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ricochet: Diese Idee hatte ich schon mehrfach gehabt.
Leider hat es bisher noch niemand versucht.
Interessant wäre es, sich erst einmal auf ein einziges Bundesland, vorzugsweise auf Nordrhein-Westfalen, zu beschränken, da dort die Zustände ganz besonders verfahren sind und somit die Erfolgsaussichten einer Klage am höchsten.
Die Stoßrichtung sollte m.E. dahin gehen, dass es nicht genügt, im Landesmediengesetz nur die faktische Möglichkeit verlegerunabhängigen Privatfunks vorzusehen, wenn letzterem systematisch Übertragungskapazitäten verweigert werden.
Rechtlich gesehen ist an dem LMG nichts auszusetzen, nur an der Umsetzung hapert es:
Die LfM hat dafür zu sorgen, dass weitere Anbieter an den Start gehen können. Als eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist sie eigentlich dazu verpflichtet, für einen fairen Ausgleich aller potentiellen Marktteilnehmer zu sorgen. De facto vertritt sie jedoch ausschließlich die Interessen der Verleger, die sie vor möglichen Konkurrenten schützt, was zu einer bedenklichen Medienkonzentration führt.
Diese Schieflage dürfte einer Prüfung seitens der EU eigentlich keinen Stand halten.
Die Situation in Nordrhein-Westfalen ist heute eine ganz ähnliche wie in Österreich in der ersten Hälfte der neunziger Jahre: Damals gab es dort nur den ORF, sonst nichts.
In Nordrhein-Westfalen gibt es heute nur den WDR, das D-Radio und den Lokalfunk, bei dem an allen 43 Sendern die Verleger beteiligt sind.