Neuer GVL-Vertrag ab 01.01.09; Artikel 6

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Lieber Uli, liebe Kollegen oder Nichtkollegen!

Sie sprechen mir aus der Seele. Ich möchte auch nur mal anmerken, dass mir schlecht wird, was man teilweise in diesen sogenannten Radios hört. Irgendwelche Hinterhof-DJ's die der deutschen Sprache nicht mächtig sind und mit grauenvollen "small talk" nicht nur die Musik verstümmeln, sondern auch echte Hörer mit Niveau vergraulen.



Die Hobbymacker und DJ's begrüßen die Gäste von vorne nach hinten und von hinten nach vorne. Was für eine Vielfalt doch in diesen kreativen Köpfen steckt. Anstatt ein Script für ein vernünftiges Programm zu schreiben, texten sie stattdessen wild und völlig unkoordiniert in diesem Chat. Soetwas Radio zu bezeichnen müsste verboten werden, denn die Radiosender, die feste Absichten für ein gutes Programm verfolgen, kommen dabei mit in den Strudel des üblen Nachrufes. "Internetradio?" hahahahahaha

Bis dahin magst du bei vielen Recht haben und diese sog. Radios gibt es zu Hauf.

Zu Lachen gibt es da jedoch nichts ...es macht eher traurig da es das Internetradio in Verruf bringt.

Deshalb finde ich so es wert über eine Medienführerschein oder ähnlichem mal nachzudenken.

Die ganze Gegenwehr aller aufgebrachten DJ's und Moderatoren gegen Auflagen und Bestimmungen zeigen nur, dass hier einfach mangelnde Diziplin herrscht und jeder sein Ding machen will.

Ich bin daher der Meinung, dass die angekündigte Diziplin durch Regelungen und neuen Verträgen und Richtlinien von GVL und GEMA den Radiomachern zu gute kommen, zumindest für die jenigen, die ein sauberes Handwerk ablegen möchten.

Das jedoch ist absoluter Dünnpfiff....
 
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Das ist nur dann legitim, wenn diese Informationen auch abrechnungsrelevant genutz werden.
Und das bedeutet, jeder Interpret bekommt für jede Aufführung Geld und nicht, wie jetzt, dass die kleinen Bands leer ausgehen.

Offensichtlich hast du aber Kenntnisse, die wir nicht haben. Wie sieht denn die Abrechnung der GVL aus anhand dieser Daten? Ich bin auf deine Ausführungen echt gespannt, das interessiert mich schon lange.
 
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Was mich mal abseits von dieser Protokollierung interessiert ist, ob die GVL-Gebühren ab 1.Januar 2009 nun tatsächlich sinken?
 
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Auch dazu steht im neuen Vertrag, den Du bereits in der Hand haben solltest, etwas. ;)
 
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Wie oft muss eigentlich noch gesagt werden, dass die AGB dieser Plattformen die Aufführung untersagen?
Gehörst du auch zu denen, die AGB nicht lesen? Dann hoffe ich für dich, dass dein Lehrgeld nicht zu hoch ausfällt. Denn wenn du bisher diese Musik gesendet hast, hast du dich strafbar gemacht.
 
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Ich möchte dir da ja nicht zu Nahe treten aber das steht auch auf CDs ;)

eben deswegen zahlt man ja GEMA / GVL für die öffentliche Aufführung der Werke, geeheimnist doch nicht irgendetwas esoterisches da rein, die GVL interessiert, dass die Rechte der Künstler gewahrt werden *hust* .. Nach 20 Jahren im Musikjournalismuas kenne ich wenige.. aber lassen wir das :)

Faktisch will die GVL für die Auffphrung Geriebenes sehen, selbst wenn u Metallicasonfs selber einschrammelst wird GVL fällig.. die Quelle ist in dem Falle erstmal sekundär weil es hier nicht um Urheberrechtsgeschichten sondern um Verwertung, aka Kohle machen, geht.
 
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Ich möchte dir da ja nicht zu Nahe treten aber das steht auch auf CDs ;)

Kannst du mal zitieren, wo auf einer CD steht, das die Weiterverwertung verboten ist?
Ich hab zwar nicht alle ca. 8000 CDs durchgeschaut, aber bei mir steht da nur was von "unauthorisierter Aufführung". Und genau diese Authorisation erwirbst du bei der GEMA/GVL.

