GEMA-freie Musik im Radio?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

masterwasabi

Benutzer
Gibt es eigentlich Radiosender die Gemafreie Musik abspielen? Ich würde gerne in meinem Laden so einen Sender abspielen lassen dann müsste ich ja keine gema gebühren mehr bezahlen. Bisher hab ich immer Compilations von www.absolutesongs.com gekauft, jedoch möchte ich nicht DJ sein und ständig dafür sorgen das unterschiedliche Musik zu hören ist :/
 
Breitband stellt Musik vor, die aus dem Netz geladen wurde. Diese ist zwar oft, muss aber nicht immer GEMA-frei sein.

Radiosendungen, die gezielt auf GEMA-Musik verzichten, gibt oder gab es hier und da auch auf UKW. Gelegentlich sind das dann reine Wortsendungen, wie zeitweise einige Sender in den hörerschwachen Nachtstunden Talkschienen einrichteten und dafür dann keine GEMA zahlen zu müssen.
Aber Stationen, die komplett auf GEMA-freie Musik setzen und dabei auch anhörbare Musik spielen, kenne ich bislang nicht.
Das Problem dabei ist oft, dass Du bei der GEMA in der Beweispflicht bist, weil die standardmäßig annimmt, gespielte Musik ist erst mal GEMA-pflichtig...
Und: GEMA-freie Musik bedeutet nicht unbedingt, dass man die kostenlos kommerziell (z.B. in einem werbetreibenden Sender) nutzen darf. Mit den jeweiligen Lizenzbestimmungen (oft Creative Commons in unterschiedlichen Versionen) muss man sich dann auch genauer ins Bild setzen... Oft ist nur die private Nutzung und Weiterverbreitung kostenfrei.
 
Das hängt von der jeweiligen Lizenzierung ab.

Ich habe mal von einem Streamingportalbetreieber gehört, dass er GEMA-freie Musik ausschließt. Aber da vermute ich technisch-organisatorische Gründe: Mit der GEMA hat er einen Vertrag, bei anderen Lizenzen müsste er jedesmal individuell prüfen...
 
Wie ich masterwasabi verstehe, betreibt er einen Laden/Kneipe/whatever, kein Radio (macht aber kein Unterschied'). Ich habe früher für diese Zwecke Geschäfte mit MP3-DVDs beschickt (lange Laufzeit!), danach einfach mit MP3-Playern (noch länger). Es arbeitet doch heute keiner mehr mit CDs. Und mittels Shuffle-Funktion sollte bei entsprechender Beschickung auch für Abwechslung gesorgt sein...
 
Und: GEMA-freie Musik bedeutet nicht unbedingt, dass man die kostenlos kommerziell (z.B. in einem werbetreibenden Sender) nutzen darf. Mit den jeweiligen Lizenzbestimmungen (oft Creative Commons in unterschiedlichen Versionen) muss man sich dann auch genauer ins Bild setzen... Oft ist nur die private Nutzung und Weiterverbreitung kostenfrei.
Genau. Daher ist für normale Radiosender gemafreie Musik vollkommen uninteressant, weil es für sie mehr Aufwand bedeutet. Die müssten sich bei jedem einzelnen Titel mit den Bedingungen auseinandersetzen und einzeln abrechnen, das möchte niemand machen. Außerdem erhöhen sich die Kosten, weil die Gema pauschal bezahlt wird und die Verteilung anhand der Playlisten erfolgt, während die gemafreien Anbieter dann zusätzlich entlohnt werden müssten. Also die Gema-Zahlungen würden sich dadurch nicht verringern.

Wer Image- oder Informationsfilme produziert, die auf unterschiedlichen Wegen verbreitet werden, hat es mit gemafreien Anbietern leichter, weil es dort pauschale Regelungen gibt, die es bei der Gema nicht gibt. Im Hörfunk und Fernsehen ist es genau umgekehrt.

Oder anders ausgedrückt: Wo viele unterschiedliche Stücke in immer demselben Medium laufen, also Hörfunk und Fernsehen, ist die Gema einfacher. Und wo wenige Stücke in unterschiedlicher Weise genutzt werden, also zum Beispiel Musik in Image- und Informationsfilmen, die im Internet, auf Veranstaltungen und als DVD- oder USB-Stick Verbreitung finden, ist eine gemafreie Lösung einfacher und auch kostengünstiger.

Matthias
 
Denkbar ist aber, dass ein Plattformbetreiber GEMA-freie Musik zur Weiternutzung anbietet und mit Dir einen Vertrag macht und er sich um die Rechte kümmert. Das ist da vermutlich auch nicht kostenlos (eventuell durch dritte subventuioniert oder finanziert - z.B. Bemusterungsagenturen). U.U. könnten unter dem Strich die Konditionen günstiger, als bei der GEMA sein und die Künstler könnten sogar etwas mehr erhalten, weil der nicht den Wasserkopf der "ordentlichen" GEMA-Mitglieder und der (nach dem Verteilschlüssel begünstigten) Großverdiener füttern muss.
Möglicherweise wäre so etwas, das, was Masterwashabi sucht.
Eine solche Plattform wäre eventuell z.B. jamendo.org In wieweit die eine Kommerzielle rundum-sorglos-Lizenz bieten, weiß ich allerdings nicht.
 
