TeSS
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Ein Freier (scheinselbständiger) Mitarbeiter wird krankgeschrieben und kann deshalb keine "Aufträge" seines Senders annehmen. Dies bedeutet zum einen einen Verlust an Einnahmen durch die entgangenen Aufträge/Dienste/Schichten/Sendungen. Zum anderen erhält er als Freier kein Krankengeld seines (Schein-)Arbeitgebers. Als Festangestellter hätte er in diesem Fall keine Einnahmeverluste zu verzeichnen. Als Freier hingegen entstehen ihm also doppelte Verluste.
Wer zahlt? Die (gesetzliche) Krankenkasse*? Die Arbeitsagentur? Der Freie selbst?
* Aufgrund der Eigenschaft als Freier muss der Freie die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse Monat für Monat vollständig alleine zahlen ohne Beteiligung seines Scheinarbeitgebers. Die KSK hat die Aufnahme des Freien bereits abgelehnt mit der Begründung, der Sender müsste ihn aufgrund seines Beschäftigungsverhältnisses fest anstellen. Der Sender lehnt dies ab und entgeht somit seinen Zahlungsverpflichtungen, die nun auf den Freien abgewälzt werden.
Wer zahlt? Die (gesetzliche) Krankenkasse*? Die Arbeitsagentur? Der Freie selbst?
* Aufgrund der Eigenschaft als Freier muss der Freie die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse Monat für Monat vollständig alleine zahlen ohne Beteiligung seines Scheinarbeitgebers. Die KSK hat die Aufnahme des Freien bereits abgelehnt mit der Begründung, der Sender müsste ihn aufgrund seines Beschäftigungsverhältnisses fest anstellen. Der Sender lehnt dies ab und entgeht somit seinen Zahlungsverpflichtungen, die nun auf den Freien abgewälzt werden.