Unterstützer
Benutzer
Jedenfalls in Frankreich. Dort soll das soll ab jetzt als Schleichwerbung gelten:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,766832,00.html
http://www.bild.de/digital/internet/facebook/in-frankreich-aus-radio-verbannt-18241982.bild.html
Gäbe das auch die deutsche Rechtslage her?
Kurios übrigens, dass viele Medien, die hierzulande über das französische Verbot berichten, mal wieder nur das FERNSEHEN in den Überschriften erwähnen. Als wäre das Verbot fürs Radio irrelevant.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,766832,00.html
http://www.bild.de/digital/internet/facebook/in-frankreich-aus-radio-verbannt-18241982.bild.html
Gäbe das auch die deutsche Rechtslage her?
Kurios übrigens, dass viele Medien, die hierzulande über das französische Verbot berichten, mal wieder nur das FERNSEHEN in den Überschriften erwähnen. Als wäre das Verbot fürs Radio irrelevant.