Internetdienst bietet "legales" Online-Rippen von Streams an...

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Richt mehr als illegal selbst wenn es dem normalo gestattet ist, so ist es zumindest für Radiosender noch lange keine Börse um sich die Titel dort zu holen, dafür fehlen die Senderechte wieder.

Ich würde als Radiobetreiber auch gegen vorgehen, denn mein Projekt soll sicherlich nicht zur verbreitung von Musik dienen, zumal die daraus auch noch einen Profit erwirtschaften.

Kurz um, wird sicherlich bald schneller die Seite wieder offline haben als man dort denkt.
 
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3. Ist die Nutzung von Mp3flat.com legal ?

Ja, indirekt zahlen Sie sogar für Mp3flat.com ! Tag für Tag zahlen Sie GEZ! Mp3flat.com hilft Ihnen lediglich dabei die Dienstleistung, für die Sie Ihr hart erarbeitetes Geld ausgeben, auch zu erhalten !

Was hat die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) denn damit zu tun? :confused: Rippen die etwa öffentlich-rechtliche Radiostationen? Oder erhalten neuerdings Webradios auch Gelder aus dem Gebührentopf? Verflixt, da hat man sich jahrelang Millionen durch die Lappen gehen lassen. :wow: Oder sollte man den Anbieter belächeln, wegen der ja auch so seriösen Geschäftsform der Ltd und den Deppenleerzeichen?
 
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Creme21 schrieb:
Oder sollte man den Anbieter belächeln, wegen der ja auch so seriösen Geschäftsform der Ltd und den Deppenleerzeichen?

Das preferiere ich doch dann schon sehr, ja :)
Bodenlose Frechheit dieser Dienst, hoffe, dass er bald nichtmehr zur Verfügung steht!
 
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Grundsätzlich ist gegen eine LTD nichts negatives einzuwenden. Für viele kleine Unternehmen ist es inzwischen eine alternative gegenüber einer GMBH. Das benötigte Kapital entfällt hierbei. Jedoch würde ich bei Geschäftsbeziehnungen grundsätzlich vorher über die Höhe der Kapitaleinlage der LTD informieren, sollte diese nicht im Verhältnis stehen dann suche ich mir ein anderes Unternehmen.

Grundsätzlich ist es auch keine Aussage der Qualität, allerdings sieht man es auch hier wieder, das immer wieder obskure Unternehmen genau das negativ nutzen.

Auf das angesprochene Unternehmen bezogen ist es offensichtlich das man sich der illigalität bedient.

Auch denke ich das mit den GEZ gewollt eine falsche Fährte gelegt ist, da ein normaler Mensch nur selten etwas mit GEMA geschweige denn mit GVL anfangen kann.

Aus rechtlicher Sicht ist die Aussage die dort getroffen wird zumindest ein Verstoss gegen das Wettbewerbsgesetz da hier der Eindruck erwckt werden kann das durch die Zahlung der GEMA das ganze legal wäre.

Alles in allem sicherlich eine Sache die man verfolgen sollte um zu sehen wie lange es dauert bis da ein Ende gesetzt wird.
 
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Ja, also wenn Radio-/Streamripper als PC-Software verkauft werden darf und legal ist, warum soll das nicht auch so als Web-Application so sein!

Natürlich ist das Angebot eine Provokation, weil gleich 10 Radiostationen gleichzeitig gerippt werden (ist bei PC-Ripper-Software auch nicht verboten), weil das man Mitschneiderecht der GEZ-Zahler clever ausnutzt (ist bei PC-Ripper-Software auch nicht verboten).

Besonders abkotzen wird aber jetzt die Musik-Industrie. Dort wird man sicher aller versuchen die Sache platt zu machen.

Ansonsten sollten wir uns freuen. Das Thema Webradio kommt mal wieder in die Presse und Schlagzeilen. Und wer sagts denn: es gibt doch noch Kreative Ideen aus Deutschland! Schade nur, dass das nicht sein darf und alle jetzt loshacken werden...
 
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gema.de schrieb:
In keinem Fall wird dem Hörer die Möglichkeit eingeräumt, das Programm, Teile davon oder einzelne Musikwerke zum Zweck der dauerhaften Speicherung auf einem PC, einen MP3-Player oder auf ein vergleichbares Gerät herunter zu laden.

Warum sollte es auch nur annähernd legal sein und wer zahlt für was genau GEMA, oder meinen diese Leute, dass es legal wäre, weil die Internetradios, die sie mitrippen GEMA zahlen...
Man weiß es nicht, ist aber so oder so einfach Unsinn.
 
