Zollgebühren beim Import technischer Geräte

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processorfreak

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Hallo,kennt sich hier jemand mit dem Zoll aus? Ich hab einen Inovonics Processor in Australien für 350 Euro ersteigert. Jetzt soll ich dafür 65 euro Zoll bezahlen. Ist das Normal ? Viele Grüße, Processorfreak
 
Hi,
nebenbei: die 22 Euro Bagatellgrenze wurde mit Wirkung Juli 2021 abgeschafft.
Wer mehr wissen möchte:

Ist auch egal ob von Australien oder Schweiz, einen Steinwurf weit über den Bodensee. Die Abwicklung DDP duty delivery paid gibt es nicht mehr, wonach der Versender die Lieferung und Abgaben im Voraus bezahlen konnte. Es gibt aber nachträgliche Postverzollung. Die läuft so ab: Man bekommt vom Postdienst eine Benachrichtigung per Brief. Da steht alles drin. Man schickt die ausgefüllten Formulare dem darin angegebenen Zollamt mit Angabe der Post-Übergabebuch-Nummer zu. Das Zollamt antwortet mit Brief, der den Abgabenbescheid und die Angabe der Kontonummer enthält. Ist Zahlung unter Angabe der Referenznummern getätigt (Hauptzollamt), wird in einer Extra-Lieferung zu Hause zugestellt. Eine sonst übliche Online-Sendungsverfolgung nur bis zum Abliefertermin beim Zollamt möglich. Ab da nicht mehr. Falls es länger als zwei Wochen dauert, sollte man dort anrufen. Die Abwicklung kann auch per Email erfolgen. Nur wäre ich da vorsichtiger. Per Brief dauert zwar länger, ist aber sicherer.
 
Hatte ich auch schon beim Import aus Island (Nicht EU-Staat), weil der Hersteller "vergessen" hatte die Zolldeklarierung auszufüllen und gut sichtbar außen aufzukleben. Dann kommt am Flughafen der grüne Zettel "Von zollamtlicher Behandlung befreit" drauf und damit wäre die Sache erledigt.

So aber, trotz ordnungsgemäßer Besteuerung und Transportgebühren, fehlte der Zettel und es ging zum Zoll. Die Kosten bleiben am Ende beim Empfänger, waren damals rund 40 Euro für einen Warenwert von etwas über 100 Euro. Also Vorsicht beim Kauf aus US, Neuseeland, Australien, Südkorea, Norwegen, Schweiz etc.

Wenn man Pech hat muss man seine Waren dann beim Zoll (meist irgendwo an der Autobahn) abholen.
 
Na ja,ich war am Samstag nicht zu Hause und als ich am Abend ankam lag ein Zettel vom DHL Express Germany im Briefkasten von einer versuchten Zustellung und das ich noch 65,05 Euro zu zahlen hätte. Und da ich die Ware schon per PayPal bezahlt hatte nehme ich an das das der Zoll ist. Weiß jemand wie das jetzt weitergeht ? Wird die Sendung nochmals zugestellt?
 
Ich nehme an, dass die Sendung in Deiner zuständigen Postfiliale zur Abholung bereit liegt. Den Ausweis für die Legitimation und Deine Abholkarte bitte nicht vergessen. Ggf. werden noch zusätzlich 6 Euro Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
... ich hatte mich mal aus Konstanz heraus verfahren und stand plötzlich am schweizer Schlagbaum und durfte dort dankenswerterweise auch wenden.

Dann beim einheimischen Zoll mußte ich denen aufwändig erläutern, warum ich eine Telefunken Tonregie in Konstanz geladen hatte und nicht aus der Schweiz kommend aus und hier einführen wollte und das alles ohne Frachtpapiere.

Nie wieder ohne Navi !!

R.
 
Na ja,ich war am Samstag nicht zu Hause und als ich am Abend ankam lag ein Zettel vom DHL Express Germany im Briefkasten von einer versuchten Zustellung und das ich noch 65,05 Euro zu zahlen hätte. Und da ich die Ware schon per PayPal bezahlt hatte nehme ich an das das der Zoll ist. Weiß jemand wie das jetzt weitergeht ? Wird die Sendung nochmals zugestellt?
Nun ja, da wirst Du um ein Abholen (und Bezahlen) in der Filiale wahrscheinlich nicht rumkommen. Aber anscheinend hat der Versender seinen Part richtig gemacht und Du mußt nicht zum nächsten Zollamt tigern, um dort die ganze Angelegenheit zu klären. In einer DHL-Filiale hast Du wenigstens noch die realistische Chance, wie ein Mensch behandelt zu werden 😁.

