Auf nömL Frequenzen darf kein Rundfunkprogramm verbreitet werden
Wer an dieser Ansicht festhält, wird dafür sorgen, dass zukünftig private und öffentlich-rechtliche Sender abgeschaltet werden müssen, deren Modulationszuführung per Richtfunk geschieht. Zu erwähnen wären hier alle Übertragungen im UHF Bereich, sowie in höheren Bereichen. Dann kann der Lokalfunk schon mal als erstes abgeschaltet werden.
Passt nur in diesem Fall überhaupt nicht, da Rundfunk Ländersache ist und es daher kein Bundesrecht gibt, welches Landesrecht brechen könnte.
Oh doch, weil das Zuweisen von Frequenzen ausserhalb der Rundfunkbereiche Bundessache und nicht Ländersache ist.