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Thomas67 schrieb:
weil das man Mitschneiderecht der GEZ-Zahler clever ausnutzt

Und wieder ein Beitrag, der zur allgemeinen Belustigung bestens geeignet ist.
GEZ ist grundsätzlich nur für ÖR-Sender aktuell. Da das weiter oben schonmal erwähnt wurde, empfehle ich dir, lesen zu lernen.

Und zum Verkaufen entsprechender Software: Es ist auch erlaubt, Schusswaffen und Messer zu verkaufen, deshalb darfst du trotzdem niemanden erschiessen/abstechen. Ein kleiner Unterschied, dessen Verständniss im Leben durchaus sinnvoll sein kann.

Zum Thema LTD: An sich genau so eine seriöse Gesellschaftsform, wie eine GmbH. Wenn es allerdings eine Ltd. & Co. KG ist, würd ich davon die Finger lassen. Faustregel: Umso länger die Gesellschaftsform, umso unseriöser die Firma. Wer die Bedeutung der Gesellschaftsformen kennt, wird wissen, was ich meine.

Ob man als Nutzer hinterher dazu verdonnert werden kann, diese Songs wieder von der Platte zu entfernen, kann ich nicht sagen, das diese nicht gesendet werden dürfen, davon bin ich überzeugt.
Das ein solcher Service, selbst, wenn es legal wäre, mit den Beiträgen nichtmal seine Unkosten decken kann, gehe ich stark davon aus, das es nur darum geht, möglichst viele Leute zu ködern, das Geld abzugreifen und wieder zu verschwinden.
 
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Hallo,

endlich mal Zeit, mir das mal in Ruhe anzuschauen..
Also, die Lizenzbedingungen sind ja genial....

Der Lizenznehmer verpflichtet sich...
- die entsprechenden GEZ-Gebühren zur Bereithaltung eines Radioempfangsgerätes zu entrichten. Sofern ein Abruf regelmäßig von außerhalb des Ortes, für den er angemeldet ist, erfolgt, hat der Lizenznehmer eine mögliche Entrichtung für die Nutzung eines Zweitgerätes zu prüfen.
- nur innerhalb des deutschen Staatsgebietes auf den Lizenzgegenstand zuzugreifen. Er ist sich dessen bewusst, dass eine Steuerung oder ein Abruf von außerhalb des deutschen Staatsgebietes ggf. urheberrechtswidrig sein könnte, da ein solcher möglicherweise nicht von den deutschen Regelungen zur Erstellung einer Privatkopie gedeckt ist.

Im Umfeld des Lizenzgegenstandes werden dem Lizenznehmer diverse Gratisfunktionen zur Verfügung gestellt. Diese Gratisfunktionen sind ausdrücklich nicht Leistungsbestandteil des Lizenzvertrages. Selbiges gilt, wenn dem Lizenznehmer quantitativ mehr Einheiten an Sendern oder Speicherplatz zur Verfügung gestellt wird, als im Vertragsgegenstand vereinbart. Eine Reduzierung der Anzahl dieser zusätzlich gratis zur Verfügung gestellten Sender oder Speichereinheiten berechtigt den Lizenznehmer nicht zur Reduzierung des Mietpreises.

Lese ich das so..:
Wir stellen Dir Gratis alles zur Verfügung und Du kannst alles nutzen, wenn uns aber einer fragt, dann stehen Dir diese Funktionen nicht vertraglich vereinbart zur Verfügung. Wir kannst Du die nur nutzen...
Ich kann, darf und soll aber nicht..?
Witzisch...


Einerseits ist alles Gratis, man kann aber auf einen Bezahlaccount up'daten'.
Aus dem Vetragswerk geht aber nur hervor, das man den Beitrag für den Bezahlaccount für die gesammte Vertragslaufzeit im voraus bezahlt, aber nicht wie lange diese Vertragszeit ist. Diese erfährt man nur wenn man sich anmeldet. Übrigends, 15.- Euro Kosten bei Rücklastschrift....

Also, mutige voran.:)

Vervielfältigt diese LTD & Co KG., diese Geschäftsform ist ja, wie Pegasus schon erwähnte, für gewisse Geschäftemacher wie eine Fahrkarte nach 'Insolvenzia' bekannt, auch nur eine Station die über meine Streamserver läuft, gehts rund....

lg Michael
 
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