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Was? Ja, nee, klar.nicht mehr Sache der Gema allein, sondern auch der des Rechteinhabers
Um Deine Frage eindeutig beantworten zu können, müßte man indiskret werden und nach dem Sender fragen, bei dem das ganze dann laufen soll.
Ich meine gehört zu haben, dass bis 8 Sekunden GEMA-frei sind.
Und damit schalten wir aus der Gerüchteküche wieder in die angeschlossenen Funkhäuser.
Ich meine gehört zu haben, dass bis 8 Sekunden GEMA-frei sind.
Bin mir aber nicht mehr sicher, wie allgemein diese Regelung ist.
CU BB
Müsste man bei einem Hook dann den ganzen Song oder nur die Länge des Ausschnitts bezahlen?
Genau das ist die Kernaussage. Ist eine Pauschale vereinbart, wird eben nicht jeder Song einzeln "bezahlt", sondern es wird entsprechend der vom Sender an die Gema gemeldete, wirklich gesendete Spiellänge von der Gema an die Berechtigten Autoren vergütet. Müssen vom Sender keine Titellisten an die Gema gemeldet werden, muss aber die Pauschale bezahlt werden, so verteilt die Gema diese Einkünfte nicht nach Vorkommen, sie weiß es ja nicht, was der betreffende Sender tatsächlich gespielt hat.Ganz einfach: Wenn keine Pauschale verhandelt wurde, die Länge des Ausschnittes. Mehr Infos findest du auch auf http://gema.de