Das Problem (und das war mir bislang auch nicht so klar) ist, dass die GEMA nach wie vor eine Genaralvermutung betreffs GEMA-Pflicht geltend macht, die sie vor ca. 30 Jahren noch höchstrichterlich bestätigt bekommen hat. Auch wenn das nicht mehr zeitgemäß ist, das müsste erst mal ausgeräumt werden. Solange geht die GEMA bei jeder CD-Veröffentlichung, Musikaufführung, Radiosendung usw, davon aus, dass wenn Musik darin enthalten ist, dass die GEMA die Rechteinhaber vertritt. Das bedeutet, dass Du (falls nicht pauschal abgerechnet wird) die Playlist Deiner Senung, die Stücke einer zu veröffentlichenden CD, die im Club gespielten Titel bzw. Dein gesamtes Repertoire usw. der GEMA zur Prüfung vorlegen musst und sie Dir dann ausdrücklich bestätigen muss, das die Künstler nicht von ihr vertreten werden. Und das führt dann bei Künstlern, die CC-Musik unter (als solches offensichtlich erkennbaren) Pseudomym veröffentlichen und Du den Realnamen gar nicht kennst, dazu, dass die GEMA dann sich auf die Genaralvermutung beruft und die Nutzungslizenzforderungen stellt...