Frage zur Haftung über GEMA/GVL

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McBong

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Hallo, ich wurde von einem Bekannten gefragt wie es zur Haftung über GEMA/GVL aussieht.

Das Beispiel. Bei Annahme das ein Radiobetreiber nicht Gema/GVL zahlt, bzw. evtl. nicht pünktlich.

Können da die Moderatoren belangt werden, falls der Sender zu der Zeit nicht angemeldet ist, oder kommt wenn, einzig und allein was auf den Betreiber zu?

Blöde Frage, aber ich selbst konnte es nicht genau beantworten, da immer alles pünktlich bezahlt wird.

Wäre super, wenn sich jemand dazu äußern könnte, sofern Wissen vorhanden ist.

Mfg. McBong
 
AW: Frage zur Haftung über GEMA/GVL

Wer ist denn Vertragspartner die Verwertungsgesellschaft mit dem Moderator oder doch eher der Radiobetreiber? Das sollte dir die Frage beantworten.

Gruß
Keen
 
AW: Frage zur Haftung über GEMA/GVL

Sorry... aber bei dem Nick verstehe ich auch, daß er gefragt hat.

Manche Dinge werden allein durch den Verstand schon ausreichend beantwortet.

Aber hat doch was... drücke ich meinen nächsten Strafzettel auch dem Autofaher hinter mir in die Hand... er benutzt ja die gleiche Strasse. *gg


Nix für ungut
Rainer
 
AW: Frage zur Haftung über GEMA/GVL

Ich bin verwirrt. Vor genau 10 Tagen hat ein anderer User (ein newbie dort) so ziemlich genau diese Frage im DIRV gestellt.

Scheint ein echt weltbewegendes Thema zu sein.

Déjà-vu-Grüße, Uli
 
AW: Frage zur Haftung über GEMA/GVL

Noch kurioser:

vor ein paar Tagen wollte mir ein ehemaliger Moderator per Mail *drohen* ich sollte doch gefälligst den Beweis erbringen, daß mein Radio lizensiert sei... binnen 24h Frist!!! Ähm???? Nun ja... Muss ich nun der Gema auf die Finger klopfen, daß sie gefälligst den Eintrag in ihre ach so tolle Liste mal nachholen?

Ich schüttel immer mehr den Kopf... insbesondere, wenn zeitglich Dinge passieren, die irgendwie ein Puzzle komplettieren.

Wieviel Frust und Neid steckt eigentlich in den ganzen Moderatoren.. insbesondere jenen, die ja nun irgendwo raus sind und das x-te Radio aufmachen?

Abe was solls.... das Thema wird nie zur Ruhe kommen, solange sich jemand für den Größten hält und keiner bereit ist, eine Führung (wie auch immer das nun ausgelegt werden möchte) zu akzeptieren.

Mit-Déja-Vue
Rainer
 
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..ich denke mal wichtig ist .. sich selbst nicht aus der ruhe bringen zu lassen, vor allem wenn man weiß das es eh alles nur heiße luft ist... am besten mit nem lachen wegstecken und seine eigenen Ziele weiter so verfolgen wie man es für richtig hält und die anderen machen lassen...

Gruß
Poldi
 
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...vor ein paar Tagen wollte mir ein ehemaliger Moderator per Mail *drohen* ich sollte doch gefälligst den Beweis erbringen, daß mein Radio lizensiert sei... binnen 24h Frist!!!...

als das ist mit abstand mal das genialste aus dieser rubrik! :wow:

da fehlen einem echt die worte. ich kann sowas aber auch wirklich nicht nachvollziehen. bei meinem letzten radio, bei dem ich als moderator tätig war, gab es auch so einen...mhm...ich nenne es mal "lieblingsgegner". eine schlacht, welche beiderseitig ausgetragen wurde. erklären konnte mir den hintergrund niemand. "ist halt so" war die banale antwort. da kann man, mit genügend verstand behaftet, dann auch nur seinen hut nehmen.

webradio - ein spielplatz für bekloppte. sicherlich nicht zu verallgemeinern (bevor sich nun der ein oder andere auf den schlips getreten fühlt), aber es trifft größtenteils (leider) zu.

artet nun aber zu sehr in OT aus...sorry...
 
AW: Frage zur Haftung über GEMA/GVL

vor ein paar Tagen wollte mir ein ehemaliger Moderator per Mail *drohen* ich sollte doch gefälligst den Beweis erbringen, daß mein Radio lizensiert sei... binnen 24h Frist!!! Ähm????

Kenn ich. Darauf folgt eine Antwort von mir, das dies eine unerwünschte Mail und somit als Spam anzusehen ist. Und falls noch weitere Mails eintreffen wird jede mit dem Betrag X (50-100€ machen sich da immer recht gut) als Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt und entsprechend rechtliche Schritte eingeleitet. In den meisten Fällen ist dann Schluss und man hört nie wieder was davon.

Nun ja... Muss ich nun der Gema auf die Finger klopfen, daß sie gefälligst den Eintrag in ihre ach so tolle Liste mal nachholen?

Wozu? In Deutschland ist es (momentan) noch immer so, das dir deine Schuld bewiesen werden muss, nicht, das du deine Unschuld beweisst. Ich würde maximal dem Absender der Drohmail auf die Füsse steigen, vorallem, weil ich grundsätzlich einer Privatperson sowieso keiner Beweispflicht unterliege. Die GEMA-Liste wäre mir da völlig egal, solange ich die Anmeldebestätigung und die passenden Kontoauszüge habe.
 
AW: Frage zur Haftung über GEMA/GVL

Logisch @Pegasus.

Diese Leute (ich bin mal noch so human, dieses Wort zu verwenden) bilden sich extrem was ein...

Übrigens ist die 24h Frist verstrichen... besondere oder unerklärbare Vorkommnisse? NULL KOMMA NULL!

Jo und wegen der Gema: hab nochmal intensiv geschaut... die weisen ja sogar selber drauf hin, daß diese Liste nicht rechtsverbindlich ist. Schon peinlich, wie sich Dumm und Dümmer die Klinke in die Hand geben.

Oder... sich das Schild "ich bin blöd" gegenseitig vom Kopf reißen um es selber zur Schau zu tragen.

Soweit ich weiß, muss ich KEINEM irgendwelche Verträge unter die Nase jubeln... Da kann er noch so drohen. Einzig die Vertragspartner und amtlich befugte Personen haben das Recht dazu. Ergo: (Zitat von Götz von Berlichingen einsetzen).

Schönen Tag dann noch
Rainer
 
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Vorallem ... WEN interessiert dass ob du eine Lizenz besitzt? Eigentlich nur die GEMA und die braucht nur in der eigenen Datenbank zu gucken (nein nicht die online am sein tuende).

Von daher würde ich solchen Drohungen wie Pegasus entgegnen, klappt bei deutschem Firmenspam übrigens auch sehr gut mit der Rechnungsstellung. Nach meiner ersten Rechnung hörte ich zumindest von 2 sehr penetranten Gefährten nix mehr.
 
AW: Frage zur Haftung über GEMA/GVL

Hat vielleicht jemand nen Kumpel der Anwalt ist? Der könnte mal nachfragen inwieweit solche Mails für den Versender rechtliche Konsequenzen haben können. Immerhin sind es ja durchaus Drohungen die IMO durchaus strafrechtlich relevant sein könnten.

Würde mich mal ne unverbindliche Aussage von jemanden interessieren, der das entsprechende Gesetz kennt.
 
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