AW: Wieder mal GEZ!
Rösselmann schrieb:
Es ist kaum noch zu fassen!
Die wissen halt, wie es geht. Und sie können das - zumindest, solange das Volk das immer wieder durchgehen läßt.
Bleibt nur die Frage, ob das Freiberufler auch können. Also die Leute, die, wenns um die GEZ geht, sich oft fragen müssen, ob man ihnen nicht pauschal eine multiple Persönlichkeit unterstellt. Ein Beispiel:
Anwalt, Kanzlei in der Stadt, dort freilich PC mit Netzzugang (für Emails, Steuererklärung, Buchung eines Fluges usw.). Daheim noch ein Arbeitszimmer, weil eben doch oft noch Arbeit mit nach Hause genommen werden muß. Dort auch nen PC, natürlich am Internet. Im Wohnzimmer Fernseher und Radio der Familie. Und im Auto ein Radio, ganz klar. Mit dem Auto fährt der gute Mann in seine Kanzlei.
Der Mann muß ab 1/2007 zahlen:
1 × volle GEZ für den Fernseher / das Radio im Wohnzimmer.
1 × volle GEZ für den PC im heimischen Arbeitszimmer, da geschäftlich genutztes "neues" Fernsehgerät.
1 × volle GEZ im Büro für den dortigen PC - auch, wenn der Mann dort arbeitet und nicht auf der Marienhof-Webseite rumsurft.
1 × Radio-GEZ für den PKW, da der von der GEZ als Dienstfahrzeug gezählt wird.
Das sind monatlich 3 × 17.03 + 5.52 = 56.61 EUR.
Und doch ist dieser Mann nur eine Person, kann nur an einem Ort gleichzeitig sein, nur eines der Geräte gleichzeitig nutzen. Das kann einem halbwegs gesunden Menschen niemand so erklären, daß ers auch versteht und einsieht, warum das so sein muß. Und das gehört beendet!
Sehr lustig auch das hier von der
GEZ-Webseite:
Ich besitze kein DVB-T-Zusatzgerät (Set-Top-Box). Kann ich nach Umstellung auf digitale Empfangstechnik mein Fernsehgerät deshalb abmelden?
Nein. Die Rundfunkgebührenpflicht entfällt nicht durch die Umstellung auf digitalen Fernsehempfang.
Ein Rundfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ist.
Es kommt dabei nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Programme tatsächlich empfangen werden oder ob das Gerät überhaupt genutzt wird. Für die Gebührenpflicht genügt es, wenn das Gerät z.B. durch einfache Handgriffe in Betrieb genommen werden kann.
Die Installation einer Set-Top-Box erfordert keinen besonderen technischen Aufwand und ist durch einfache Handgriffe vorzunehmen.
Der letzte Satz bedeutet faktisch eine Ermächtigung, jedem Bürger die volle Gebührenpflicht aufzuerlegen. Wer kein Radio besitzt, könne ja ebenso leicht, wie man eine DVB-T-Box installiert, ein Radio installieren. Und ein TV-Gerät ist auch leicht installiert. Abstrus!