Und jetzt erklär mir mal, was das mit dem Verstoss gegen AGB einer Firma zu tun hat? Immerhin brichst du den geschlossenen Vertrag.

Und so nebenbei, Lesen und Verstehen sind verschiedene DInge und du solltest dich dringen nochmal mit der Materie befassen, denn dir fehlt es an den wichtigsten Grundlagen.
Nicht nur als Betreibersondern auch als Moderator bist du ein Sicherheitsrisiko für jedes Webradio, da dein völliges Fehlen an Wissen sehr shcnell viel Geld kosten kann. Dass deine Aussagen hier bereits zigfach widerlegt wurdem ist ein anderes Thema, denn ich gehe nicht davon auss, dass du hier oder woanders zum Thema recherchiert hast. Du kannst froh sein, wenn du nicht bald mal viel Lehrgeld zahlst.

Und dass du 20 Jahre Musikjournalist bist, halte ich für eine glatte Lüge, denn dazu hast du zuwenig Ahnung. Denn diese Leute wissen, was sie dürfen und was nicht.

Faktisch will die GVL für die Auffphrung Geriebenes sehen

Nochmal, was hat das mit der AGB einer Firma zu tun? Dass ein Vertragsbruch strafbar ist, hat dir niemand gesagt? Glaubst du, Verträge sind alle nur zur Volksbelustigung und wenn das Klopapier ausgeht? Ich schreib nicht das, was mit unter den Fingern brennt, auch wenn dein Beitrag ein "Bulls...." verbietn hat wie kaum ein anderer.
 
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so jetzt mach mal langsam ich muss mir sicherlich nicht von dir an meiner Berufsehre rumpfuschen lassen nur weil da mal wieder meinst den allgewaltigen Grosskotz raushängen zu lassen ... Glaub mir es gibt auch noch andere die a) wissen wovon sie reden b) ihren Job gelernt aben und c) schon lange nicht mehr in eingebläuten dogmatischen Schranken denken nur um auf andere einzudreschen.. wenn das Deinem Ego gut tut dann mach das aber nicht öffentlich und nicht mit mir alles klar Kollege ?

Ich glaube nicht dass ich mich von dir der Lüge bezichtigen lassen muss aber da du dich ja mit der Gesetzelage so gut auskennst .....

Unauthorisierte Aufführung.. genau das ist der Punkt ... ich authorisiere die Aufführung mit den CVL Gebühren... der Rest ist der GVL egal. Die AGBs von Musicload interessieren die GVL primär NICHT. hier in Thread gehts aber im die GVL und deine AGBs haben da auch nix verloren und wetten auch das kann man authorisieren lassen ? Denke einmal in deinem Leben logisch und nicht dogmatisch

achja du darfst dich gerne bei mir entschuldigen .... das war nämlich etwas daneben zumal du mich nichtmal kennst übrigens ich dich auch nicht also mach mal bisserl halblang
 
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Glaub mir es gibt auch noch andere die a) wissen wovon sie reden b) ihren Job gelernt aben

Naja, die gibt es sicher. Du gehörst offensichtlich nicht dazu.

Die AGBs von Musicload interessieren die GVL primär NICHT.

Lies nochmal meinen Beitrag. Es interessiert Musikload, da du deinen Vertrag mit ihnen brichst. Offensichtlich hast du diesen Punkt nach mehrmaligen Wiederholen immer noch nicht verstanden.

Unauthorisierte Aufführung.. genau das ist der Punkt ... ich authorisiere die Aufführung mit den CVL Gebühren... der Rest ist der GVL egal.

Und was trägt das zum Thema bei? Weil in Österreich ne Schrotflinte im Laden zu kaufen ist, ist dass in Deutschland trotzdem verboten. Wieso? Zwei völlig verschiede Baustellen, ebenso wie GVL und Musicload.

Die AGBs von Musicload interessieren die GVL primär NICHT.

