ich produzierte im vergangenen jahr onlineradio für amerikanische firmen und rechtlich wurde alles von denen organisiert - dürfte kein grosses prob gewesen sein. jetzt möchte ich erstmals für eine österreichische firma ein onlineradio produzieren und somit begann mein lauf durch die instanzen, und aussagen, welche widersprüchlicher nicht sein können. die akm sagt: 10,5% der werbeeinnahmen oder mindestsatzung - gut verstehe ich und ist kalkulierbar - akm sagt aber auch, dass ich die lsg noch fragen muss wegen der labels bzw. senderechte - lsg sieht sich aber nicht als anfragestelle für die rechtefrage oder vergabe, sondern erklärte mir, dass ich sony, bmg und konsorten anrufen soll wegen der rechte - jetzt meine frage. GIBT ES EINE (TECHNISCHE audio on demand vs. podcast oder mp3 download vs. stream) MÖGLICHKEIT, einfach einen betrag an institution xy zu überweisen und ich kann musik spielen, welche ich will oder ist die musikindustrie wirklich zu unflexibel?
verzweifelte grüsse aus wien 7
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