Ammerlaender schrieb:
Ich gehe einmal davon aus, dass das derzeitige Handeln eurer LfM "völlig" vom Gesetz gedeckt ist.
Davon gehe einmal nicht aus. Bestimmt sitzen da gute Justiziare wie Radiocat schreibt - besonders, wenn es darum geht, Entscheidungen und Vorgehen der Behörde so zurechtzubiegen, daß es paßt. Alles eine Frage der Definition. Dabei scheint das Gesetz doch klar. In § 2 Satz 1 heißt es:
"Ziel dieses Gesetzes ist es, die Meinungs- und Angebots- und Anbietervielfalt des Rundfunks sowie die Vielfalt der vergleichbaren Telemedien (Telemedien, die an die Allgemeinheit gerichtet sind) in Nordrhein-Westfalen zu garantieren und zu stärken."
Wie löst man das Problem, wenn man sich um Vielfalt gar nicht bemühen will? Ganz einfach: Man definiert Vielfalt so, daß es wieder paßt. Weiter heißt es in § 33 Abs. 2:
Kein Unternehmen (natürliche oder juristische Person oder Personenvereinigung) darf selbst oder durch ein anderes Unternehmen vorherrschende Meinungsmacht im Geltungsbereich dieses Gesetzes erlangen.
Und weiter in § 33a Abs. 1 Satz 1
Unternehmen, die im Zeitungs- oder Zeitschriftenmarkt in einem Verbreitungsgebiet oder einem abgrenzbaren Teil des Verbreitungsgebietes eine marktbeherrschende Stellung entsprechend § 19 GWB innehaben, sowie mit diesen Unternehmen verbundene Unternehmen im Sinne des § 17 Aktiengesetz, dürfen
1. selbst keinen Rundfunk in diesem Verbreitungsgebiet veranstalten [...]
Beim bisherigen Lokalfunk war es kein Problem, den Verlegern das Monopol im Privatfunk zu geben, denn die Verleger veranstalten ja kein Programm, sie betreiben es nur. Bei der Kette, die die Verleger auch noch für sich haben wollen, wird es hingegen schwierig, denn hier gibt es kein Zweisäulenmodell. Also wird man vermutlich irgendeinen mit ins Boot holen (BIG FM o.a.), um die vorherrschende Macht der Verleger negieren zu können.
Im Übrigen halte ich es rechtlich durchaus für angreifbar, wenn man bereits zur Verfügung stehende Frequenzen für fünf Jahre und mehr blockiert, um sich einen Vorrat anzulegen.
Ammerlaender schrieb:
[...]mit der (sicherlich gesetzeskonformen) Arbeitsweise der LfM[...]
Warum hältst Du das für sicher? Weil es eine Behörde ist, die schon nicht gegen das Gesetz verstoßen wird? Ich kann mir durchaus vorstellen, daß eine Behörde sich sagt: "Das machen wir jetzt erst mal so. Sollen die uns doch verklagen!" Das Schlimmste, das der Behörde im Falle einer erfolgreichen Klage passieren kann, ist, daß sie doch das tun muß, was sie jetzt verweigert. Ansonsten kein Risiko für die Behörde. Kein Schadenersatz, keine disziplinarischen Maßnahmen, keine Prozeßkosten (zahlt dann die Staatskasse, also wir).
Berry schrieb:
Die LfM will einfach nur eine Konkurrenz für die "Radio NRW Lokalradios" verhindern.
Genauso ist es.