Aber den Richter, der dich für den Vertragsbruch verurteilt.
Und wenn dadurch der Download illegal wird (der Vertrag kann wiederrufen werden und alle Rechte an den Downloads werden ungültig, auch der Besitz), wird sich anschliessend die GVL dafür interessieren. Nur, falls du soweit vorrausdenken kannst.

achja du darfst dich gerne bei mir entschuldigen .... das war nämlich etwas daneben zumal du mich nichtmal kennst übrigens ich dich auch nicht also mach mal bisserl halblang

Du hast nochmal eindrucksvoll bewiesen, dass du keine Ahnung hast, wovon du sprichst, also müsste ich mich für eine Tasache entschuldigen. Nicht wirklich sinnvoll, oder?
Und um das, was du schreibst, beurteilen zu können, brauch ich dich nicht kennen, dazu muss ich nur lesen können.
Wie du persönlich ist, speilt keine Rolle, kann und will ich nicht beurteilen. Aber zu diesem Thema hast du absolut keine Ahnung und erzählst nur Müll auf dem du auch noch beharrst und dich damit doppelt blamierst.
 
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Eine Frage, Cyric: Kann ich deiner Ansicht nach den begangenen Vertragsbruch gegenüber dem Betreiber des Online-Musikkaufportals damit rechtfertigen, dass ich GEMA und GVL zahle?

Gruß, Uli
 
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Ich werde das sicher nicht antesten weil ich dort keine 128kbit Streams kaufe :) <aber da die Frage gerade mal akut ist könnte man das mal hinterfragen ob es da zusätzliche Möglichkeiten gibt, schleisslich ist diese Forum ja auch für soetwas da :).

Was ich hier einfach mal klarstellen wollte ist dass die GVL NUR für die Verwertung der Rechte der Künstler da ist und denen die AGBs völlig egal sind.

Natürlich hätte sendmail in normalem Tonfall einfach mitteilen können dass es die AGBs noch gibt die zu beachten sind bzw das mal generel rechtlich abgeklärt werden müsste.

Ich beheupte nicht im Besitz der letzten juristsichen Wahrheiten zu sein, ich rede aus der Praxis und nach dem was logisch ist. Gerade hier im Inettradiobereich werden manchmal Leute einfach nur niedergeprügelt, das kann in einem Forum das auf Professionalität und Umgangformen wert legt nicht angehen, nicht dass ich sendmail nun die Professionalität absprechen möchte, wie er es umgekehrt tut, aber an der sozialen Kompetenz zweifle ich etwas :)

Gruss
Cyric
 
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Nach dem geordneten Rückzug bleibt nur noch eine Frage: Was sind AGBs?
Allgemeine Geschäftsbedingungens?

Sei mir nicht böse, aber ein weiterer Grund, wieso ich dir deinen journalistischen Hintergrund nicht glaube. Und das ist nur ein einzelnes Beispiel.
Dass man kein Jurist sein muss, um zu wissen, das AGB rechtlich bindend sind, da Vertragsbestandteil, dürfte fast jedem klar sein, auch wenn du dich jetzt da rauszuwinden versuchst.
Das spreche ich im Übrigen nur an, weil jemand mit 20 Jahren im Journalismus IMO fast perfekt in Wort und Schrift ist. Dass ich als Programmierer da wesentlich schlampiger bin, ist im Vergleich mit dir nicht mehr zu erkennen.

Mag sein, dass mein Tonfall dir nicht gefällt, der Unterschied zwischen uns ist aber, ich kann logische Zusammenhänge herstellen, du hast bereits Problem beim Erfassen von Texten.

Da du ja glaubst, das was du sagst, wäre logisch, bleibt mir nur zu sagen, komm zurück in die Realität, denn deine Ausführungen sind so logisch wie ein Ball, der Bergauf rollt.
 
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Soll ich dir jetzt meine komplette Vita mit Zeugnissen auflisten ?
ich mache Rundfunk da hört man Vertipper nicht, das spielt aber auch keine Musik

Natürlich sind AGBs grundsätzlich erstmal Bestandteil eines Vertrages. Wenn ich eine CD kaufe gehe ich deisen Vertrag auch ein und habe mich daran zu halten insbesondere auch Bezüglich der öffentlichen Aufführung soweit sind wir doch wohl einig oder ?

Bei der GVL hole ich mir die authorisation gegen Bargeld die Stücke auszustrahlen, die Frage diie erwächst ist, gilt das nicht sinngemäss auch für Musikdownloads und wenn nicht, dann lasst es uns klären. Letztlich geht es ja um den Inhalt und nicht um den Datenträger, darauf will ich hinaus, und der bleibt gleich ob ich ein WMA / MP3 kaufe oder eine CD. Im übrigen könnte es ja sogar sien dass die AGB in dem Punkt nichtig sind.

