Wer sich schon immer mal fragte, inwiefern Warnungen vor Radarfallen im Radio juristisch sauber sind, findet im letzten Absatz folgender Meldung eine Antwort:
Saarbrücken/Berlin (dpa/gms) - Privatleute dürfen im Gegensatz zu Radiosendern nicht öffentlich vor Radarfallen warnen. Das hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarbrücken entschieden (Az.: 6 F 6/04), wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin mitteilt.
Das Gericht untersagte einem Mann, der andere Autofahrer mehrfach mit Plakaten oder Transparenten auf Radarfallen hingewiesen hatte, dies weiter zu tun. Unter anderem hatte der Mann nahe eines «Blitzers» ein Schild mit der Aufschrift «Ich bin für Radarkontrollen» aufgestellt, wobei das Wort «Radar» für Vorüberfahrende als einziges zu lesen war.
Damit beeinträchtigte er nach Auffassung des Gerichts «die ordnungsgemäße Durchführung präventiv-polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Verkehrsüberwachung». Radio-Durchsagen seien dagegen als «allgemeiner Appell an die Einhaltung von Geschwindigkeitsregelungen» zu verstehen und daher zulässig.
Es grüßt die Jasemine.
Saarbrücken/Berlin (dpa/gms) - Privatleute dürfen im Gegensatz zu Radiosendern nicht öffentlich vor Radarfallen warnen. Das hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarbrücken entschieden (Az.: 6 F 6/04), wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin mitteilt.
Das Gericht untersagte einem Mann, der andere Autofahrer mehrfach mit Plakaten oder Transparenten auf Radarfallen hingewiesen hatte, dies weiter zu tun. Unter anderem hatte der Mann nahe eines «Blitzers» ein Schild mit der Aufschrift «Ich bin für Radarkontrollen» aufgestellt, wobei das Wort «Radar» für Vorüberfahrende als einziges zu lesen war.
Damit beeinträchtigte er nach Auffassung des Gerichts «die ordnungsgemäße Durchführung präventiv-polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Verkehrsüberwachung». Radio-Durchsagen seien dagegen als «allgemeiner Appell an die Einhaltung von Geschwindigkeitsregelungen» zu verstehen und daher zulässig.
Es grüßt die Jasemine.