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Der Vorschlag von vanucci dürfte aber vermutlich bereits an kartellrechtlichen Vorgaben scheitern.
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Da haben wir sie, die "Informationspflicht".Man könnte auch sagen: Die Mehrheit der deutschen Stromkunden ist auf die Heilsversprechen von wunderlich am Markt erschienenen Billiganbietern wie Teldafax, Best Western, Glücksstrom etc. noch nicht hereingefallen.
Der Vorschlag von vanucci dürfte aber vermutlich bereits an kartellrechtlichen Vorgaben scheitern.
Nur warum!
Weil das im Gesetz steht bzw. das Gesetz vom Bundeskartellamt und dem zuständigen Oberlandesgericht sowie dem BGH dann in letzter Konsequenz so ausgelegt wird. Auch das EU-Recht spielt hier auch eine Rolle.
Uff, trotz Hitze langen Blogbeitrag geschafft: Warum "must carry" beim Kabel-TV (und -Radio) nicht viel heißen muss
Für sehr wahrscheinlich halte ich dieses Szenario nicht - es hätte vermutlich Massenkündigungen zur Folge und Kabel-TV wäre weitgehend erledigt. Vielleicht haben aber auch einige Kabelkunden schon vor dem Dezember die Nase voll vom Gezerre, wollen nicht bis zum letzten Moment auf einen ungewissen Ausgang oder Gebührenerhöhungen warten, kündigen Ihren Anschluss und steigen - sofern möglich - auf digitalen Satellitenempfang oder IPTV um.
Meine Prognose ist daher: Es wird sich für den Kabelzuschauer überhaupt nichts ändern, egal auf welchen Kuhhandel sich die ÖRs und Kabelbetreiber letztenendes einigen werden.
Glücklicherweise genießen Kabelnetzbetreiber keinen "Must-Subscribe"-Status. Schüssel auf's Dach und gut ist.Eines wird sich mit ziemlicher Sicherheit ändern: Die Höhe der monatlichen Kabelgebühren. Vermutlich nicht nach unten
Glücklicherweise genießen Kabelnetzbetreiber keinen "Must-Subscribe"-Status. Schüssel auf's Dach und gut ist.
Diejenigen mit "Zwangskabelanschluss" zahlen aber m.W. nicht selbst für diesen.Wie stellst du dir dieses den vor, wen viele Leute keine Sat Anlage aufs Dach anbringen können, weil die Hausverwaltung nichts mitmacht
Diejenigen mit "Zwangskabelanschluss" zahlen aber m.W. nicht selbst für diesen.
Direkt nicht, über die Nebenkosten aber schon. Ärgerlich ist es in jedem Fall, da ja mit DVB-T oder IPTV auch ganz attraktive Alternativen für die Mieter mit Spiegelverbot bestehen. Meinem Vermieter bin ich jeden Tag aufs neue dankbar, dass er statt des UM-Kabels eine Gemeinschaftsschüssel aufs Dach gesetzt hat.
Eine kluge Entscheidung!Diese Erhöhung um knapp einen Euro pro Monat dürfte nach meiner groben Kalkulation etwa den Teil des Umsatzes ausgleichen, den “Kabel BW” bei einem Wegfall der Einspeiseentgelte aller Sender (also auch der privaten) verlieren würde. Man rüstet sich offenbar für alle Eventualitäten. Hingewiesen wird in diesem Schreiben auch auf das Sonderkündigungsrecht zum 31. August, das innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt des Anschreibens ausgeübt werden könne. Dieses Recht werde ich wohl in Anspruch nehmen und in den nächsten Wochen eine Satellitenanlage installieren lassen.