Faktisch wäre Klärung und Argumentation wohl angebrachter als sich gegenseitig die Berufsehre abzuschneiden :)
 
AW: Neuer GVL-Vertrag ab 01.01.09; Artikel 6

gilt das nicht sinngemäss auch für Musikdownloads und wenn nicht, dann lasst es uns klären.

Ich schreib es jetzt zum vierten(!) mal, und zwar gaaaaanz langsam, vielleiucht klappt es dann.

Wenn die AGB (es gibt immernoch keine AGBs, aber auf sowas gehst du ja nicht ein. Ignorieren ist auch eine Art der Problembewältigung) etwas verbieten und du machst es trotzdem, machst du dich strafbar. Da jedes deutsche Downloadportal die Aufführung der heruntergeladenen Songs explizit verbietet gibt es dazu nichts zu klären, da es eine Tasache ist und ich es dir bereits mehrfach erklärt habe.
Und wenn du etwas illegal aufführst, kannst du zehnmal an die GVL zahlen, einen illegalen Song kannst du nicht lizensieren. Und der Song ist illegal, sobald du ihn sendest.
Wenn du es jetzt immer noch nicht kapiert hast, rufe ich Trollalarm aus, denn entweder bist du wirklich ein Troll, extremst begriffsstutzig oder einfach nur dumm.

In allen drei Fällen ist jegliches weitere Wort überflüssig, denn wers nach viermal nicht kapiert, wirds nie kapieren. Das ist etwas, was ein Kind in der zweiten Klasse verstehen würde.

EDIT: Deine Zeugnisse brauch ich nicht. Ich hab dir bereits gesagt, ich beurteile das, was du schreibst. Und demnach bist du im Bereich Journalismus völlig fehl am Platz. Nur meine Meinung, völlig unabhängig von dem, was du wirklich tust.
 
AW: Neuer GVL-Vertrag ab 01.01.09; Artikel 6

Welchen Teil von...
Es ändert sich was vielleicht sollte man es nochmal abklären ..
hast du denn nicht gefressen ?
so schwer ist das auch nicht, wenn man dir so zuhört bekommt man den Eindruck seit der Zeit der zwei Steintafeln hat sich nichts mehr geändert oder man hätte über Veränderungen nachgedacht.

über das Trolltum oder sonstige Spitzfindigkeiten äussere ich mich nicht, das ist mir dann doch zu niedrig :) (PS da sind Tippfehler in deinem Text :p )

Trotzdem habe ich so den Eindruck dass dir die (selbstgegebene) Aufgabe der GVL nicht ganz geläufig ist...
 
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Meinen Respekt Cyric,

Du hast das alles gut auf den Punkt gebracht und bestätigst auch damit Deine Fachkenntnis.

@ Rebstock und sendmail

Ihr liegt leider total daneben. Und nur weil Ihr das so seht oder sehen wollt, muss etwas noch lange nicht so sein.

Generell sind die AGBs für "normale" Kunden geschrieben und hier würden Zusätze wie "falls Sie doch vorhaben, die Rechte zu erweitern wie z.B. brennen, streamen, ausstrahlen usw... wenden Sie sich bitte an die Gema und GVL..." nur verwirren.
Aus diesem Grunde lässt Musicload diese Erweiterung auch ganz bewusst weg. Professionelle Musikmachende wissen darüber Bescheid und wissen auch wo sie die Rechte erwerben müssen - nämlich bei der Gema und GVL.

Es ist aber schon erstaunlich, wie sehr und auch wie stark man sich zum Teil schon fast anfeindet / beleidigt und auch, wie man die AGBs anderer Firmen interpretieren möchte.

Nochmal: Sendmail und Rebstock liegen total falsch und das ist nur eine Meinung (Interpretation) der Beiden, aber leider halt kein Wissen.

Also liebe Kollegen, Ihr könnt, nach wie vor, zu jeder Zeit Musiktitel von Musicload downloaden und auch senden, wenn Ihr die notwendigen Gema und GVL Rechte erworben habt.

:)

ERGÄNZUNG:

Ich habe soeben nach einer Anfrage bei Musicload nachfolgende Nachricht als Email erhalten:

Sehr geehrter Herr XXX,

gerne beantworten wir Ihre Anfrage.

Darf ich einen bei Musicload ( Nonstop ) erworbenen Titel auf einer kommerziellen Veranstaltung abspielen?

