Also. Da ich weder Zeit noch Lust habe mich in völlig sinnfreie Worklaubereien zu verlieren, u.a. weil du sowieso nicht zu belehren bist, nur soviel: Ich habe das Wort "vollwertig" nirgendwo verwendet. Und das hat hier auch sonst keiner gemacht. Das warst du ganz allein. Daher kannst du mir das auch nicht unterstellen. Wenn du meinst Dinge in meine Worte hinein interpretieren zu müssen die nicht da stehen, ist das dein Problem und nicht meins, denn alle Anderen scheinen meinem Geschreibsel folgen zu können. Der ganze Rest den du hier vermutlich wider besseren Wissens (!) zu konstruieren versuchst, ist mit Verlaub, an den Haaren herbeigezogen. Und die Beweisführung dazu lieferst erwartungsgemäß du selbst:
Membership ungleich Associate membership.
Erstmal wird membership für gewöhnlich mit MItgliedschaft übersetzt und associate mit assoziiert, sprich verbunden, kurzum: Australien ist ein "verbundenes Mitglied" der EBU. Soviel zu deiner billigen und ziemlich peinlichen Wortakrobatik. Wenn du dir die Mühe machen würdest, Belege, Links etc. pp. auch mal zu lesen (was du nicht nur in "Konversationen" mit mir in schöner Regelmäßigkeit nicht zu tun scheinst), wäre dir aufgefallen, das die EBU selbst Australien gar nicht als "Associate membership" führt, sondern als "sublicensing partner", siehe meinen obihgen Link. Zumindest ist das wohl der offizielle EBU-Sprachgebrauch. Das wiederum ist grob gesagt nichts anderes als eine Art "Subunternehmen", was quasi im Sinne der EBU agiert, wenn man so will eine Art Kooperationspartner.
Und was den ganzen Rest deines ziemlich wirren Geschreibsels angeht. Wer bist du eigentlich, dass du weißt und festlegen kannst, was die EBU alles kann, darf und für richtig hält und was nicht? Hast du Einsicht in irgendwelche Unterlagen oder Vertragswerke zwischen der EBU und Australien? Womit willst du konkret belegen, dass Australien nicht an EBU-Wettbewerben teilnehmen darf? Nur weil EBU für Europäische Rundfunkunion steht? Dann erkläre mir wie beispielsweise Tunesien ein vollwertiges Mitglied der EBU sein kann, was es ist.
Der ESC ist eine Eurovisions-Veranstaltung und Australien hat keinen selbst erklärenden Zutritt zu diesem Event. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnehme eines australischen Beitrags besteht nicht.
Erstens: Niemand hat je von einem Rechtsanspruch gesprochen.
Zweitens: Die Regeln macht der Veranstalter. Und wenn der Australien teilnehmen läßt, ist das allein seine Sache. Finde dich damit ab. Befrage doch die EBU, vielleicht bekommst du eine Antwort. Penny-Filialleiter willst du ja auch mit völlig unwichtigen Fragen behelligen.
Da es bei Anstalten d. öff. Rechts eine Transparenz-Selbsterklärung und eine Offenlegungspflicht gibt
Mir wäre neu das es eine Verpflichtung gibt, Vertragsinhalte offenlegen zu müssen. Man hat Rechenschaft abzulegen, welche Gelder wann und wofür verwendet werden, was bei einer ÖR-Anstalt völlig richtig ist. Aber Vertragsinhalte offenlegen? Wir sind hier nicht in Russland. Zum Glück!