TheSpirit
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Die medienrechtliche Zulassung ist seit der Neuerung im Medienstaatsvertrag nicht mehr abhängig vom Verbreitungsweg. Beispiel: Radio Leinewelle hat vor dem 07.11.2020 eine freiwillige Anzeige als Webradio bei der NLM getätigt. Passend hierzu der Artikel: https://www.radiowoche.de/webradiobetreiber-meldet-euch-bei-der-medienanstalt/Was denn nun???
Auf der Seite der NLM steht es unter den Webradios. Bitte die Quelle für die DAB-Lizenz angeben, danke!
Eine PM dazu gab es nicht. Wann hat der Medienrat dem Programm eine Zulassung für digital-terrestrische Rundfunkübertragungen erteilt?
[Denn wer sein Webradio schon heute bei seiner zuständigen Medienanstalt anzeigt, gilt ab Inkrafttreten des Medienstaatsvertrags als zugelassen.]
Eine Liste ist hier öffentlich einzusehen: https://www.radiowoche.de/wp-content/uploads/2020/01/Liste-Webradios-16.12.2019.pdf
Damit hat der Programmveranstalter eine Rundfunkzulassung, unabhängig vom Verbreitungsweg.
Das wurde hier mit der Diskussion um DAB+ usw. total durcheinander geworfen.
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