Nobier
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LfM verhängt Bußgeld gegen Funkhaus Euskirchen e. V.
Wegen Sendens insbesondere ohne Zuweisung einer Übertragungskapazität hat die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) Geldbußen gegen den Verein „Funkhaus Euskirchen e. V.“ sowie dessen vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder ausgesprochen. Der Verein hatte im vergangenen Jahr sowohl über Mittelwelle als auch über eine UKW-Reportagefunkfrequenz das Programm „Radio 700“ wiederholt ohne Genehmigung ausgestrahlt.
Grundlage der Entscheidung der LfM ist ein Beschluss der Medienkommission vom 11. Oktober. Entsprechende Bescheide hat die LfM jetzt den betreffenden Personen zugestellt.
Düsseldorf, 25. Oktober 2013
PRESSEMITTEILUNG
@Hinztriller was meinen die denn mit Mitelwelle???
Das war doch eine genehmigte Versuchsabstrahlung, mit ner einfachen Ansage???!!?