Webradio-Besitzerwechsel

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greatmum

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Ich habe schon verzweifelt gesucht aber leider keine Antwort gefunden.

Was muss ich beachten, wenn ich ein Webradio an einen neuen Besitzer übertrage? Kann ich den Namen behalten?
 
AW: Webradio Besitzerwechsel

Solche Rechtsfragen sind immer schwierig, deswegen wirst Du ohne Aufsuchen eines Anwaltes vermutlich keine rechtskräftige Auskunft bekommen.

Als Laie würde ich vermuten: solange der Name nicht geschützt ist, kann der neue Betreiber das Radio nennen, wie er will, also auch den Namen beibehalten - was in meinen Augen auch Sinn macht, denn "übergeben" heißt für mich vollständig. Mit Namen, Domain, Hörern, allem drum und dran. Ist der Name geschützt kannst Du das Radio vermutlich auch ohne die Namensrechte veräußern. Ob das Sinn macht, würde sich aber zumindest mir nicht erschließen

LG

McCavity

P.S.: an die Forengötter: wäre das im Internetradiobereich nicht besser aufgehoben...? [verschoben, Guess]
 
AW: Webradio Besitzerwechsel

Den Namen kannst du behalten, wenn er auf dich geschützt ist oder du ein entsprechendes Unternehmen angemeldet hast, welches den Namen trägt und du weiterhin deren Besitzer bist - was bei einem Webradio jedoch eher unwahrscheinlich ist.
Und es kommt drauf an, was du mit dem neuen Besitzer deines Radios abgemacht hast bzw. was du ihm alles abgibst.
 
AW: Webradio Besitzerwechsel

Wenn die Frage erlaubt ist:

Was wird denn übergeben, wenn ein Webradio an einen neuen Besitzer übertragen wird?
Ich kann mir da vorstellen:
Produktionsräume
Produktionseinrichtungen (Studiotechnik, Möbel)
Musikarchiv (Material, an dem die Nutzungsrechte bei jemandem anders liegen)
Eigenproduziertes (Jingles, Textbeiträge... die archiviert sind)
Die Domain
Der Name (sofern als Marke eingetragen und Du damit einen rechtsgültigen "Titel" hast - ist Juristensprache und hat nix mit dem "Titel" eines Musikstückes zu tun)
Grafisches Design, Texte und andere Inhalte auf der Site
Der Vertrag mit dem Hoster
Die Website (also die Software incl. Datenbank...)
Kontaktadressen von Kunden, Hörern, Sponsoren, Werbepartnern...
und sicher noch manch anderes, was mir als nicht-Webradio-machendem erst mal nicht einfällt, Dir aber sicher präsent ist.

Wenn das klar ist, was Du genau mit dem "Webradio" übertragen willst, dann dürfte es kaum schwierig sein, für den jeweiligen Bereich die geeigneten Wege zu finden.
 
AW: Webradio Besitzerwechsel

Danke für die Antworten, mir ging es um Dinge wie z.B. den Gema/GLV-Vertrag.

Da der Name nicht als Marke eingetragen ist dürften ja sonst keine rechtlichen Probleme auftreten.

Ich will nur nicht irgendeine Fußangel übersehen.
 
AW: Webradio Besitzerwechsel

Da wendest Du Dich am besten an die Gesellschaften direkt, daß der Vertrag von Dir auf den Übernehmenden überschrieben wird - die können Dir da am ehestesn Auskunft geben, ob und wie das am besten zu bewerkstelligen ist.

LG

McCavity
 
AW: Webradio-Besitzerwechsel

Ein "Fußnagel" fällt mir noch ein:
Bei unzureichender Absicherung könnten Verpflichtungen auf Dich übertragen werden, über die man Dich im Vorfeld nicht informiert hat. Das könnten offene Rechnungen und sonstige Forderungen sein.

Ich würde außerdem vorher klären, wie es mit der Haftungsfrage aussieht, wenn der Vorbesitzer z.B. Urheberrechtsverletzungen begangen hat, für die erst nach dem Besitzerwechsel eine Abmahnung ins Haus flattert. Da kann ich mir die schönsten Horrorszenarien vorstellen....
 
AW: Webradio-Besitzerwechsel

Eines ist sicher :

Ein "Übertragen" ist zu behandeln wie einen Hauskauf etc... Ich denke ein Notar ist hier nicht notwendig aber :

Einen Überlassungsvertrag ! Der gibt dir ab Datum X zumindest Rechtsssicherheit wenn auf deinem Namen schabernack getrieben werden sollte.

Wichtig ist das es Passagen gibt in selbigem Vertrag die :

- erklären wer der neue Eigentümer ist
- ab wann der Vertrag besteht
- das mit diesem Vertrag alle ab Datum x gemachten Verträge, Käufe etc dich aus der Haftung nehmen.

Ich habe schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen und gerade in den unendlichen weiten des www.....

Herr Abraham von der GVL wird mit dem neuen Betreiber einen neuen Vertrag schließen. Das sollte kein Problem darstellen und GEMA :
Ihr wißt doch...wenn du monatlich gewählt haben solltest muß der neue Betreiber halt das monatliche Prozedere durchführen
 
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