Makeitso
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Wenn es nach unseren Politiker geht, sollen demnächst auch Blinde TV-Gebühren und Taube fürs Radio zahlen. Aus "Spiegel online":
Ich habe dafür keine Worte mehr. Ihr?Rundfunkgebühren
GEZ soll auch bei Blinden kassieren
Geht es nach den Regierungen der Bundesländer, dürfen die Gebührenfahnder der GEZ bald auch bei behinderten Radio- und TV-Konsumenten klingeln. Um die bevorstehende Erhöhung der Rundfunkgebühr möglichst niedrig zu halten, planen die Länder, die generelle Befreiung Behinderter fallen zu lassen.
[M]GEZ, SPIEGEL ONLINE
GEZ-Werbung: Keine pauschale Befreiung mehr
München - Laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" ("SZ") wollen die Regierungen der Bundesländer bei ihrem nächsten Treffen am 17. Juni eine weit reichende Reform der Rundfunkgebühren-Regelung beschließen. Wie die Zeitung meldet, enthalten die bereits bekannten Eckdaten zum Teil brisante Beschlüsse. So sollen vor allem Behinderte nicht mehr pauschal von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreit werden.
Nur wer nachweislich nicht über genügend Geld verfügt, um die Gebühr zu entrichten, soll weiterhin befreit werden. Bisher sieht die Regelung der GEZ vor, dass wer blind oder stark sehgeschädigt, taub oder überhaupt zu 80 Prozent behindert ist, von der Abgabepflicht befreit ist. Das soll künftig nicht mehr gelten. Die nordrhein-westfälische Medien-Staatssekretärin Miriam Meckel (SPD) beruft sich laut "SZ" auf ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2000. Danach sei es mit dem verfassungsrechtlich geltenden "Grundsatz der Gleichbehandlung aller Nutzer" nicht vereinbar, wenn bei der Mehrheit der behinderten Rundfunkkonsumenten nicht kassiert würde. Eine Argumentation, der sich die NRW-Regierung nicht verschließen will.
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Tatsächlich geht es um die bevorstehende Erhöhung der Rundfunkgebühren, um jene von der KEf vorgeschlagenen 1,09 Euro ab 1. Januar 2005, die von vielen Bundesländern als zu hoch eingestuft wurde. Um die Erhöhung möglichst niedrig zu halten, wollen die Landesfürsten möglichst noch bis Ende des Jahres eine Reform der GEZ-Abgabe erwirken. Würde die generelle Befreiung der Behinderten wegfallen, könnten ARD und ZDF schon im kommenden Jahr mit Mehreinnahmen von 105 Millionen Euro rechnen. Der Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Anstalten sinke auf 12 Cent, gäbe es weniger Pauschal-Befreiungen.
Etwa die Hälfte der derzeit befreiten Behinderten würde laut "SZ" zu normalen GEZ-Zahlern werden. Fortan könne nur noch eine Befreiung erwirken, wer nachweislich kein Geld besitzt, um die Gebühr zu entrichten - egal, ob Student, Sozialhilfeempfänger, Arbeitsloser oder Pflegefall.
Die Brisanz dieser Vorlage sei dem Länderrat bewusst. So kündigte Meckel an, den Vorschlag mit den Behinderten- und Sozialverbänden zu diskutieren. Als Interessenausgleich, so die Staatssekretärin gegenüber der "SZ", könnten ARD und ZDF ja auch ihre Inhalte für Behinderte ausweiten.