Genau. Daher ist für normale Radiosender gemafreie Musik vollkommen uninteressant, weil es für sie mehr Aufwand bedeutet. Die müssten sich bei jedem einzelnen Titel mit den Bedingungen auseinandersetzen und einzeln abrechnen,

Jedenfalls muß jeder Titel, der gespielt wurde, erstmal bei der GEMA gemeldet werden, und diese entscheidet dann, ob dafür zu zahlen ist oder nicht. Insoweit also keine größerer Aufwand für den Sender (Playlist, GEMA-Pauschale), sondern nur für die GEMA (sie muß die nicht zu vergütenden Titel aussortieren und ermittelt selbst, unter welcher Lizenz ein Titel steht).

Der Begriff „GEMA-frei“ greift aber einfach zu eng. Man suche nach Creative-Commons-lizenzierter Musik, z.B. über eine Metasuche wie http://search.creativecommons.org/ . Es gibt natürlich schon mehrere Webradios und Plattformen, die ausschließlich CC-lizenzierte Musik streamen. Jamendo wurde schon erwähnt. Dort werden mehrere Streams mit den populärsten Titeln angeboten, die auch im VLC media Player standardmäßig nach Genre verfügbar sind. Auch das http://freemusicarchive.org/ streamt auf seiner Website. Anbieter aus Deutschland sind http://theradio.cc/ und http://www.radio-gfm.net/ . Wenn man international sucht, wird man noch mehr finden.

Daß die öffentlich-rechtlichen Sender das nicht senden, wundert jetzt aber niemand? :(
 
Zuletzt bearbeitet:
Jedenfalls muß jeder Titel, der gespielt wurde, erstmal bei der GEMA gemeldet werden, und diese entscheidet dann, ob dafür zu zahlen ist oder nicht. Insoweit also keine größerer Aufwand für den Sender (Playlist, GEMA-Pauschale), sondern nur für die GEMA (sie muß die nicht zu vergütenden Titel aussortieren und ermittelt selbst, unter welcher Lizenz ein Titel steht).

Quelle?
Punkt 1: Was ist, wenn die Urheber mit dem spielenden Sender vorab keine Vereinbarungen getroffen haben, in welcher Höhe Tantiemen abzuführen sind?
Punkt 2: Ich bezweifel, dass die GEMA nicht registrierte Titel mehr als nur aussortiert. Ermitteln ist nicht ihre Aufgabe und "Lizenz" ist in diesem Zusammenhang ein falscher Begriff (er gilt nur bei Sales, nicht bei Aufführungen), "unter welcher Lizenz stehen" eine überaus schwammige Beschreibung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Problem (und das war mir bislang auch nicht so klar) ist, dass die GEMA nach wie vor eine Genaralvermutung betreffs GEMA-Pflicht geltend macht, die sie vor ca. 30 Jahren noch höchstrichterlich bestätigt bekommen hat. Auch wenn das nicht mehr zeitgemäß ist, das müsste erst mal ausgeräumt werden. Solange geht die GEMA bei jeder CD-Veröffentlichung, Musikaufführung, Radiosendung usw, davon aus, dass wenn Musik darin enthalten ist, dass die GEMA die Rechteinhaber vertritt. Das bedeutet, dass Du (falls nicht pauschal abgerechnet wird) die Playlist Deiner Senung, die Stücke einer zu veröffentlichenden CD, die im Club gespielten Titel bzw. Dein gesamtes Repertoire usw. der GEMA zur Prüfung vorlegen musst und sie Dir dann ausdrücklich bestätigen muss, das die Künstler nicht von ihr vertreten werden. Und das führt dann bei Künstlern, die CC-Musik unter (als solches offensichtlich erkennbaren) Pseudomym veröffentlichen und Du den Realnamen gar nicht kennst, dazu, dass die GEMA dann sich auf die Genaralvermutung beruft und die Nutzungslizenzforderungen stellt...
 
Die GEMA vergütet Tantiemen (wenn Sender verpflichtet sind, Titelmeldungen zu übermitteln) an genau die Urheber, deren Werke sie kennt. Kennt sie gemeldete Werke nicht, will und kann sie niemand beteiligen. So einfach.

Begriffe wie Genaralvermutung, GEMA-Pflicht und Nutzungslizenzforderungen sind Mumpitz. Die GEMA verlangt von niemanden, etwas zur Prüfung vorzulegen. Willi, was schreibst Du denn da für eine gequirlte....?
 
