Das neue LMG, welches die Landesregierung am 26.06.02 verabschiedet hat, erhält jetzt ja auch den Passus, dass die Rundfunkprogramme regionalisiert werden können/dürfen. Besonders freut das natürlich die Fernsehkollegen von tv.nrw. Wer sich aber mal richtig mit dem Gesetz auseinandersetzt, der wird schnell merken, dass dies nicht nur den TV-, sondern auch den Hörfunkbereich betrifft. Kurzum: Mit der Verabschiedung des neuen LMG können in NRW demnächst weitere Radiosender, unabhängig von den NRW-Lokalradios, auf Sendung gehen, das als sog. Ballungsraumsender. Für die LfR oder LfM, wie sie demnächst heißen wird, sind Ballungsräume z.B. das Ruhrgebiet, Münsterland, Ostwestfalen-Lippe,... Die Sender müssen eben nur die Auflagen des neuen LMG erfüllen, eine Frequenz ergattern und können dann locker losfunken. Das Medienland Nummer 1 dürfte somit auch im Radiobereich um einige Programme reicher werden. Vielleicht passiert es ja wirklich, dass Sender wie RTL, Energy und Co. Interesse am Ballungsraumradio bekunden. Bestes Beispiel ist doch wohl Baden-Württemberg, hier funken ja auch mehrere Private für bestimmte Gebiete im Ländle.