu sehen ist der dabei oft entstehende Pixeleffekt bei diversen TV-Pannen-Shows.
Irgendwann hat dann jemand mal verbreitet, dass diese 30-Sekunden-Regel auch für Musikstücke gelten würde. Bis heute hält sich diese Legende wacker.

Die Musikschnipsel bei Amazon & Co. gelten übrigens als Werbung und werden zudem mit Genehmigung der jeweiligen Plattenfirmen dort verbreitet.
 
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Was ein Sender an die GEMA an Tarif zahlt, unterscheidet sich vom Podcast-Tarif. Hier spart man eventuell zusätzliche Ausgaben.

Aus den GEMA-Hintergrundinformationen (FAQ) zum Podcasting:

GEMA-Hintergrundinformationen zum Podcasting schrieb:
Wie viele Sekunden Spieldauer im Podcast sind frei?

Die Verwendung von GEMA-pflichtiger Musik ist ausnahmslos ab der ersten Sekunde vergütungspflichtig. gema.de/fileadmin/inhaltsdateien/musiknutzer/online_bereitstellen/gema_infoblatt_wp.pdf
Gruß, Uli
 
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Mal eine ganz andere Frage zu dem Thema:
Ist eigentlich Musik aus dem rechtsextremen Umfeld bei der Gema gelistet und unterliegt damit den Richtlinien der Gema?

Auch nach einigen Recherchen konnte ich diverse Interpreten aus diesem Metier nicht dort auffinden.
 
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Interessant ist in diesem Zusammenhang, daß z. B. im Podcast des WDR2-"MonTalk" (und auch bei "Stars und Hits" auf Bayern 3, wobei ich da ohnehin vermute, daß die Sendungen nie live sind) peinlichst darauf geachtet wird, jedes noch so kleinste Musikschnipselchen zu entfernen, während beim Podcast der "Hörbar Rust" auf radioeins immer ein Stückchen vom Anfang bzw. Ende des Titels drangelassen wird, als gäbe es tatsächlich eine 30-Sekunden-Regel.

Anscheinend gibt's da keine ARD-einheitliche Regelung. Ich frage mich nur, wie das in einer rechtlich nicht ganz unwichtigen Frage sein kann... :confused:
 
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Jaja, die 30-Sekunden-Regel. Wann wird Otto-Normalradioredakteur endlich klar werden, was der Unterschied zwischen einem Zitat und einem dramaturgischen Einsatz ist? Vermutlich, wenn der Redakteur versteht, was ein Zitat ist... Aber wenn schon statt vom "Zitat" nur noch von "Einspielung" bzw. "O-Ton" die Rede ist, darf man vermutlich nicht erwarten, dass der Begriff "Zitat" überhaupt noch verstanden wird. Die Sonderform "Musikzitat" hat es dann besonders schwer.

Makeitso, da sind verschiedene Varianten denkbar.
a) Die einen lassen's drauf ankommen, die anderen nicht.
b) Die einen haben Ahnung, die anderen nicht. (So gut vernetzt sind die einzelnen Anstalten ja auch nicht immer.)
c) Die einen zahlen, die anderen zahlen nicht. (Hier wäre dann zu klären, wie abzurechnen ist. Es herrscht da ja weitgehende Unklarheit, was zu Verunsicherung und damit schnell zur Vermeidung führt.)
 
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Wann wird Otto-Normalradioredakteur endlich klar werden, was der Unterschied zwischen einem Zitat und einem dramaturgischen Einsatz ist? Vermutlich, wenn der Redakteur versteht, was ein Zitat ist...
Dann würde mich Deine Meinung zum konkreten Stück mal interessieren, das dürfte so im Graubereich zwischen dramaturgischem Einsatz und Zitat sein.
 
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Wo grau, da schwarz, da nein. Meine ich. Grundsätzlich. Kenne das Audioprodukt ja nicht. Oder Du hast einen Anwalt, der gut und risikofreudig ist.
 
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Ich habe, lieber Zwerg#8, niemals behauptet, daß es eine "30-Sekunden-Regel" gebe.

Ich kann als Beispiel aus der Praxis die Podcasts der (oftmals fabelhaften) Doppel-Kopf-Sendungen aus dem Programm von hr2 anführen: Die Musikstücke, die in der Sendung auf Wunsch des Gesprächspartners gespielt wurden, werden entfernt; und so, daß zwar Anfang und Ende zu hören sind, aber niemals länger als eben – dreißig Sekunden.


Gruß TSD
 
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...wohingegen der WDR aus dem Montalk-Podcast sämtliche Musik (auch die Wunschtitel des Gastes) entfernt. Das wird auch einen Grund haben.
 