Du scheinst da nicht mit der Materie vertrut zu sein. Bzw. noch nie versucht zu haben, GEMA-freie CC-Musik neben oder alternativ zu GEMA-pflichtiger Musik zu nutzen.
Die GEMA vergütet Tantiemen (wenn Sender verpflichtet sind, Titelmeldungen zu übermitteln) an genau die Urheber, deren Werke sie kennt. Kennt sie gemeldete Werke nicht, will und kann sie niemand beteiligen. So einfach.
Nein, nicht die Werke, die sie kennt, sondern alle Werke der Künstler, die GEMA-Mitglied sind. Wenn ein Künstler GEMA-Mitglied ist, verlangt die GEMA, dass dieser alle seine ab Beitritt erstellten Werke durch die GEMA urheberrechtlich vertreten lässt. Deshalb geht die GEMA auch bei ihr nicht gemeldeten Werken davon aus, dass nach GEMA-Beitritt erstellte Werke des GEMA-Mitgliedes eben GEMA-pflichtig sind. Kann die GEMA wegen eines Pseudonymes, unbekannten Geburtsdatum o.ä. nicht zweifelsfrei feststellen, ob der Künstler GEMA-Mitglied ist oder nicht, geht sie davon aus, dass das Werk von einem GEMA-Mitglied stammt und verlangt GEMA-Lizenzen. Das ist rechtlich zwar fraglich, aber leider langjährige Praxis und Gerichte entscheiden bisher meist im GEMA-Sinne. Und das ist mit dem Wort "GEMA-Genaralvermutung" gemeint.
Was die GEMA an Tantiemen an Künstler vergütet ist eine ganz andere Geschichte und davon unabhängig. Denn die Tantiemen-Ausschüttung richtet sich auch nach Verteilschlüssel, in die die zugeordneten Titelmeldungen durchaus eingehen, aber eben nicht 1:1. Einnahmen aus nicht eindeutig zugeordneten Künstlern werden dann wohl ähnlich der Einnahmen aus pauschalen Zahlungen (ohne Einzeltitelmeldungen) entsprechend der Verteilschlüssel aufgeteilt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Urheber, die ihre Rechte zur Wahrnehmung ihrer Ansprüche der GEMA übertragen haben, werden ab dann grundsätzlich mit allen ihren Werken durch die GEMA vertreten. Soweit sehr richtig, Willi.

Jetzt wird es bei Dir schwammig: "...geht sie [die GEMA] davon aus, dass das Werk von einem GEMA-Mitglied stammt und verlangt GEMA-Lizenzen" Bitte? Von wem verlangt die GEMA GEMA-Lizenzen? (Falscher Begriff).

Vergiss nicht, dass sämtliche (!) Radiosender nicht pro Titel GEMA-Abgaben zahlen, sondern eine genau ermittelte, jährliche Pauschal-(!)-Summe, die in den großen Topf der GEMA fließt und aus dem sich grob gesagt durch Sendeminuten und Topfsumme die GEMA-Minute ausrechnet, die zur Beteiligung der Urheber als Basis herangezogen wird. Ist der Sender aufgrund der Höhe von Werbeeinkünften und/oder Reichweite dazu verpflichtet, Einzeltitelmeldungen an die GEMA zu melden, wird auch entsprechend vergütet. Was aufrund von Meldungen seitens GEMA nicht vergütet werden kann, wird nicht vergütet. Auch einfach zu begreifen.
 
In gewisser Weise kann man es so sehen, was aber in erster Linie an der Pauschalität der Summe liegt, die jährlich gezahlt wird.

Ich verstehe es so: Wenn ein Sender in diesem Jahr gegenüber dem letzten Jahr nur noch die Hälfte GEMA-Musik spielt (und dabei ist es egal, ob die andere Hälfte z B Wort ist oder Nicht-GEMA-Musik), aber dieselbe Pauschalsumme abliefert, verteilt sich der gleichgroße Geldkuchen eben auf weniger Esser.

Eine solche „Ungerechtigkeit“ ist aber nur der Preis der Einfachheit der Abrechnung über Pauschalsumme.
 
Anders formuliert: Die GEMA kassiert für alles, auch für das, was sie nicht vergüten muß?

Nein, natürlich nicht. Sie möchte aber alles gemeldet bekommen, was gespielt wird, und prüft dann selbst, ob sie das vergüten muß. Diese Daten werden auch nicht erhoben, um die Lizenzabgaben der Sender zu bemessen (sie zahlen Pauschalbeträge, haben also sozusagen eine Flatrate für die gesendete Musik), sondern um die Verteilung der Einnahmen auf die Urheber bemessen zu können. Wer CC-Musik veröffentlicht, geht leer aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, wenn ich manche Begrifflichkeiten nicht exakt treffe, hoffe, dass trotzdem klar wird, worum es geht.
Anders formuliert: Die GEMA kassiert für alles, auch für das, was sie nicht vergüten muß?
Nicht für alles. Wenn unstrittig ist, dass der Urheber kein Gema-Mitglied ist, also nicht von der Gema vertreten wird, dann kassiert sie nicht. Anderenfalls trifft Deine Aussage zu. D.h., es wirkt diese Beweislastumkehr, sprich "GEMA-Vermutung".
Bei den Titelmeldungen der Radiosender mag das nicht direkt zu bemerken sein. Aber wenn Du z.B. einen Tonträger veröffentlichen willst und dann aufgrund der Titelliste zahlen musst, spürst Du das Problem u.U....
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben