AW: Gehört R.E.M ins Jugendradio?
@ Star69 (& Radiokult):
Wenn man den Anspruch erhebt, anderen "einen Schnellkurs in deutscher Geschichte verpassen" zu wollen, sollte man diese aber auch kennen. Star erfüllt diese Voraussetzung offensichtlich leider nur unvollkommen.
Mal ganz abgesehen davon, daß Deutschland seit dem 3. Oktober 1990 endgültig nicht mehr an die 1945 von den Alliierten festgelegten Bedingungen gebunden ist, liegt die Rundfunkhoheit für die westlichen Länder bereits seit 1955 bei der Bundesrepublik; im Osten hatte die Regierung der DDR die Kontrollbefugnis über den Rundfunk, de jure zumindest, sogar schon ab dem 12. Oktober 1949 inne. Also nix von wegen alliierte Vorschriften, die einer Neuordnung im Wege stehen.
Zwei nicht ganz unbedeutende Sender entstanden übrigens erst nach Übergabe der Rundfunk-Kontrollbefugnis an die Deutschen und damit ohne Einfluß der Alliierten: Aus dem bis dahin sendenden NWDR wurden am 1. Januar 1956 NDR und WDR. Anscheinend hatten die Alliierten also keine Probleme mit großen Anstalten und Sendegebieten.
Auch wurde die Rundfunk-Kleinstaaterei keineswegs "zum Schutze demokratischen Besitzstandes" eingeführt, sondern rührt vielmehr daher, daß die Alliierten die bei Kriegsende vorgefundenen Strukturen einfach beibehalten haben. So entstand zum Beispiel das als Station der Militärregierung installierte "Radio Hamburg" nur 24 Stunden nach dessen letzter Programmausstrahlung aus dem "Reichssender Hamburg" (ob die das bei RHH wissen?). Daß Radio Hamburg später von den Briten in den großen NWDR eingegliedert wurde, ist ein weiterer Beleg dafür, daß man sich zur Begründung der heutigen kleinteiligen Strukturen nicht auf die Alliierten berufen kann.
Kommen wir vom Rundfunk zum Staatsorganisationsrecht, da Star69 auch in diesem Bereich ein wenig neben den Tatsachen liegt:
Die Kompetenzen des Bundesrates wurden nicht etwa "auf Überkontrolle" getrimmt, sondern auf Mitwirkung bei der Gesetzgebung des Bundes, sofern sie die Länder betrifft. Die mittlerweile von vielen als übertrieben angesehenen Mitspracherechte der Länderkammer rühren daher, daß der Bund im Laufe der Zeit immer mehr Bereiche der sogenannten konkurrierenden Gesetzgebung, die nach dem Grundgesetz eigentlich den Ländern oblag, an sich gezogen hat. Dadurch wurden naturgemäß die Mitwirkungsbereiche des Bundesrates ausgeweitet.
Auch die bisher nicht erfolgte Beschneidung dieser Kompetenzen hat nicht etwa mit irgendwelchen alliierten Vorschriften von 1945 oder der Demokratieerhaltung zu tun, sondern damit, daß die Länder einmal erworbene Kompetenzen nicht ohne Gegenleistung des Bundes abzugeben bereit sind, was durchaus nachvollziehbar ist.
Und letztlich, Star69, ist "aufoktroyiert" doppelt gemoppelt.
Zu der Annahme, der Sozialismus sei "an der Korruption und Ignoranz der geistigen Führer gescheitert" und nicht etwa an seiner der menschlichen Natur widersprechenden Ideologie, sag' ich jetzt mal nichts...