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BlueKO schrieb:
...wohingegen der WDR aus dem Montalk-Podcast sämtliche Musik (auch die Wunschtitel des Gastes) entfernt.
Ist es denn echt zuviel verlangt, in einem bis dato dreizehn Beiträge langen Faden alles bisher Geschriebene durchzulesen, bevor man drauflostipt...? :rolleyes:


MemyselfandI schrieb:
Interessant ist in diesem Zusammenhang, daß z. B. im Podcast des WDR2-"MonTalk" (...) peinlichst darauf geachtet wird, jedes noch so kleinste Musikschnipselchen zu entfernen
 
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Makeitso, da sind verschiedene Varianten denkbar.
a) Die einen lassen's drauf ankommen, die anderen nicht.
b) Die einen haben Ahnung, die anderen nicht. (So gut vernetzt sind die einzelnen Anstalten ja auch nicht immer.)
c) Die einen zahlen, die anderen zahlen nicht. (Hier wäre dann zu klären, wie abzurechnen ist. Es herrscht da ja weitgehende Unklarheit, was zu Verunsicherung und damit schnell zur Vermeidung führt.)

Und unter welchen der drei Punkte fällt das hier?
http://www.you-fm.de/index.jsp?rubrik=12394&key=standard_document_26711960
 
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Ich muss mich selbst korrigieren und habe dabei noch offene Fragen. Wie peinlich!

Aber nacheinander: mit der GEMA hat das Ganze doch gar nichts zu tun. Es geht um die unentgeltliche Verbreitung von ganzen Musiktiteln, die mit den vereinbarten 30-Sekunden-Schnipseln bei amazon und Co und auch bei Podcasts verhindert wird, weil solche Verbreitung eben nicht gestattet ist. Hier werden also Rechte der Plattenfirmen berührt und nicht mittelbar die der Urheber.

Andersrum: Es erhebt sich nicht die Frage, wie die Urheber (von der GEMA vertreten) von Gratis-Angeboten im Netz beteiligt werden, sondern: die Plattenfirmen als Masterhinhaber schieben den Riegel vor die konstenfreie Downloadmöglichkeit.

Warum Videos (zwar nur mit Mono-Ton) in voller Länge im Netz bereit gestellt werden dürfen, kann ich nicht erklären. Vielleicht übernimmt jemand?
 
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Warum Videos (zwar nur mit Mono-Ton) in voller Länge im Netz bereit gestellt werden dürfen, kann ich nicht erklären. Vielleicht übernimmt jemand?
Das kann ich erklären: Youtube zahlt pauschal an die Gema, und zwar nicht zu knapp. Und offiziell kann man die Videos auf Youtube auch nicht downloaden, daher gilt Youtube nicht als Videopodcaster.
 
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Das kann ich erklären: Youtube zahlt pauschal an die Gema, und zwar nicht zu knapp. Und offiziell kann man die Videos auf Youtube auch nicht downloaden, daher gilt Youtube nicht als Videopodcaster.
Bliebe, weil wir einmal beim Urheberrecht sind, noch zu klären, wie es sich mit TV-Mitschnitten auf youtube & Co. verhält, denn ein Großteil der dort angebotenen Musikvideos werden ja bei MTV, VH1 etc. mitgeschnitten. Legal befinden die sich dort jedenfalls nicht, solange ein Senderlogo zu sehen ist.
 
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Bei Youtube finden sich auch massig TV-Mitschnitte z.B. aus dem deutschen Privatfernsehen. OK, ich find's schön, dass ich da Kalkofe oder Switch oder Stromberg nachsehen kann, aber ganz legal dürften die Mitschnitte dort nicht gelandet sein. Nach ein paar Wochen werden sie zwar youtubeseitig entdeckt und gelöscht, aber dann kommt gleich der nächste, der sie wieder hochlädt. Und die zahlreichen Neonazi-Videos dort dürften rechtlich auch problematisch sein, wenn auch aus anderen Gründen. Um mal wieder zum Ausgangsthema zu kommen.
 
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Legal sind sie auch nicht, wenn kein Logo zu sehen ist.
Hier werden die Rechte der ursprünglichen Fernsehveranstalter berührt. Betrifft es ihre eigenen Fernsehbilder, wäre die Quelle auch ohne Logo eindeutig als die eigenen zu beweisen. Bei Industrie-Clips hat die Plattenfirma die Rechte zur Ausstrahlung an den TV-Sender übertragen. Und beide wohl kaum dem Mitschneider.
 
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