Ja, die öffentliche Aufführung von bei Musicload erworbenen Musiktiteln ist erlaubt. Beachten Sie allerdings, dass bei einer kommerziellen Nutzung GEMA Tantiemen erhoben werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf http://www.gema.de.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Musicload Team

Deutsche Telekom AG
Kundenservice
Musicload

Deutsche Telekom AG
Aufsichtsrat: Prof. Dr. Ulrich Lehner (Vorsitzender)
Vorstand: Rene Obermann (Vorsitzender)
Dr. Karl-Gerhard Eick (stellvertretender Vorsitzender)
Hamid Akhavan, Reinhard Clemens, Timotheus Höttges, Thomas Sattelberger
Handelsregister: Amtsgericht Bonn HRB 6794
Sitz der Gesellschaft: Bonn
USt.-IdNr. DE 123475223, WEEE-Reg.-Nr. DE 50478376
 
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Also mal etwas Jura für Dich sendmail-f:

1. Eine AGB kann nie ein strafbare oder illegale Handlung begründen - das kann immer nur ein Gesetz. AGB können nur das direkte Vetragsverhältnis zweier Vertragspartner regeln, nicht mehr. Alles was darüber hinaus geht ist in Deutschland nicht zulässig. Eine Einschränkung, was ich mit meinen erworbenen Rechten mache, ist schon aus Gründen der Verfassung nicht zulässig, die mein erworbenes Eigentum explizit schützt - Stichwort: Erschöpfungsgrundsatz!

2. Die Regelung, dass eine Aufführung nicht zulässig ist, steht seit Jahrzehnten auf jedem (!) Tonträger, der durch die GEMA lizensiert ist. Nach deiner Argumentation darf ich gar keinen Titel spielen. Das angesprochene Aufführungsrecht wird ja gerade durch den Vertrag mit der GEMA explizit erworben.

3. Die GVL berechtigt mich nur einen Track zum Zwecke der Aufführung zu vervielfältigen und regelt, wie diese Vervielfältigung auch auf dem Stream zur Öffentlichkeit hin auszusehen hat. Aber die GVL kann mir nicht ein Veröffentlichungsrecht geben, dass kann ausschliesslich die GEMA, es sei denn der Track wurde unter einer anderen Lizenz veröffentlicht (z.B. creative commons) oder ich erwerbe die Rechte direkt beim Rechteinhaber.
 
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@ Rebstock und sendmail
Ihr liegt leider total daneben. Und nur weil Ihr das so seht oder sehen wollt, muss etwas noch lange nicht so sein.
(...)
Nochmal: Sendmail und Rebstock liegen total falsch und das ist nur eine Meinung (Interpretation) der Beiden, aber leider halt kein Wissen.
Ich interpretiere nicht, ich lese. Und zwar die AGB. Die sind da eindeutig.

Dass du nun eine Zusage per E-Mail bekommen hast, ist schön für dich, konnte ich aber nicht wissen.
Im übrigen war nach "kommerziellen Veranstaltungen" gefragt, nicht aber nach Webradio. Und genau da wird die Sache spannend.

Ein Anruf bei der Hotline gerade eben förderte erstaunliches zutage: Internetradio "ja" - aber nur die Non-Profit-Radios! Ab der Sekunde, mit der das Radio Umsätze und oder Einnahmen erzielt (Moderatorenbeteiligungen, Clicks auf Banner, Sponsoren etc. pp.), ist die Sendung der bei Musicload erworbenen Titel untersagt. Ein rein privates Radio hingegen, das die Kosten zu 100% aus eigener, privater Tasche trägt, darf auf den Bestand zurückgreifen.

Noch was: Das von dir angesprochene "Nonstop"-Angebot darf definitiv nicht - also weder privat noch kommerziell - im Internetradio bereitgestellt bzw. gesendet werden.

Generell sind die AGBs für "normale" Kunden geschrieben und hier würden Zusätze wie "falls Sie doch vorhaben, die Rechte zu erweitern wie z.B. brennen, streamen, ausstrahlen usw... wenden Sie sich bitte an die Gema und GVL..." nur verwirren.
Aus diesem Grunde lässt Musicload diese Erweiterung auch ganz bewusst weg. Professionelle Musikmachende wissen darüber Bescheid und wissen auch wo sie die Rechte erwerben müssen - nämlich bei der Gema und GVL.
Da staunt der Laie und der Jurist wundert sich. :eek:
Dass ein Vertrag zusätzliche Nebenabreden beinhalten kann, ist unbestritten; das heißt aber nicht automatisch, dass die AGB für mich nicht gelten, wenn ich mich davon nicht angesprochen fühle. Vielmehr muss ich sie durch einen Vertragszusatz einschränken oder erweitern.

