AW: ANTENNE BAYERN erfolgreich?
Das ist so nicht richtig. Das GG hat indirekt schon Auswirkungen auf das Rundfunkangebot.
In Artikel 14 (2) steht:
"Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."
Nirgendwo steht geschrieben, dass Eigentümer oder Anteilseigner von (kommerziellen) Radiosendern davon ausgenommen sind.
Ganz im Gegenteil. Im 2. Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichtes wird eindeutig klargestellt:
"Rundfunk darf nicht dem "freien Spiel der Kräfte" überlassen werden, sondern ist Sache der Allgemeinheit."
Deine Beleidigungen kannst Du im übrigen steckenlassen.
Heidi schrieb:Das Grundgesetz hat nichts mit Organisation, Angebot und Auftritt etc. der Radiostationen im Land zu tun. (nur insoweit daß das GG auch für die dort beschäftigten Menschen gilt s.o.) Dafür gibt es die Landesmediengesetze.
Das ist so nicht richtig. Das GG hat indirekt schon Auswirkungen auf das Rundfunkangebot.
In Artikel 14 (2) steht:
"Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."
Nirgendwo steht geschrieben, dass Eigentümer oder Anteilseigner von (kommerziellen) Radiosendern davon ausgenommen sind.
Ganz im Gegenteil. Im 2. Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichtes wird eindeutig klargestellt:
"Rundfunk darf nicht dem "freien Spiel der Kräfte" überlassen werden, sondern ist Sache der Allgemeinheit."
Deine Beleidigungen kannst Du im übrigen steckenlassen.