Programmdirektor
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Jetzt einmal Fakten auf den Tisch : Was muss gelöhnt werden? Wo sind denn die Macher mit ihrem Statement? Die sind doch auch immer sonst schnell dabei
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Natürlich. Du kannst auch Geräte wie den Degen 1103 oder den Sangean ATS-909 in Deutschland legal nutzen, obwohl die einen durchgehenden Frequenzbereich von 76 bis 108 MHz aufweisen, da dort noch das japanische UKW-Rundfunkband (76 - 90 MHz) integriert ist. Der Tecsun PL-505 hat sogar einen durchgehenden Frequenzbereich angefangen von 64 MHz wegen der Integration sowohl des OIRT- (65,8 - 74 MHz), als auch des japanischen Bandes.Das stimmt nur bedingt. Alte, analoge Tuner sind reichlich ungenau und davon gibts noch massenweise, völlig legal zugelassen.
Ach, Du kyrillische Buchstabenschleuder, Du hast sie doch echt nicht alle. Bevor Du auch nur eine Minute mit 10nW funkst, tön ich aber um 5 Uhr 45 aus Deinem Volksempfänger!
Das war die Sendung für die Katz
ist sie schon wieder aus mein Schatz?
Quark! Die Ausstrahlung war doch wie gesagt durch die BNetzA genehmigt.Sendungen auf dafür nicht zugelassenen Frequenzen sind in Deutschland nunmal nicht legal.
Demnach müsste sich die LfM mit der Verhängung des Bußgeldes eigentlich strafbar gemacht haben, denn schließlich darf sie die Tatsache nicht publik machen, dass R700 eine Reportagefrequenz genutzt hat. Hat sie aber in ihrer Pressemitteilung. Pech gehabt: Wer anderen eine Grube gräbt...Aus dem TKG:
§ 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden.
Muss Dr. Brautmeier als Chef des ganzen Ladens jetzt ins Gefängnis oder etwa der Pressesprecher Peter Widlok?§ 148 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt
Oder weil Radio Euskirchen Druck auf die LfM ausgeübt hat?@Mokkaschnitte: Das hat nix mit Italia zu tun oder sonstwas. Das hat nur was mit einer Behörde zu tun, die ihre Kompetenzen überschreiten will, weil sie Langeweile hat.
Die derzeitigen Temperaturen sind doch ganz angenehm, wenn auch für die Jahreszeit ungewöhnlich.Ist schon warm genug bei fast 20 Grad im Spätherbst.
Demnach müsste sich die LfM mit der Verhängung des Bußgeldes eigentlich strafbar gemacht haben, denn schließlich darf sie die Tatsache nicht publik machen, dass R700 eine Reportagefrequenz genutzt hat. Hat sie aber in ihrer Pressemitteilung.
Erwartest Du von denen hier ein offizielles Statement?
Vielleicht gibt die Hinztrillerpfeife ja bald einen Ton von sich.Auf einmal hört man gar nichts mehr von den netten Kollegen aus Euskirchen...
Wirklich?Scheinbar muss das Programm von Radio 700 schon sehr gut bei den Hörern ankommen. Es ist nämlich auch recht gut!
Artikel 31 Grundgesetz: Bundesrecht bricht Landesrecht.
Beispiel: In der hessischen Landesverfassung ist als Höchststrafe die Todesstrafe vorgesehen. Art. 102 des Grundgesetzes des Bundes sieht aber vor, dass in Deutschland die Todesstrafe abgeschafft ist. Gemäß des Grundsatzes Bundesrecht bricht Landesrecht, geht damit das GG der hessischen Verfassung vor, mit dem Ergebnis, dass auch in Hessen die Todesstrafe abgeschafft ist.
Sprich: Die in Düsseldorf sollen mal ...... gehen
Dann waren also der BR auf 520 kHz und Radio Vatikan auf 1611 kHz gar kein Rundfunk?!?Folgende Frequenzbreiche sind in Westeuropa für den analogen Tonrundfunk vorgesehen:
Mittelwelle: 526,5 kHz - 1606,5 kHz
Kurzwelle:
2300 - 2495 kHz
3200 - 3400 kHz
3900 - 4000 kHz
4750 - 5060 kHz
(...)
Wie? Kann es dann digital gesendet doch als Rundfunk betrachtet werden...?Alles, was außerhalb dieser Bereiche analog sendet, kann nicht als Rundfunk betrachtet werden, unabhängig davon, welche Inhalte übertragen werden!