Ich möchte dringend davon abraten, die E-Mail an Herrn FlatRate als generellen Freibrief zu betrachten. Auch musicload bestätigte mir im eben geführten Telefonat, dass eine Einzelfall-Anfrage bzw. Freigabe für ein Internetradio individuell einzuholen sei. Das ist vor allem im Hinblick auf die Einnahmen- bzw. Umsatzsituation wichtig, derer sich viele Internetradios so gar nicht bewusst sind.
Dabei wurden ausdrücklich auch die so genannten "Mitgliedsbeiträge" genannt.

Es ist faszinierend, dass FlatRate einer der wenigen User hier im Forum ist, die nicht interpretieren.
Kaum vorstellbar, aber wahrlich faszinierend.
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Gruß, Uli
 
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Geht es noch???

Uli was ist los mit Dir?

Geht es noch deutlicher?
Ja, die öffentliche Aufführung von bei Musicload erworbenen Musiktiteln ist erlaubt. Beachten Sie allerdings, dass bei einer kommerziellen Nutzung GEMA Tantiemen erhoben werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf http://www.gema.de.

Da es eigentlich auch auf jeder CD so steht, dachte ich mir, Dir müsste klar sein, was das bedeutet! Wie Cyric schon schrieb: Wäre dem so, wie DU es darstellen willst, dann dürfte man garnichts mehr spielen....
 
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Hmmmmm, die Mail von Musicload irritiert mich ein wenig. Kennt Herr Kundenservice (da bekomme ich übrigens schon wieder nen dicken Hals - in einem Kundenfeedback sollte wohl mindestens der Name der Person angegeben sein die mit mir schreibt) die AGB seines Arbeitgebers?

Als Kunden werden nur Verbraucher akzeptiert. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer ge-werblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Dann frage ich mich doch ... wie kann man dann Lieder, die man ja schon nicht hätte laden dürfen, weil sie ja für einen kommerziellen Zweck .... naja ... Papier (PDF) ist geduldig.
 
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Sehr geehrter Herr XXX,
Hmmmmm, die Mail von Musicload irritiert mich ein wenig. Kennt Herr Kundenservice (da bekomme ich übrigens schon wieder nen dicken Hals - in einem Kundenfeedback sollte wohl mindestens der Name der Person angegeben sein die mit mir schreibt) die AGB seines Arbeitgebers?

Es müsste heissen "Sehr geehrter Herr FlatRate" :)

Ich telefonierte übrigens nicht nur mit der Hotline, von der ich die Email bekam, sondern mit der Direktion in Darmstadt direkt und dem Verantwortlichen für Urheberrechte und der AGBs, der mir das Ganze unmissverständlich auch so erklärte.

Er meinte auch selbst, klar, man könnte es noch ausformulieren und eventuell auch anders formulieren, aber man würde "normale" Kunden dann verunsichern die von Gema und GVL kaum Kenntnisse haben und unnötige Fragen aufwerfen. Es ist vom Prinzip genau wie bei einer CD auch. Hat man die Gema und GVL Rechte, darf man es senden.

Ich holte mir die Information nur aufgrund dieses Threads ein, weil es anscheinend für den einen oder anderen schwer zu verstehen ist. Mir zwar unerklärlich, aber es ist - siehe oben - tatsächlich so.
Die Rechte der Künstler vertritt die GVL und die Gema für die Tantiemen. Das hat mit Musicload und deren Geschäftsbedingungen nichts zu tun.
Aber offensichtlich will man in die Bedinungen von Musicload mehr hineindichten, als tatsächlich vorhanden ist.
 
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Ach, FlatRate ... :rolleyes:
... da du schon so auf dem Text herumreitest und ihn erneut, sogar extra hervorgehoben, bereitstellst, möchte ich dich auf einen Denk- und/oder Schreibfehler der musicloader in Darmstadt aufmerksam machen:

Jede öffentliche Musikwiedergabe urheberrechtlich geschützter Musik ist bei der GEMA anzumelden, nicht nur die kommerzielle.
Da wissen die Kollegen in Darmstadt noch nicht mal, wie die aktuelle Rechtslage ist und verschaffen so vermeintliche Sicherheit. Immerhin waren sie so schlau, auf den Internetauftritt der GEMA zu verweisen.

