MDR und Bild verdienen dabei aber keine Nennung als Quelle. Das sind reine Übernahmen vom Landesdienst Sachsen der dpa, ohne eigene journalistische Leistung. Und die dpa hat auch nur die beigefügten Pressemitteilungen verarbeitet. Arbeitsaufwand kaum mehr als zwei Minuten, denke ich.
Interessant dabei, wie die Aufsichtsbehörde der Media Broadcast mal Licht ans Fahrrad gemacht hat. Einen Freifahrschein für beliebiges Geschäftsgebahren scheint der Laden dann doch nicht zu haben.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser E-mail übersende ich Ihnen unsere aktuelle Pressemitteilung mit der Bitte um aufmerksame Beachtung und Veröffentlichung.
Herzlichst
Antje Meichsner
Yes, we broadcast! coloRadio sendet am 14. Mai wieder auf UKW
Für die Zahlung der Sende- und Leitungskosten der Freien Radios gibt es endlich eine Vertragsgrundlage mit Sendenetzbetreiber Media Broadcast
Nach wochenlanger Stille auf UKW 98,4 und 99,3 in Dresden wird coloRadio am 14.05.2010 ab 18 Uhr wieder wie gewohnt zu empfangen sein. Damit wird die rechtswidrige und bundesweit einmalige Abschaltung des UKW-Programms beendet werden. Grundlage ist ein nun ein eigener Vertrag mit dem Sendenetzbetreiber Media Broadcast, der willkürliche Abschaltungen durch Dritte ausschließt.
Unser Dank gilt den StadträtInnen von SPD, Grünen, Linken und Bürgerfraktion, die sich für die Medienlandschaft Dresdens stark gemacht und die Existenz von coloRadio für 2010 gesichert haben, der Bundesnetzagentur, des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und ganz besonders dem sächsischen Medienrechtler RA Thomas Neie. Hundert SendungsmacherInnen freuen sich, endlich wieder mit Meinungsvielfalt, kultureller Breite und schicker Musik on Air zu sein.
Ungeklärt ist weiterhin die finanzielle Situation der Freien Radios im Freistaat Sachsen. Während etwa die Bundesländer Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt ihre Freien Radios als Aushängeschilder von Kultur, Meinungsvielfalt und ehrenamtlichem Engagement fördern, konnte sich die sächsische Landesregierung bisher zur Umsetzung des Rundfunkstaatsvertrages und damit zur Schaffung einer sicheren Finanzierungsgrundlage selbst hinsichtlich der Sende- und Leitungskosten nicht durchringen. Dabei würde die Umsetzung die Gebührenzahler nicht zusätzlich belasten, da der entsprechende Gebührenanteil bereits heute von der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien genutzt wird. Im Sächsischen Landtag wird ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, Grünen und Linken zur Umsetzung des Rundfunkstaatsvertrages beraten. Wir fordern die Fraktionen von CDU und FDP auf, im Ergebnis der Landtagsanhörung am 03.05.2010 den Rundfunkstaatsvertrag umzusetzen. Nur so können die ehrenamtlichen RadiomacherInnen von coloRadio (Dresden), Radio Blau (Leipzig) und Radio T (Chemnitz) auch nächstes Jahr ein alternatives Rundfunkprogramm abseits von Dudelfunk und Mainstream Media bieten.
coloRadio dankt allen Hörerinnen und Hörern für's Durchhalten, da sie wohl am meisten von der Funkstille betroffen waren.
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weitere Informationen:
*Antje Meichsner, Tel.: (...)
*coloRadio hören: auf 98,4 und 99,3 UKW und
http://stream.coloradio.org
*Sendezeit: in der Woche von 18-23 Uhr und am Wochenden von 12-24 Uhr
*Web:
www.coloradio.org
*Twitter: coloradiodd
*Facebook: Coloradio Dresden
*Dokumentation der Abschaltung der sächsichen Freien Radios (demnächst mit Provinzposse Teil 2):
http://radio.fueralle.org
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Am morgigen Freitag, den 14. Mai 2010 werden die nichtkommerziellen Rundfunkanbieter Radio T e. V., Radioinitiative Dresden e.V. und der Radio-Verein Leipzig e. V., auf den bekannten UKW-Frequenzen in Chemnitz, Dresden und Leipzig ab 18:00 Uhr ihr jeweiliges Programm wieder abstrahlen. Damit findet eine nahezu einen Monat andauernde Unterbrechung des Sendebetriebs auf den UKW-Frequenzen sein Ende.
Zwischen den nichtkommerziellen Rundfunkanbieter und der Media Broadcast GmbH sind eigene Verträge geschlossen, die die Verbreitung des Sendesignals sichern. Dadurch wird ausgeschlossen, dass Dritte Einfluss auf die Abstrahlung des Programms nehmen können. Dank der Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie der Bundesnetzagentur konnte damit der rechtswidrige Zustand beseitigt werden. Sächsische Staatskanzlei sowie Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien hatten sich gehindert gesehen, auf eine Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes hinzuwirken und die Abstrahlung des Programms entsprechend den rundfunkrechtlichen Zulassungen zu gewährleisten.
Ungeklärt bleibt die finanzielle Absicherung der Sende- und Leitungskosten. Die Anhörung im Sächsischen Landtag am 03.05.2010 hatte ergeben, dass der Sächsische Gesetzgeber – wie in den meisten Bundesländer auch erfolgt – den Rundfunkstaatsvertrag umsetzen kann. Damit würde der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien die Möglichkeit eröffnet, Sende- und Leitungskosten aus dem bereitstehenden Anteil der Rundfunkgebühren zu fördern.
Rechtsanwaltskanzlei Neie
Herderstr. 7
04277 Leipzig
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www.neie.de