AW: Keine Zwangseintragung in die GEMA-Webradio-Datenbank!?
1. Die GEMA-Datenbank ist eine öffentlich zugängliche Datenbank und unterliegt damit besonderen datenschutzrechtlichen Regeln, vergleichbar mit der Telefonauskunft oder einer Suchmaschine (bei beiden kann man sich austragen lassen und hat sogar ein Recht darauf).
2. Eine URL ist, genauso wie eine E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung, eine personenbezogene Information.
Möchte ja gerne mal wissen, wo Du Dein Halbwissen herbeziehst....
1.) Die GEMA-"Datenbank" ist immer noch eine Linkliste, weiter nichts.
SIe unterliegt auch keineswegs "besonderen datenschutzrechtlichen Regeln" - welche sollten dies denn auch sein ???
Besonders geschützt werden so genannte besondere Arten von Daten gemäß § 3 Abs. 9 BDSG, nämlich Daten über rassische und ethnische Herkunft, die politische Meinung, religiöse oder philosophische Überzeugungen, die Gewerkschaftszugehörigkeit, die Gesundheit und das Sexualleben.
Finde da nichts, was in irgendeiner Weise auf die GEMA zutreffen könnte...
Dagegen findet sich aber etwas ganz anderes :
Eine Veröffentlichung von Personenlisten ist generell dann zulässig, wenn die Angaben auf bestimmte Daten beschränkt werden und der Veröffentlichung kein schutzwürdiges Interesse der in der Liste aufgeführten Personen entgegensteht.
Folgende Angaben sind dabei zulässig:
Zugehörigkeit der Person zu der aufgelisteten Personengruppe - außer die Zugehörigkeit an sich ist als schutzwürdig anzusehen (z.B. bei einer Auflistung von Häftlingen eines Gefängnisses)
Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung
Namen
Titel und akademische Grade
Anschrift und Geburtsjahr
Die Angabe folgender Daten bedarf in der Regel der Zustimmung der Personen, die aufgelistet werden sollen:
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Denn : Ein Recht auf Austragung eines Links gibt es definitiv nicht, das wurde vom zweithöchsten richterlichen Gremium dieses Landes, nämlich dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe u.a. unter folgendem AZ : I ZR 259/00 eindeutig festgestellt
Sobald Inhalte ohne technische Schutzmaßnahmen freiwillig in das Internet gestellt werden, dürfen Dritte ohne Rücksprache mit dem Urheber Hyperlinks auf diese Inhalte setzen. Die Verlinkung stellt keine unzulässige Vervielfältigung oder Veröffentlichung dar, da der Urheber mit der Freigabe sein ihm zustehendes Veröffentlichungsrecht wahr genommen hat. Der Link stellt in diesem Fall nur eine technische Erleichterung zum Auffinden der Inhalte dar. Zulässig ist auch die Verlinkung durch Deep-Links, die unter Umgehung der Startseite direkt zu den "tieferliegenden" Internetseiten führen.
[...]
Begründung: Homepagebetreiber, die ihre Inhalte ohne technische Schutzmaßnahmen ins Web stellen, wollen gerade, dass Interessierte auf die Inhalte zugreifen. Dabei kann es nach Auffassung des BGH keinen Unterschied machen, ob der Zugriff direkt durch die Eingabe der entsprechenden URL erfolgt oder ob der Interessierte durch externe Links den Weg zum Content findet
Außerdem auch hier direkt mal das BDSG befragt und siehe da : §20 gibt uns genau Auskunft darüber, daß eine Löschung von personenbezogenen Daten in folgenden Fällen erfolgen muß :
1.) wenn ihre Speicherung unzulässig ist
2.) ihre Kenntniss für die verarbeitende Stelle zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben nicht mehr erforderlich ist.
Gehen wir also mal fälschlicherweise davon aus, daß es sich um personenbezogene Daten handeln würde, dann würde in diesem Paragraphen eindeutig geregelt sein, daß - solange die Speicherung dieser Daten nicht unzulässig ist, die GEMA als öffentliche Einrichtung (kraft staatlicher Verleihung) diese Daten so lange speichern darf, bis sie sie nicht mehr braucht - also die Lizenz ausläuft.
2.) eine URL kann per se kein personenbezogenes Datum sein - denn eine URL beschreibt einen Server und keine natürliche Person. Der INHABER einer Domain-URL kann eine natürliche Person sein und die Angaben, die beim DENIC hinterlegt sind, sind in diesem Falle personenbezogen. Das ist aber (rein juristisch betrachtet) ein himmelweiter Unterschied !
Also wie ich schon mehrfach schrieb - schenkt euch die Diskussion, sie ist einfach mal sinnlos.....
Gruß,
Croydon