Mannis Fan
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Gert Monheim, einer der renommiertesten Fernsehreporter,mehrfacher Grimme-Preis-Träger und heute Ruheständler, hat in einem Vortrag bei einem Symposium zum Öffentlichen Rundfunk vor wenigen Tagen einen bemerkenswerten Vortrag zum Thema "Ist die Quote ein Hindernis zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrages" gehalten.
In wesentlichen Auszügen ist dieser Vortrag hier nachzulesen:
http://www.nachdenkseiten.de/?p=12591#more-12591
Im Kern kommt Monheim zu der ernüchternden Analyse, die ARD habe sich auf einen verhängnisvollen Weg begeben, denn:
Gleichzeitig beklagt Monheim, dass die Rundfunkräte dem Treiben tatenlos zuschauen:
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bringt sich in eine Legitimationskrise, und niemand kann laut Monheim behaupten, dies sei nun eine Überraschung:
Monheims Fazit und Appell:
In wesentlichen Auszügen ist dieser Vortrag hier nachzulesen:
http://www.nachdenkseiten.de/?p=12591#more-12591
Im Kern kommt Monheim zu der ernüchternden Analyse, die ARD habe sich auf einen verhängnisvollen Weg begeben, denn:
Das öffentlich-rechtliche System verliert seine Legitimation, wenn es auf Quantität und nicht auf Qualität, wenn es auf Beliebigkeit und nicht auf Relevanz setzt.
Gleichzeitig beklagt Monheim, dass die Rundfunkräte dem Treiben tatenlos zuschauen:
Obwohl das alles doch bekannt ist, wie kommt es, dass diesem Treiben seit Jahren kein Einhalt geboten wird? Wieso lassen es die Gremien in den Sendern zu, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter dem – wie ich meine – selbstgemachten Quotendruck immer mehr auf die schiefe Bahn gerät?
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bringt sich in eine Legitimationskrise, und niemand kann laut Monheim behaupten, dies sei nun eine Überraschung:
Setzt das Privileg der Beitragsfinanzierung nicht zwingend voraus, dass die Sender das Programm nach gesellschaftlich relevanten Kriterien gestalten müssen? Bei der fatalen Talkshow-Flut hätten die Gremien die Möglichkeit, ja die Pflicht gehabt, nachzufragen, zur Not auch einzugreifen. Prof. Rossen-Stadtfeld hat mit aller verfassungsrechtlicher Stringenz darauf hingewiesen, dass unsere Verfassung nach Art. 5, Abs.1 GG von einem gebührenfinanzierten Public-Service-Rundfunk ein der „Meinungsbildungsfreiheit verpflichtetes Programm“ verlangt und keinen quotenmaximierenden „more of the same“-Programmstrom.
Monheims Fazit und Appell:
Wir sollten ein Rundfunksystem, das für die demokratische Entwicklung so entscheidend war und weiterhin ist, nicht den Erbsenzählern überlassen.