AW: Kein Recht auf Sputnik im gesamten MDR-Sendegebiet?
@Sachsenradio:
Ich antworte mal in diesem Thread auf deine Erklärungen, da es nunmal eher hierher gehört.
Zitat von dir: "Also hast du, X_FM, möglicherweise durch deine Wählerstimme die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass Sputnik auch in deinem Bundesland über UKW empfangbar ist."
Glaube nicht, dass ich das auch dachte und ich diesbezüglich nicht untätig war. Ich fragte bei der SPD an, wie sie zu diesem Thema steht und bekam folgende ernüchternde Antwort:
Sehr geehrter Herr .....,
haben Sie zunächst herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum oben genannten
Thema. Sie ist vom SPD-Landesverband zur Beantwortung an die
SPD-Landtagsfraktion weitergeleitet worden.
Daß Radio Sputnik in Thüringen nicht über UKW empfangen werden kann,
hat ganz wesentlich mit dem bundesweit geltenden Rundfunkstaatsvertrag
zu tun. Dessen § 19 Abs. 7 legt fest, daß die ARD-Länderanstalten (zu
denen ja auch der MDR gehört) lediglich so viele regionale
Hörfunkprogramme veranstalten dürfen, wie bereits am 1.4.2004
vorhanden waren. Neue regionale Hörfunkprogramme sind demnach nur
möglich, wenn die betreffende ARD-Länderanstalt im gleichen
Verbreitungsgebiet ein anderes, bereits vorhandendes regionales
Hörfunkprogramm "abschaltet".
So viel erst einmal zur allgemeinen Rechtsgrundlage. Für Radio Sputnik
heißt das konkret folgendes: Da der MDR - für mich unverständlicherweise
- bereits vor Jahren die Verbreitung von Radio Sputnik in Thüringen via
UKW eingestellt hat, war Sputnik am vom Rundfunkstaatsvertrag
festgelegten Stichtag 1.4.2004 in Thüringen nicht als regionales
Hörfunkprogramm existent. Wenn der MDR nun Radio Sputnik in Thüringen
doch wieder über UKW verbreiten wollte, müßte er daher gemäß
Staatsvertrag vorher ein anderes MDR-Hörfunkprogramm in Thüringen
abschalten. Wie realistisch ein solches Szenario für den MDR sein
dürfte, brauche ich Ihnen ja sicherlich nicht zu sagen. Der MDR hat
jedenfalls seinerzeit einen Riesenfehler gemacht, Radio Sputnik in
Thüringen nicht mehr über UKW anzubieten.
Wegen des damaligen Versagens des MDR den Staatsvertrag abzuändern,
findet nicht unsere Unterstützung. Das Einfrieren der Zahl der
ARD-Hörfunkprogramme ist 2005 im Rundfunkstaatsvertrag ganz bewusst
und im Sinne der GEZ-Zahler vorgenommen worden. Ansonsten hätten die
ARD-Länderanstalten - wie dies in den Vorjahren ja gang und gäbe war -
die Zahl ihrer regionalen Hörfunkprogramme nach Belieben weiter
ausdehnen können, und dies wäre dann voll zu lasten der Gebührenzahler
gegangen. Mit anderen Worten: Ohne die Sperre im Staatsvertrag für
ARD-Hörfunkprogramme wäre die Rundfunkgebühr heute noch wesentlich
höher, als sie ohnehin schon ist. Und genau aus diesem wichtigen
Grund ist die Thüringer SPD dagegen, § 19 Abs. 7 des Staatsvertrags
abzuändern. Angesichts der Begehrlichkeiten der ARD-Länderanstalten
würde das nämlich nicht nur zur UKW-Verbreitung von Radio Sputnik in
Thüringen führen, sondern die Neuanmeldung einer großen Zahl weiterer
neuer regionaler Hörfunkprogramme nach sich ziehen. Und für all diese
neuen Angebote müßte dann der Gebührenzahler aufkommen. Das ist nicht in
unserem Interesse.
Sehr geehrter Herr ...., ich hoffe, daß Sie unsere Position
nachvollziehen können. Natürlich wäre es auch uns lieber, wenn man Radio
Sputnik in Thüringen problemlos über UKW empfangen könnte. Aber in
diesem Punkt hat der MDR leider seinerzeit eine Fehlentscheidung
getroffen, die jetzt nur noch schwer zu revidieren ist.
Die Antwort der Redaktionsleitung von MDR SPUTNIK auf diese "Botschaft" kannst du weiter oben lesen. Mir scheint es inzwischen auch ein rein politisches Problem zu sein. Aber nun zur Frage: Wen soll ich denn deiner Meinung nach wählen, damit SPUTNIK in Thüringen eine Chance hat über UKW zu senden?