Dann erhöht man eben das Kabelgrundentgelt um den vermeintlich ausgefallenen Betrag, schließlich müssen die Gesellschafter mehr denn je mit spitzer Feder kalkulieren. Immerhin rollt auf die Kabelbetreiber eine beachtliche Kostenlawine zu, weil die unter Spardruck stehenden Öffentlich-Rechtlichen nicht mehr gewillt sind, die bisher fraglos überwiesene jährliche Einspeisegebühr von netto rund 45 Millionen Euro im Jahr zu überweisen.
Nachdem ARD und ZDF die Kabelverträge Mitte des Jahres fristgerecht gekündigt hatten, entbrannte ein Streit um die Abschaltung digitaler öffentlich-rechtlicher Zusatzkanäle und exterritorialer Dritter, für die nach Ansicht der Kabelgesellschaften kein Grundversorgungsanspruch und damit auch keine Durchleitungspflicht besteht (d.h. kein BR mehr in Rheinland-Pfalz, kein WDR in Baden-Württemberg, bundesweit kein "Eins Festival" oder "ZDFneo"...). Allerdings gehen die Kabelunternehmen damit das Risiko ein, dass eine größere Anzahl von Kunden auf Satellitendirektempfang ausweicht, über den das volle öffentlich-rechtliche Fernseh- und Hörfunkangebot kostenlos in Anspruch genommen werden kann.
Die Einspeisegebühr ist ein Relikt aus den 80er-Jahren, als die Politik einerseits den Kabelausbau bezuschussen und andererseits die Kabelgebühren möglichst niedrig halten wollte. Das Kabelnetz befand sich damals nämlich noch in öffentlicher Hand, die Telekom besaß als Staatsunternehmen gleichsam das Monopol auf die großflächige Verbreitung von Rundfunkprogrammen über Kupferkabel. Mit der Privatisierung des Telekomnetzes entfiel um die Jahrtausendwende die Rechtsgrundlage für die Einspeisegebühr, ARD und ZDF zahlten zunächst aber ohne Murren weiter.
Die neue Gangart der Öffentlich-Rechtlichen lässt bei den Kabelgesellschaften die Alramglocken läuten, befürchtet man doch dass sich die private Konkurrenz deren Argumentation zu eigen macht und ihrerseits die Zahlungen einstellt.