Halten wir uns an zwei Dingen fest:
  • Du hast nach kommerzieller öffentlicher Wiedergabe auf Veranstaltungen gefragt, nicht aber nach Internetradio. Da sieht, wie mein Anruf gezeigt hat, die Welt ganz anders aus (bei der GEMA übrigens auch - die hat für jede Art der öffentlichen Wiedergabe ihre eigenen Tarife. Warum nur? Schon mal an diesen Aspekt gedacht?).

  • Erneut: Die Zahlung von Lizenzgebühren an GEMA und GVL hebelt nicht automatisch die AGB von musicload aus - es sei denn, dass das so in den AGB steht. Dem ist aber nicht so. Also brauchst du eine individuelle Vereinbarung. Wenn du diese hast, ist es ja okay - aber wäre es jetzt nicht vermessen, wenn ich mich darauf berufen würde? Sorry, ich fände das - als Radiobetreiber - fahrlässig.
Es sind zwei verschiedene Dinge, über die wir reden: Das Urheberrecht in Verbindung mit dem Wahrnehmungsrecht auf der einen Seite und dem Vertragsrecht auf der anderen Seite. Ich lasse mich aber gerne von einem Volljuristen belehren, wenn ein Vertragsbruch durch einen Lizenzkauf bei einer Verwertungsgesellschaft geheilt werden kann.

Wenn du für dein Radio alle Kosten alleine trägst und keine Einnahmen / Umsätze erzielst, dann behandelt dich musicload wie eine Privatperson und gibt dir einen gewissen Spielraum - als kommerziellen Radiounternehmer sieht dich das Portal hingegen nicht so gern.

Gruß, Uli

Nachtrag: 1. Woher willst du wissen, dass die Hotline nicht in Darmstadt sitzt und dass die ganz andere Informationen haben als dein Telefonkontakt?
Und 2.: Er interpretiert ja doch ... denn er hat den Commander grundlegend falsch verstanden. Es ging nicht um den Adressaten, sondern um den Absender, der dem Commander den Hals bescherte. :p
Lesen .... !
 
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Ich findes es schon witzig, wie hier aneinander vorbei argumentiert wird.

Also etwas Jura für Anfänger:

1. Moderator A hat einen Vertrag mit Radio B, dass er dort senden darf
2. Moderator A begeht einen Rechtsverstoß im Rahmen seiner Sendung bei B gegenüber Label C.

Wer ist wem gegenüber haftbar? Ganz einfach Label C wird Radio B in die Haftung nehmen, denn im Aussenverhältnis ist Radio B haftbar. Im Innenverhältnis wiederum kann Radio B Moderator A in die Haftung nehmen. Aber eine Klage von Label C gegen Moderator A wird immer scheitern, da es keine direkte Beziehung zwischen Moderator A und Label C gibt.

Was heisst das jetzt für unsere AGBs.
Die vorliegende AGB muss so interpretiert werden, dass mit Erwerb des Titel keine weitere Veröffentlichung zulässig ist, da Musicload diese Rechte nicht besitzt. Das heisst im übrigen nicht, dass ich mein eigenes erworbenes Nutzungsrecht nicht weiterveräussern darf - vgl. auch die laufende Rechtsprechung zum Thema "Erschöpfungsgrundsatz". Musicload hält sich also damit die Tür offen, falls ein Label Musicload für eine unrechtmässige Weiterveröffentlichung in Haftung nehmen sollte, den Käufer seinerseits wieder in Haftung nehmen zu können. Aber die AGB kann und darf natürlich nicht Auswirkungen auf einen Vertrag des Käufers mit dem Label haben, denn das wäre ein unzulässiger Eingriff in die Rechte und Autonomie Dritter. Deswegen hat der Sender ja einen Vertrag mit der GEMA, der die Weiterveröffentlichung auf dem Medium Internetstream autorisiert, ein Recht, das Musicload ja selber nicht hat und das ich deswegen bei Musicload ja auch nicht erwerben kann.

So jetzt viel Spass bei der weiteren Diskussion
 
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