Gruß
Skywise
 
Weiß jemand wie das jetzt weitergeht ? Wird die Sendung nochmals zugestellt?
Welchen Zustellort gibt die Online-Sendungsverfolgung an? Steht dort die Adresse eines Zollamts oder alternativ dazu die Anschrift einer Post/DHL-Filiale?
Die Dir in den Briefkasten gesteckte Benachrichtigungskarte "Bereitstellung zur Abholung" trägt einen entsprechenden Vermerk über den Zwischenlagerungsort. Dort kann man abholen.
Mit der entsprechend angekreuzten Option auf der Karte kann man aber auch zeitnah einen erneuten Zustellversuch veranlassen. Dazu muss diese Karte der Post wieder zugehen. Um zu verhindern, dass diese "Postkarte" eventuell verlorengeht, würde ich dann doch lieber persönlich zum Abholpostamt gehen.
Oder ist ein Brief mit Formular mit der Angabe: "...Erklärung zur Zollanmeldung Ihrer Postsendung/ Ergänzende Unterlagen..." beigefügt? Dann läuft es über den Zoll. Aber auch da braucht man nicht persönlich kilometerweit zum Zollamt zu fahren, sondern die Ware wird auf Wunsch nach brieflichem, telefonischem oder Emailkontakt zugestellt. Wie gesagt, dieser Transport lässt sich nicht mehr online tracken. Es ist auch oft ein Extra-Kurierdienst. Bei mir kam die "Zoll-Ware" morgens um 6:00 Uhr.
 
In einer DHL-Filiale hast Du wenigstens noch die realistische Chance, wie ein Mensch behandelt zu werden 😁.

Gruß
Skywise
Hallo Skywise, ich finde Deine Bemerkung nicht nur lustig, sondern eher reichlich realitätsfremd.
Wenn Du wüsstest, was für ein Mehraufwand beim Zoll allein durch den Brexit Englands entstanden ist, dann würdest Du etwas differenzierter urteilen.
Also, bei mir lief das immer völlig reibungslos ab, wenn man sich an die Spielregeln hält. Und der Mann im Zollamt war am Telefon wirklich nett. Keineswegs "Beamtenton".
Was man wissen muss, dass es eben Zeit kostet. Da ist aber nichts zu beschleunigen.
Und was man vielleicht auch wissen sollte, es gibt Kontingentierung für bestimmte Artikel.
Wenn ich jetzt nochmal was bestelle, wird anhand der Registriernummer festgestellt, ob die zulässige Menge pro Kalenderjahr überschritten wurde. Auch deswegen ist eine zollamtliche Behandlung nötig, um den Billigimporten über Strohmänner einen Riegel vorzuschieben.
 
Wenn Du wüsstest, was für ein Mehraufwand beim Zoll allein durch den Brexit Englands entstanden ist, dann würdest Du etwas differenzierter urteilen.
Das weiß ich, sogar sehr gut. Ich bin Einkäufer in einer Behörde, insofern habe ich ... na ja, vielleicht nicht "regelmäßig", aber halt doch immer wieder mal mit dem Zoll zu tun. Das große Chaos - bereits kurz vor dem eigentlichen Brexit - habe ich leider auch auf meinem Schreibtisch mitbekommen. "Kurz vor dem eigentlichen Brexit" bedeutet: die ganzen Vereinbarungen zum 1. Januar 2021 wurden ja erst mit Heiligabend 2020 schriftlich fixiert. Heißt: wenn man im Januar 2021 Ware benötigt hat und diese noch im alten Jahr ordern mußte, dann war man in Sachen Zoll auf Glaskugelei angewiesen, auf viel Improvisation und ein paar gute Beziehungen in viele Richtungen. Das hat keinen Spaß gemacht, und dem Zoll definitiv noch weniger als mir. Die Importe aus GB haben - nicht zuletzt aufgrund des Brexits - bei uns zumindest stark nachgelassen, da kann ich also nicht viel zu irgendeinem Chaos sagen; im Augenblick sehe ich "nur" ein bißchen Welle wegen der weggefallenen Freigrenze zum 1. Juli 2021.

Also, bei mir lief das immer völlig reibungslos ab, wenn man sich an die Spielregeln hält. Und der Mann im Zollamt war am Telefon wirklich nett.
Völlig legitim. Ich habe bei "meinem" Zollamt meine drei, vier Spezis, mit denen ich ganz gut kann und die auch schon einige Sachen möglich gemacht haben, die ich im Vorfeld schon fast abgeschrieben habe. Aber ich bekomme abseits "meiner" Jungs auch sehr gerne den schroffen Beamten zu spüren, weil - ich bin ja auch Behörde, also sollten "meine" Besteller ja eigentlich bestens wissen, wie das dort läuft. Natürlich ist das nicht so, denn die Besteller, das sind Schulsekretärinnen, Erzieher, Bauzeichner, Gärtner etc., bei denen kommt beim Mitdenken der Behördenstatus erst viel weiter unten in der Prioritätenliste; ich bin halt nur derjenige, der die Kartoffeln aus dem Feuer holen darf, wenn sie den Zoll nicht verstehen.
Wenn ich persönlich wegen privater Käufe zum Zoll vorgeladen wurde, dann weil eben der Versender Fehler gemacht hat (kein Vorwurf - wenn man so was nicht regelmäßig macht, dann können halt Fehler passieren), und dann durfte ich auch schon mit dem Zoll einiges sehr nüchtern klären und wurde auch so behandelt wie jemand, der einem gerade Arbeit macht, die's nicht unbedingt gebraucht hätte.

Auch deswegen ist eine zollamtliche Behandlung nötig, um den Billigimporten über Strohmänner einen Riegel vorzuschieben.
Ich hab' nichts gegen den Zoll, unter anderem aus diesem Grund nicht.

Gruß
Skywise
 
Hi,
es ist zum Beispiel nicht so einfach, ob CN22 oder doch das CN23 Formular bzw. Aufkleber verwendet werden muss. Das schwankt auch von Versandunternehmen zu Versandunternehmen. Gerade von Australien aus, wie es der Themenersteller sagte, gibt es auch verschiedene Carrier, die so etwas etwas abweichend handhaben. AusPost, Sendle, DHL.
Bei "meinen" Auslandssendungen waren Fehler in diesen Aufklebern offensichtlich. Zum Beispiel stimmte einmal die Artikelanzahl nicht. Der Absender meinte später daraufhin per Email angesprochen, er hätte mir noch gratis Teile dazugetan. Das ehrte ihn, aber dann stimmt die Angabe auf der Deklaration nicht mehr mit dem tatsächlichen Inhalt des Päckchens überein.
Wie gesagt, Zoll ist keine "Gebühr" sondern laut Beamtenlexikon eine "Steuer". Was man unter Zoll versteht,
setzt sich aus verschiedenen Posten zusammen, was auch nicht immer so klar ist.
Die Einfuhrumsatzsteuer ist immer vom Empfänger zu bezahlen. Besser gesagt, von demjenigen, der die Ware im Euroland wieder in Verkehr bringt. Das kann der Versender nicht im Voraus begleichen.
Dann kommen zu den eigentlichen harmonisierten Tarifen für die Warenkategorien eben noch die Transportkosten zum Hafen bzw. Flugplatz drauf. Und dann noch die Kosten für den Kurier vom Hafen etc. zum Wohnort des Empfängers. Evtl. noch Beträge für Transportversicherung. Also kurzum, alles, was ich dafür bezahlt habe, um die Ware zuhause in Händen zu halten, wird zur Berechnungsgrundlage der Abgaben herangezogen.
 
Endlich! Die zollhoheitliche Aufgabe, Gebühren und Steuern zu kassieren, ist auf den Carrier übergegangen. Er beantragt eine Teilnahme am "Import One Stop Shop" und bekommt eine IOSS Nummer. Der Versender der Ware kassiert die VAT (Einfuhrumsatzsteuer) direkt bei der Bestellung zusätzlich zu den Versandkosten und führt diese an den Fiskus ab.
Bei E*bay wird das so gemacht, konnte ich prüfen.
Vereinfacht die Sache nicht unerheblich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Yep. Schallplatte im Vereinigten Königreich gekauft, seit Austritt derer mit Zollgebühren von 1,10 Euro belastet. Sog. Auslagenpauschale des Carriers (hier: DHL) dazu: 6,— Euro. Besten Dank.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man muss aber nicht mehr zum Zollamt gehen. Bekommt Ware direkt ausgehändigt. Man hat ja VAT schon im Voraus bezahlt. Früher durfte der Verkäufer das ja nicht verauslagen. EUSt musste bis zu dem Zeitpunkt vom Käufer im Zuge der nachträglichen Verzollung an das Hauptzollamt entrichtet werden. Oder hat den Serviceaufschlag von DHL extra zu bezahlen. Das waren, soweit ich mich erinnere, pro Sendung 23,- Euro nicht 6, Euro.
 
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